Sachregister.
Grenzregulirungsämter, (Forts.)
entscheiden. (Feldpolizei= Ord. v. 1. Novbr. 47. §S. 71.)
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Griethausen, Ort, s. Rhein, alter regulirter.
Großbritanien und Irland, vereinigtes König-
reich, dem zwischen dems. und Preußen bestehenden Ver-
trage vom 13. Mai 1846. wegen gegenseitigen Schutzes
der Autorenrechte gegen Nachdruck und unbefugte Nach-
bildung sind die den Thüringischen Zoll- und Han-
delsverein bildenden Staaten unter dem 1. Juli
47. vom 15. desselben Monats ab beigetreten (Minist.
Bekanntmach, v. 4. Juli 47.) 245. — desgl. das Her-
zogthum Braunschweig unter dem 30. März 47. vom
1. April 47. ab. (Minist.-Bekanntmachung v. 1. Apr. 47.)
120.
Grundherren, bei den an dies. von den Juden zu ent-
richtenden persönlichen Abgaben und Leistungen behält es
vorläufig sein Bewenden; es werden jedoch weitere Be-
stimmungen über deren Aufhebung und Ablösung vorbe-
halten. (G. v. 23. Juli 47. S. W.) 267.
Grundsteuer, Betrag der Einnahme und Ausgaben bei
deren Erhebung. (Haupt-Finanz-Etat v. 12. März 47.
Nr. 7. A.) 142.
Grundstücke , Abkommen mit dem Königreiche beider
Sieilien über deren Bestz seitens der beiderseitigen Unter-
thanen in den gegenseitigen Staaten. (Handels- und
Schifffahrtsvertrag v. 27. Janr. 47. Art. 21.) 225.—
benachbarte, Strafe für denjenigen, der sich eines Theile
ders. durch Abpflügen oder auf andere Weise anmaßt,
oder durch Abpflügen, Abgraben oder andere dergl.
Handlungen einen Privatweg oder Grenzrain ganz oder
theilweise sich zueignet. (Feldpolizei-Ord. v. 1. Nopbr. 47.
§s. 43. Nr. 1.) 384. — der jüdischen Synagogengemein-
den, deren Verpachtung, Verwaltung und Verpfändung
durch Beschluß der Repräsentanten-Versammlung. (G. v.
B. Juli 47. S. 47. Nr. 2.) 272. — zu deren Ankauf
für Synagogengemeinden ist auch noch die Genehmigung
der Regierung erforderlich. (G. v. 23. Juli 47. §. 48.)
272. — desgl. zur freiwilligen Veräußerung von Grund-
stücken, welche überhaupt stets nur nach vorgängiger Tare
im Wege öffentlicher Ligziration erfolgen darf. (ebend.
S. 48.) 272.
Gülchen, Ort, s. Eisenbahnen Nr. 9.
Gutachten, über beabsschtigte Veränderungen in der
ständischen Verfassung, Allerhöchste Einsorderung ders.
nur von dem vereinigten Landtage. (V. v. . Febr. 47.
6. 12.) 37. — besondere Gutachten (oder Vola) seitens
desjenigen Standes oder derjenigen Provinz, welche bei
den auf dem vereinigten Landtage zu Stande gekomme-
nen Beschlüssen sich verletzt fühlen. (ebend. §. 17.) 38.—
Allerhöchste Entscheidung über die daraus hervorgehende
1847. 29
Gutachten, (Forts.)
Meinungsverschiedenheit. (ehend. 8. 17.) 38. — abge-
sonderte, deren Einforderung auch für andere Fälle von
sedem der vier Stände oder jeder der acht Provinzen des
vereinigten Landtags, wenn es Allerhöchst für angemessen
erachtet wird. (ebend. S. 17.) 38. — Gutachten über
Gesetze, welche Veränderungen in Personen- und Eigen-
thumerechten, Steuern 2c. zum Gegenstande haben, deren
ausnahmsweise Allerhöchste Einforderung auch von den
Provinzial-Landtagen, wenn dies aus besondern Gründen,
namentlich der Beschleunigung wegen, räthlich erscheinen
möchte. (V. über den vereinigten ständischen Ausschuß
v. Z. Febr. 47. §. 3.) 41. — (. auch Gesetze.
Güterabtretung, Rechtswohlthat, s. diese.
Güter-Transporte, s. Waarentransporte.
Goymmnasien, Betrag der Zuschüsse für solche aus Staats-
sonds. (Haupt = Finanz-Etat v. 12. März 47. Nr. II
In. C. e.) 154.
Hafenbauten, iwcens für vee. (Daupt - Finan-
Etat v. 12. März 47. Nr. V. 2.) 166.
Hafengelder (Hafen-Abgaben, Hafengebühren), Staats-
Einnahme-Betrag durch dies. (Haupt-Finanz-Etat v. 12.
März 47. Nr. 6. lit. o.) 148. — deren Entrichtung
von fremden Kriegefahrzeugen in den diesseitigen Häfen.
(A. K. O. v. 1. Febr. 47.) 113. — in wie sern davon
Befreiungen stattfinden. (ebend. Nr. 1.) 113. — die ent-
gegenstehenden Bestimmungen der Hafengelder - Tarife
werden hierdurch ausgehoben. (ebend. Nr. 4.) 113. —
Tarif derselben für den Hafen von Pillau vom 18. Okto-
ber 1838., Abänderung dessen Anhanges zu III. No. 2.
(nicht III. Nr. 1. Ut. a.) wegen des den Binnen-Lootsen
nur bedingungsweise zustehenden Liegegelbes von 15 fgr.
für jede Nacht. (A. K. O. v. 19. Febr. 47. und Minist.=
Bekanntmachung v. 7. Mai 47.) 111. 202.
Halberstädtische Feldordnung vom 27. Juli 1759.
von derselben verbleibt, wo dieselbe bisher gegolten hat,
der K. 38. ders. nur in so weit in Kraft, als er die
Schafhirten ve#pflichtet, für den Schadenersatz solidarisch
zu haften; dagegen wird die darin ausgesprochene soli-
darische Verpflichtung dieser Personen für die Strafen
ausgehoben. (Feldpolizei-Ord. v. 1. Novbr. 47. S. 75.) 391.
Handarbeiter, s. Arbeiter.
Handel, mit Bedürfnissen der bei Eisenbahn= und andern
öffentlichen Bauten beschäftigten Arbeiter, einen solchen
dürfen Aufseher und Schachtmeister bei ersteren nicht be-
treiben. (V. v. 21. Dezbr. 46. Is. 11. u. 26.) 24.
27. 29.
Handelsagenten, Abkommen darüber mit dem König-
reiche beider Sicilien über deren gegenseitige Zulassung-
Oan-