Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1847. (38)

Sachregister. 
FinanzeMinisterium, (Forts.) 
u. 17.) 108. 109. — s. auch Chausseebau, Eisen- 
bahnen 2c. · 
Fischerei, in den Gewässern der Rheinprovinz auf dem 
linken Rheinufer, in welchen die Forelle die vorherr- 
schende Fischgattung ist, solche soll fortan nicht mehr von 
Anfang Februar bis Mitte März, sondern während der 
Monate Oktober und November verboten sein. (A. K. O. 
v. 5. Juli 47.) 287. 
Fiskalische Vorrechte bei Chausseebauten rücksichtlich 
der von benachbarten Grundbesitzern zu solchen in der 
Regel unentgeltlich eherzugebenden Feldsteine, Sand und 
Kies, nach den Bestimmungen der A. K. O. v. 11. Juni 
1825., deren Gewährung für einzelne Chaussecanlagen, 
s. Chausseebau. 
Fiskus, zur Erhebung von Marktstandsgeldern berechtigt, 
Ermäßigung der letztern ohne Entschädigung des erstern. 
(V. v. 4. Oktbr. 47. S. 5.) 396. 
Flachsröthen, unbefugtes, in Privatgewässern oder 
auf fremdem Grund und Boden, Strafe für dasselbe. 
(Feldpolizei-Ord. v. 1. Nopbr. 47. §. 41. Nr. 4.) 383. 
Flaggengelder , von ein- und ausgehenden ausländi- 
schen Schiffen nach der A. N. O. v. 20. Juni 1822. in 
diesseitigen Häfen zu erheben, solche sollen ferner nicht 
mehr von Schiffen des Königreichs beider Sicilien ge- 
sordert werden. (Handels= und Schifffahrtsvertrag mit 
letz. v. 27. Janr. 47. Art. 14.) 221. 
Ilüsse, Privat-, Bestellung von Schaurichtern über deren 
Räumung und Instandhaltung und Regulirung der den 
letztern beizulegenden Aufsichts- und Strasbefugnisse durch 
besondere Ordnungen oder Statuten, unter Bestätigung 
der Regierung. (Feldpolizei- Ord. v. 1. Novbr. 47. 
5. 73.) 390. 
Forelle, s. Fischerei. 
Forst= (und Jagd-) Frevel, (Forst= u. Jagdverbrechen) 
Abkommen zur Verhütung, Konstatirung und Bestrafung 
ders. in den gegenseitigen Grenzwaldungen, mit dem 
Herzogthum Anhalt = Dessau, (vom 26. Aug. 47.) 
324— 325. 
Forst-Verwaltung, Einnahmen und Ausgaben der- 
selben. (Haupt-Finanz-= Etat v. 12. März 47. Nr. 2.) 
136. 
Frachtversicherungen gegen Wassers= oder Feuers- 
gesahr, die über solche entstehenden Streitigkeiten gehs- 
ren zur Kompetenz der Handelsgerichte. (G. v. 3. Apr. 
47. §. 19.) 1865. 
Frachtwagen, von solchen dürsen die geladenen Güter 
wegen feldpolizeilicher Vergehen, wider den Willen des 
Inhabers, nicht gepfändet werden — Allg. L. R. Thl. I. 
Tit. 14. S. 427. — Geldpolizei-Ord. v. 1. Novbr. 47. 
5. 75.) a91. 393. 
1847. 23 
Frankreich, Königreich, Erhebung eines Ausgangsgolls 
von 25 Prozent des durchschnittlichen Werths von dem 
über die Grenze gegen dasselbe ausgehenden Getreide, 
Hülsenfrüchten, Mehl und andern Mühlen-Fabrikaten, in 
Rücksicht aus die dermalige Höhe der Getreidepreise. (A. 
K. O. v. 8. Jonr. 47. nebst den Bekanntmachungen des 
Finanzministers vom 31. Dezbr. 46. u. 1. Febr. 47.) 
69 — 71. 
Frauenspersonen, dürfen bei Eisenbahn= und andern 
öffentlichen Bauten als Handarbeiter nur ausnahmsweise 
unter Zustimmung der Ortspolizeibehörde und nur in 
gesonderten Abeitsstellen beschäftigt werden. (V. v. 
21. Dezbr. 46. §. 2.) 21. — s. auch Ehefrauen. 
Freiwillige Gerichtsbarkeit, s. letz. 
Friedensgerichte, im Bezirke des Appellationsgerichts- 
hofes in Cöln, Verfahren bei Kompetenzkonflikten in deren 
Bereich. (G. v. 8. Apr. 47. §. S.) 172 
Frledeuszeiten, Aufnahme von neuen Staatsanleihen 
während ders. (V. v. Z. Febr. 47. S. S.) 35. — s. auch 
Staatsanleiben. 
Fäürsten, Schlesische, und allc mit Virilstimmen begabte 
oder an Kollektivstimmen betheiligte Flirsten der acht 
Provinzial-Landtage, gehören auf dem vereinigten Land- 
tage zum Herrenstandc. (V. v. 3. Febr. 47. S. 2.) 35. 
Fötterungskosten für gepfändetes Vich, f. Kosten. 
G. 
Gärten, Strafe für das unbefugte Betreten ders. und 
das Halten einer Nachlese in dens. (Feldpolizei-Ord. v. 
1. Novbr. 47. §S. 41. Nr. 1. u. 2.) 383. 
Gartenfrüchte, Strase für denjenigen, welcher solche 
in geringer Quantität und unter Umständen entwendet, 
welche die Absicht eines unredlichen Gewinnes ausschließen, 
z. B. zum Verzehren auf der Stelle. (Feldpolizei-Ord. 
v. 1. Nov. 47. §. 42. Nr. 6.) 381. 
Gatterthore, zur Sperrung von Wegen oder von Ein- 
gängen in eingefriedigte Plätze dienend, Strafe für die- 
jenigen, welche solche unbefugterweise öffnen, oder nach 
dem Hindurchgehen nicht wieder schließen. (Feldpolizei- 
Ord. v. 1. Nopbr. 47. §S. 41. Nr. 9.) 384. 
Gebetbücher, gebundene, deren Verkauf durch Buch- 
binder. (A. K. O. v. 11. Juni 47.) 200. 
Gebra, Ober-, Ort, s. Chausseebau Nr. 16. 
Gebühren, (Sporteln), gerichtliche, in Vormundschafts- 
und Kuratelsachen, in wie sern deren Erhebung nur noch 
stattfindet. (G. v. 23. Dezbr. 46.) 3. — der Orts- 
gerichte für dic dens. durch die Verordnung v. 30. Märgz 
47. wegen bürgerlicher Beglaubigung der in geduldeten 
Religionsgesellschaften vorkommenden Geburten, Heirathen 
und Sterbefälle, überwiesenen Geschäste, Festsetzung deren 
Beträge nach den nähern Bestimmungen des Justi 
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