Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1847. (38)

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Gewerbestener, (Fortf.) 
bei deren Erhebung. (Haupt-Finanz-Etat v. 12. März 
47. Nr. 7. C.) 144. 
Gewerksgehälfen, als solche dürfen aueländische Juden 
ohne Genehmigung des Ministers des Innern nicht an- 
genommen werden. (G. v. 23. Juli 47. S. 71.) 278. — 
Strase für die Übertretung dieser Vorschrift. (ebend. 
5S. 71.) 278. 
Gladbach, Kreis, siehe Eisenbahnen Nr. 17. 
Glatzer Kreisstände und deren siehe Chaussee- 
Glatz-Neuroder Chausseebau, bau 10. 
Gl ubens freiheit, Zusammenstellung der darüber in 
dem A. L. R. enthaltenen Bestimmungen. (Anl. zu dem 
Patente, die Bildung neuer Religionogesellschaften betr., 
v. 30. März 47.) 121. 122—125. 
Gläubiger, unbekannte, von Sozietäts= oder andern 
kaufmännischen Handlungen, sowie von solchen Aktien- 
gesellschaften, welche auf Gewerbe- oder Handels-Unter- 
nehmungen gerichtet sind, deren öffentliche Aufgebote 
gehören vor die Handelsgerichte. (G. v. 3. Apr. 47. 
§. 20. 1. lit. c.) 186. 
Glaubwürdigkeit der zur Aufrechthaltung der öffent- 
lichen Ordnung kommandirten Milikairpersonen als voll- 
gültige Zeugen in den wegen Beleibigungen, Widersetz- 
lichkeiten oder anderen Gesetzübertretungen eingeleiteten 
Untersuchungen. (G. v. 8. Apr. 47.) 190. — der auf 
Grund der ortsgerichtlichen Register ausgestellten Atteste 
über die in geduldeten Religionsgesellschaften vorgekom- 
menen Geburten, Heirathen und Sterbefälle. (V. v. 30. 
März 47. §S. 10.) 127. — desgl. derjenigen über die 
unter den Juden vorgekommenen Geburten, Heirathen 
und Sterbefälle. (G. v. 23. Juli 17. §. 16.) 266. — 
der eiblichen Zeugnisse (Zeugeneide) der Juden, rücksicht- 
lich ders. findet sowol in Cioil-, als Kriminalsachen, 
zwischen den Juden und den übrigen Unterthanen kein 
Unterschied statt. (G. v. 23. Juli 47. S. 7.) 264. 265. 
— geprüfter, bestätigter und gerichtlich vereideter Feld- 
hüter und Ehrenseldhüter (Feldherren), in Ansehung 
dessen, was sie über verübte Feldfrevel aus rigener Wahr- 
nehmung bekunden. (Feldpolizei-Ord. v. 1. Novbr. 47. 
88. 51. u. 52.) 386. 
Glogan, Statt, siehe Chausseebau Nr. 14. 
Glücksbuden, öffentliche, innerhalb Landes ohne aus- 
drückliche Genehmigung der Minister des Innern und der 
Finanzen von Privatpersonen errichtet, Bestrafung der 
letztern dafür mit einer fiskalischen Geldbuße bis zu 
500 Thlr. (V. v. 5. Juli 47. F. 1.) 262. 
Gnadenbewilligungen, Dispositionsfonds für dies. 
(Haupt-Finanz-Etat vom 12. März 47. Nr. V. 3.) 166. 
Goczalkowitz, On, slehe Chausseebau Nr. 13. 
Sachregister. 
1847. 
Goerlsdorf, Fideikommiß-Herrschaft, sihe Landtage, 
Provinzial-, Brandenburgische. 
Gottesdienst,, die zur Feier desselben bestellten Per- 
sonen haben mit andern Beamten im Staate gleiche 
Rechte. — A. L. R. Thl. II. Tit. 11. S#. 19. 96. u. 97.— 
(Patent v. 30. März 47.) 121. 124.— dessen Besuch seitens 
der bei Eisenbahn= u. andern öffentlichen Bauten beschäf- 
tigten Arbeiter. (V. v. 214. Dezbr. 46. S5. 23. u. 26.) 
26. 27. — während desselben darf die Ablohnung der 
Arbeiter nicht stattfinden. (ebend. S. 23.) 26. f. 
Grabe, Groß- und Klein-, Gemeinden, s. Chaussee- 
bau Nr. 19. 
Gräben, Bestellung von Schaurichtern über deren Räu- 
mung und Instandhaltung und Regulirung der den letz- 
tern beizulegenden Aufsichts- und Strafbefugnisse durch 
besondere Ordnungen oder Statuten, unter Bestätigung 
der Regierung. Geldpolizei = Ord. v. 1. Novbr. 47. 
5S. 73.) 390. — zur Abgrenzung, Absperrung oder Ver- 
messung von Grundstücken oder Wegen als Merkzeichen 
dienend, Strafe für deren Vernichtung oder Unkenntlich- 
machung. (ebendas. §. 43. Nr. 4.) 384. — für die Ab- 
oder Zuleitung des Wassers bestimmt, Strafe für deren 
Beschädigung. (ebend. §. 43. Nr. 5.) 384. — ist letztere 
mit gemeiner Gesahr verbunden, so unterliegt solche der 
strengern gesetzlichen Strafe. (ebend. S. 43.) 385. 
Grand, Strafe für das unbefugte Graben desselben. 
(Feldpolizei-Ord. v. 1. Novbr. 47. S. 42. Nr. 1.) 384. 
Gras, an Grenzrainen, Gräben, Wegen oder Triften 
wachsend, Strafe für das unbefugte Abschneiden oder 
Abrupfen desselben. (Feldpolizei= Ord. v. 1. Novbr. 47. 
5S. 41. Nr. 6.) 383. 
Greiffenberger Kreis, slehe Chausseebau Nr. 7 
Greiffenhagener Kreisobligationen, auf den Inhaber 
lautend, zum Betrage von 60,000 Thlr., deren Aus- 
fertigung und Emission mit vier Prozent jährl. Verzin- 
sung behufs des Baues einer Chaussee von Bahn nach 
Greiffenhagen. (Allerhöchstes Privilegium v. 29. Oltbr. 
47.) 397. — allmählige Amortisation ders. aus dem von 
dem Kreise aufzubringenden Tilgungefonds nach der durch 
das Loos zu bestimmenden Folgeordnung. (ebend.) 397. 
— s. auch Chausseebau Nr. 6. 
Grenzrain, Strafe für denjenigen, welcher durch Ab- 
pflügen, Abgraben oder andere dergl. Handlungen an 
benachbarten Grundstücken einen solchen ganz oder theil- 
weise sich zueignet. (Feldpolizei-Ord. v. 1. Novbr. 47. 
§ 43. Nr. 1.) 3 
Grenzregulirungsämter, an einigen Orten her- 
kommlich bestehend, denselben verbleibt die Befugniß und 
Verpflichtung, für Erhaltung der richtigen Grenzen 
zwischen den Flurnachbarn zu sorgen und dieserhalb ent- 
stehende Streitigkeiten, vorbehaltlich des Rechtswegee, zu 
ent-
	        
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