Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1847. (38)

36 Sachregister. 1847. 
Kirchhöfe, (Forts.) 
auf die Vorschrift des §. 189. Thl. II. Tit. 11. des 
A. L. R. (V. v. 15. März 47.) 116. 
Kirchliche Abgaben, aus Grundstücken jüdischer 
Grundbesitzer haftend, zu deren Leistung find letztere ver- 
bunden. (G. v. 23. Juli 47. §. 3.) 264. 
Klagen, gegen Agenten, Faktoren, Disponenten, Hant- 
lungsdiener, Mäkler 2c. aus Handelsgeschäften, so wie 
aus rechtskräftigen Handelsgerichts-Erkenntnissen, gehören 
zur Kompetenz der Handelsgerichte. (G. v. 3. Apr. 47. 
§S#. 19.) 186. — gegen Eisenbahngesellschaften wegen 
Entschädigungsansprüche der Grundbesitzer, stehe Ge- 
richtsstand. 
Klassenstener, Betrag der Einnahme und Ausgaben 
bei deren Erhebung. (Haupt-Finanz-- Etat v. 12. März 
47. Nr. 7. B.) 144. 
Klempenow, Ort, ehe Chausseebau Nr. 4. 
Klingebentel, Ort, slehe Chausseebau Nr. 12. 
Knochen, Strafe für das unbefugte Graben oder Sam- 
meln ders. (Feldpolizei--Ord. v. 1. Novbr. 47. §. 41. 
Nr. 8.) 334. 
Kohlscheidt, Ort, stehe Eisenbahnen Nr. 14. 
Kommerz-(und Admiralitäts-) Kollegien zu Ktönigeberg 
und Danzig, Umwandlung ders. in Handelsgerichte, auf 
Antrag der dortigen Kaufmannschaften. (G. v. 3. Apr. 
47. S. 2.) 182. 
Kommission, besondere, für das Kultuswesen der Juden, 
siehe Kultuswesen. 
Kommunal-Abgaben, stehe Gemeinde-Abgaben. 
Kommunalämter, siehe Gemeindeämter. 
Kommunistische Vereine, Bundestagsbeschluß vom 
6. Aug. 1846. wegen Anwendung des §. 2. der Bun- 
deebe schlüsse vom 5. Juli 1832. auf jene Vereine und 
die Bestrafung deren Urheber, Häupter u. Theilnehmer, 
soweit solche hochverrätherische Zwecke verfolgen, mit der 
landesgesetzlichen Strase des Hochverraths. (Publik.-Pa- 
tent v. 1. März 47.) 111. 112. 
Kompetenz, Rechtswohlthat, flehe letz. 
Kompetenzen, lebenslängliche, Staatsausgabe= Betrag 
für dies. (Haupt-Finanz-Etat v. 12. März 47. Nr. IV. 
2.) 166. 
Kompetenzkonflikte, zwischen den Gerichten und den 
Verwaltungebehörden, Vorschriften über das fernere Ver- 
fahren bei denselben. (G. v. 8. Apr. 47.) 170—175.— 
Bildung einer eigenen Behörde für dieselben, unter dem 
Titel: „Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenzkon- 
flikte“ und Allerhöchste Ernennung der Mitglieder für 
letztere, auf den Vorschlag des Präsidenten des Staats- 
raths. (ebend. §s. 1.) 170. — in welchen Fällen solche 
nicht mehr erhoben werden können. (ebend. §. 2.) 170.— 
Erhebung ders. u. Einstellung des Rechtsverfahrens nach 
Kompetenzkonflikte, (Forts.) 
dens. (ebend. s§. 3—7.) 170. 171.— desgl. im Bezirke 
des Apellationsgerichtshofes zu Cöln mit einigen Ab- 
weichungen von dem vorstehend angeordneten Verfahren. 
(ebend. §. S.) 171. f. — weitere Vorbereitung der Kom- 
petenzkonflikte. (ebend. §§. 9— 13.) 172. 173. — Ver- 
fahren bei dem gedachten Gerichtshose, Abfassung der 
Erkenntnisse über solche, und Ausfertigung und Mitthei- 
lung der letztern. (ebend. SS. 13 — 17.) 173. 174. — 
der Justizminister, so wie jeder der betheiligten Verwal- 
tungschefs, ist befugt, zu den Berathungen des Gerichts- 
hofes einen Rath seines Departements abzuordnen, der 
aber an der Entscheidung nicht Theil nimmt. (ebend. 
5§. 16.) 173. — Aufhebung des Rechtsverfahrens in 
Folge der Entscheidung des Gerichtshofes. (ebend. §. 18.) 
174. — Hemmuug der Prälluslufristen im Prozesse und 
Unzulässigkeit der Exekution bis zur Entscheidung des 
Kompetenzkonflikts. (ebend. §. 19.) 174. — Entscheidung 
des Gerichtshofes auch darüber, wenn die Gerichts- und 
Verwaltungsbehörde sich in der Sache für inkompetent 
und dagegen die andere für kompetent hält. (ebend. 
§. 20.) 174. — den Verwaltungsbehörden Und in den 
vorstehenden Bestimmungen (§8.1—20.) die Auseinander- 
setzungsbehörden gleich zu achten. (ebend. S. 21.) 174. 
— alle, obigem Gesetze zrtsbeneene Vorschriften 
werden aufgehoben. (ebend. §. 23.) 1 
Königsberg in Pr., Residenz- . Handelsstadt, 
Umwandlung des bortigen Kommerz- und Admiralitält- 
kollegiums in:: andelsgericht, auf Antrag der dasigen 
Kaufmannschaft. (G. v. 3. Apr. 47. §S. 2.) 182. 
Königsberger Kreis, in der Neumark, Chausseebau- 
ten in dems., slehe Chausseebau Nr. 3. 
Koukurs, dessen Eröffnung über das Vermögen der dem 
Handelsstande angehörenden Mitglieder der Handels- 
gerichte zieht deren Amtssuspenslon und Dienstentlassung 
nach sich. (G. v. 3. Apr. 47. F. 13.) 184 
Konkursprozesse über das Vermögen und den Nach- 
laß von Handeltreibenden, sowie über Seeschiffe, gehören 
zur Kompetenz der Handelsgerichte. (G. v. J. Apr. 47. 
S. 20.) 186. 
Konfsistorien, Ausgabebetrag für bieselben. (Haupt- 
Finanz-Etat v. 12. März 47. Nr. Ul. L# D. a.) 154. 
Kousuln (und Vicekonsuln), Abkommen darüber mit dem Kö- 
nigreiche beider Sicilien über deren gegenseitige Zulaf- 
sung. (Handels= und Schifffahrts-Vertrag v. 27. Jam. 4. 
Art. 18.) 223. 
Kontrakte, slehe Verträge. 
Koutrolle der Staatspapiere, die ständische Depu- 
tation für das Staatsschuldenwesen ist befugt, bei Ge- 
legen eit ihrer Versammlungen außerordentliche Revi- 
slonen
	        
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