Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1847. (38)

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Kriegsministerlum , von dessen Geschäftrn ist der 
Staats- und Kriegsminister, General= Feldmarschall 
v. Boyen auf seinen Wunsch entbunden und dagegen 
der Generallieutenant von Rohr zum Staats= und 
Kriegsminister ernannt worden. (A. K. O. v. 7. Oktbr. 
47.) 354. — Ausgabebeträge für dessen Bedürfnisse. 
(Haupt--Finanz-Etat v. 12. März 47. III. 4.) 158— 160. 
— Reservesonds zur Deckung des Mehrbedarfs beim 
Nakural- r“Epkp Fonds der Armee. (ebend. 
Nr. V. 5.) 166. 
Ariegsgeiten „ Aufnahme von neuen Staatsanleihen 
während ders. (V. v. 3. Febr. 47. 8§. 6. u. 7.) 35. 36. 
— desgl. Ausschreibung außerordentlicher Steuern wäh- 
rend ders. (ebend. S. 10.) 36. — f. auch Staatsanlei= 
hen und Struern. 
Kriminal= Fonds, demselben fallen die baaren Aus- 
lagen in den vor dem Ehrenrathe der Justizkommissarien, 
Advokaten und Notarien geführten Untersuchungen bei 
erfolgter Freisprechung oder beim Unvermögen des Ver- 
utheilten zur Last. (V. v. 30. Apr. 47. §S. 19.) 199. 
Kriminalgericht, in Berlin, Einführung einer allge- 
meinen Offentlichkeit bei den mündlichen rsGG 31 
in den von demselben nach dem Gesetze v. 17. Juli 40 
zu führenden Untersuchungen. (A. K. O. u. V. v. 7. * 
47.) 129. 130 
Kriminal-Ordnung, vom 11. Dezbr. 1806. — die 
Kosten (baare Auslagen), welche nach §. 20. ders. durch 
vorläufiges Einschreiten eines Civilgerichts in Kriminal- 
Fällen entstehen, fallen der betreffenden Kriminalgerichts- 
Obrigkeit zur Last. (Dekl. v. 24. Dezbr. 46.) 45. 
Kriminal-Kosten, s. Kriminal-Sachen. 
Keiminal-Sachen, Verpflichtung der betreffenden Kri- 
minalgerichts-Obrigkeit zur Tragung der Kosten (baaren 
Auslagen) in solchen, wenn dabei auch nach §. 20. der 
Kriminal-Ordnung das vorläufige Einschreiten eines Civil- 
gerichts stattgefunden hat. (Dekl. v. 21. Dezbr. 46.) 45. 
Kriminal= Untersuchungen, wegen eines mit ent- 
ehrenden Strafen bedroheten Verbrechens, deren Eröff- 
nung gegen Angeschuldigte hat die Suspensson ständischer 
Rechte zur Folge. (G. v. 23. Juli 47. §. 13. Nr. 1.) 
282. 
Kultus= Angelegenheiten, christliche, von der Lei- 
tung und Beausfsschtigung ders. bleiben die Juden allge- 
mein ausgeschlossen. (G. v. 23. Juli 47. §. 2.) 263. 
Kultuswesen, der Juden, Anordnungen für dasselbe. 
(G. vom 23. Juli 47. S##. 51 —58.) 273— 275. — 
Wahl, Anstellung und Bestätigung der Beamten für das- 
selbe. (ebend. §. 52.) 273. f. — Beilegung von Sreei- 
tigkeiten in den Synagogengemeinden über die innern 
Kultus-- Einrichtungen, welche auf Bildung einer neuen 
Spnagoge abzielen. (ebend. ss. 53— 57.) 274. — Er- 
Sachregister. 
1847. 
Kultuswesen, der Juden, (Forts.) 
richtung einer Kommission für solche Angelegenheiten, aus 
neun Kultusbeamten oder andern Männern jdischen 
Glaubens, so wie aus einer angemessenen Zahl von Stell- 
vertretern bestehend. (ebend. §§s. 53— 57.) 274. — diese 
Kommission soll, so oft das Bedürfniß es erfordert, unter 
der Aufsicht eines Regierungs- Abgeordneten, in Berlin 
zusammentreten. (ebend. §. 54.) 274. — Aufbringung 
der Kosten für dieselbe und den Kultus. (ebend. §§. 55. 
u. 58.) 274. 275. — die Regierungen haben von den 
füdischen Kultuseinrichtungen nur in soweit Kenntniß zu 
nehmen und Entscheidung zu treffen, als die öffentliche 
Ordnung ihr Einschreiten erfordert. (ebend. S. 51.) 273. 
Kuustinstitute, Staatsausgabe -= Betrag für dieselben. 
(Haupt-Finanz-Etat v. 12. März 47. Nr. UI. C. b.) 
154. 
Kunstschulen, an solchen können Juden als Lehrer zu- 
gelassen werden. (G. v. 23. Juli 47. §S. 2.) 264. — 
nicht naturalisirte Inden der Provinz Posen bleiben da- 
von ausgeschlossen. (ebend. F. 33. Nr. 1.) 269. 
Kunststraßen, slehe Chausseebau. 
Kuratel, gerichtliche, deren Einleitung hat die Suspen- 
sion ständischer Rechte zur Folge. (G. v. 23. Juli 47. 
§. 13. Nr. 2.) 282. 
Kuratelsachen, Stempel- und Kostensteiheit in dens. 
(G. v. 23. Dezbr. 46.) 3. — in welchen Fällen die- 
selbe darin uus ferner nicht stattfindet. (ebend. §s. 2. 
4. u. 6.) 3. 4 
Kurien, beide, der zum ersten vereinigten Landtage ver- 
sammelt gewesenen Stände, slehe Landtag, vereinigter, 
desgl. Herrnstand u. Stände. 
Kuriere, gegen solche ist wegen Übertretung feldpolizel- 
licher Anordnungen keine Pfändung erlaubt. — Allg. L. 
K. Thl. I. Tit. 14. S. 418. — (Felbpolizei-Ordn. v. 
1. Novbr. 47. S. 75.) 391. 392. 
Küstergüter, dies. sind in der Regel von den gemeinen 
Lasten des Staats befreit. — A. L. R. 88. 774—777.— 
(Patent v. 30. März 47.) 121. 124. 
L. 
Landes-Instizkollegien, siehe Justizkollegien. 
Landesverbesserungen, Ausgabebetrag für dies. 
(Haupt-Finanz-Etat v. 12. März 47. Nr. V. 2.) 166. 
Landgerichte, im Bezirke des Appellationshofes in 
Cöln, Verfahren bei Kompetenzkonstikten in deren Be- 
reich. (G. v. 8. Apr. 47. S. 8.) 172 
Landräthe, dieselben bringen die Mitglieder der zur Ver- 
waltung der Feldpolizei u. der feldpoligeilichen Gerichtsbar- 
keit besonders zu errichtenden Felbämter in Vorschlag. (Felb- 
polizei-Ord. v. 1. Novbr. 47. S. 72.) 390. — Bestellung 
sachverständiger Taxatoren auf dem Lande durch dies. behufe 
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