Sachregister.
FinanzeMinisterium, (Forts.)
u. 17.) 108. 109. — s. auch Chausseebau, Eisen-
bahnen 2c. ·
Fischerei, in den Gewässern der Rheinprovinz auf dem
linken Rheinufer, in welchen die Forelle die vorherr-
schende Fischgattung ist, solche soll fortan nicht mehr von
Anfang Februar bis Mitte März, sondern während der
Monate Oktober und November verboten sein. (A. K. O.
v. 5. Juli 47.) 287.
Fiskalische Vorrechte bei Chausseebauten rücksichtlich
der von benachbarten Grundbesitzern zu solchen in der
Regel unentgeltlich eherzugebenden Feldsteine, Sand und
Kies, nach den Bestimmungen der A. K. O. v. 11. Juni
1825., deren Gewährung für einzelne Chaussecanlagen,
s. Chausseebau.
Fiskus, zur Erhebung von Marktstandsgeldern berechtigt,
Ermäßigung der letztern ohne Entschädigung des erstern.
(V. v. 4. Oktbr. 47. S. 5.) 396.
Flachsröthen, unbefugtes, in Privatgewässern oder
auf fremdem Grund und Boden, Strafe für dasselbe.
(Feldpolizei-Ord. v. 1. Nopbr. 47. §. 41. Nr. 4.) 383.
Flaggengelder , von ein- und ausgehenden ausländi-
schen Schiffen nach der A. N. O. v. 20. Juni 1822. in
diesseitigen Häfen zu erheben, solche sollen ferner nicht
mehr von Schiffen des Königreichs beider Sicilien ge-
sordert werden. (Handels= und Schifffahrtsvertrag mit
letz. v. 27. Janr. 47. Art. 14.) 221.
Ilüsse, Privat-, Bestellung von Schaurichtern über deren
Räumung und Instandhaltung und Regulirung der den
letztern beizulegenden Aufsichts- und Strasbefugnisse durch
besondere Ordnungen oder Statuten, unter Bestätigung
der Regierung. (Feldpolizei- Ord. v. 1. Novbr. 47.
5. 73.) 390.
Forelle, s. Fischerei.
Forst= (und Jagd-) Frevel, (Forst= u. Jagdverbrechen)
Abkommen zur Verhütung, Konstatirung und Bestrafung
ders. in den gegenseitigen Grenzwaldungen, mit dem
Herzogthum Anhalt = Dessau, (vom 26. Aug. 47.)
324— 325.
Forst-Verwaltung, Einnahmen und Ausgaben der-
selben. (Haupt-Finanz-= Etat v. 12. März 47. Nr. 2.)
136.
Frachtversicherungen gegen Wassers= oder Feuers-
gesahr, die über solche entstehenden Streitigkeiten gehs-
ren zur Kompetenz der Handelsgerichte. (G. v. 3. Apr.
47. §. 19.) 1865.
Frachtwagen, von solchen dürsen die geladenen Güter
wegen feldpolizeilicher Vergehen, wider den Willen des
Inhabers, nicht gepfändet werden — Allg. L. R. Thl. I.
Tit. 14. S. 427. — Geldpolizei-Ord. v. 1. Novbr. 47.
5. 75.) a91. 393.
1847. 23
Frankreich, Königreich, Erhebung eines Ausgangsgolls
von 25 Prozent des durchschnittlichen Werths von dem
über die Grenze gegen dasselbe ausgehenden Getreide,
Hülsenfrüchten, Mehl und andern Mühlen-Fabrikaten, in
Rücksicht aus die dermalige Höhe der Getreidepreise. (A.
K. O. v. 8. Jonr. 47. nebst den Bekanntmachungen des
Finanzministers vom 31. Dezbr. 46. u. 1. Febr. 47.)
69 — 71.
Frauenspersonen, dürfen bei Eisenbahn= und andern
öffentlichen Bauten als Handarbeiter nur ausnahmsweise
unter Zustimmung der Ortspolizeibehörde und nur in
gesonderten Abeitsstellen beschäftigt werden. (V. v.
21. Dezbr. 46. §. 2.) 21. — s. auch Ehefrauen.
Freiwillige Gerichtsbarkeit, s. letz.
Friedensgerichte, im Bezirke des Appellationsgerichts-
hofes in Cöln, Verfahren bei Kompetenzkonflikten in deren
Bereich. (G. v. 8. Apr. 47. §. S.) 172
Frledeuszeiten, Aufnahme von neuen Staatsanleihen
während ders. (V. v. Z. Febr. 47. S. S.) 35. — s. auch
Staatsanleiben.
Fäürsten, Schlesische, und allc mit Virilstimmen begabte
oder an Kollektivstimmen betheiligte Flirsten der acht
Provinzial-Landtage, gehören auf dem vereinigten Land-
tage zum Herrenstandc. (V. v. 3. Febr. 47. S. 2.) 35.
Fötterungskosten für gepfändetes Vich, f. Kosten.
G.
Gärten, Strafe für das unbefugte Betreten ders. und
das Halten einer Nachlese in dens. (Feldpolizei-Ord. v.
1. Novbr. 47. §S. 41. Nr. 1. u. 2.) 383.
Gartenfrüchte, Strase für denjenigen, welcher solche
in geringer Quantität und unter Umständen entwendet,
welche die Absicht eines unredlichen Gewinnes ausschließen,
z. B. zum Verzehren auf der Stelle. (Feldpolizei-Ord.
v. 1. Nov. 47. §. 42. Nr. 6.) 381.
Gatterthore, zur Sperrung von Wegen oder von Ein-
gängen in eingefriedigte Plätze dienend, Strafe für die-
jenigen, welche solche unbefugterweise öffnen, oder nach
dem Hindurchgehen nicht wieder schließen. (Feldpolizei-
Ord. v. 1. Nopbr. 47. §S. 41. Nr. 9.) 384.
Gebetbücher, gebundene, deren Verkauf durch Buch-
binder. (A. K. O. v. 11. Juni 47.) 200.
Gebra, Ober-, Ort, s. Chausseebau Nr. 16.
Gebühren, (Sporteln), gerichtliche, in Vormundschafts-
und Kuratelsachen, in wie sern deren Erhebung nur noch
stattfindet. (G. v. 23. Dezbr. 46.) 3. — der Orts-
gerichte für dic dens. durch die Verordnung v. 30. Märgz
47. wegen bürgerlicher Beglaubigung der in geduldeten
Religionsgesellschaften vorkommenden Geburten, Heirathen
und Sterbefälle, überwiesenen Geschäste, Festsetzung deren
Beträge nach den nähern Bestimmungen des Justi
mini-