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Kriegsministerlum , von dessen Geschäftrn ist der
Staats- und Kriegsminister, General= Feldmarschall
v. Boyen auf seinen Wunsch entbunden und dagegen
der Generallieutenant von Rohr zum Staats= und
Kriegsminister ernannt worden. (A. K. O. v. 7. Oktbr.
47.) 354. — Ausgabebeträge für dessen Bedürfnisse.
(Haupt--Finanz-Etat v. 12. März 47. III. 4.) 158— 160.
— Reservesonds zur Deckung des Mehrbedarfs beim
Nakural- r“Epkp Fonds der Armee. (ebend.
Nr. V. 5.) 166.
Ariegsgeiten „ Aufnahme von neuen Staatsanleihen
während ders. (V. v. 3. Febr. 47. 8§. 6. u. 7.) 35. 36.
— desgl. Ausschreibung außerordentlicher Steuern wäh-
rend ders. (ebend. S. 10.) 36. — f. auch Staatsanlei=
hen und Struern.
Kriminal= Fonds, demselben fallen die baaren Aus-
lagen in den vor dem Ehrenrathe der Justizkommissarien,
Advokaten und Notarien geführten Untersuchungen bei
erfolgter Freisprechung oder beim Unvermögen des Ver-
utheilten zur Last. (V. v. 30. Apr. 47. §S. 19.) 199.
Kriminalgericht, in Berlin, Einführung einer allge-
meinen Offentlichkeit bei den mündlichen rsGG 31
in den von demselben nach dem Gesetze v. 17. Juli 40
zu führenden Untersuchungen. (A. K. O. u. V. v. 7. *
47.) 129. 130
Kriminal-Ordnung, vom 11. Dezbr. 1806. — die
Kosten (baare Auslagen), welche nach §. 20. ders. durch
vorläufiges Einschreiten eines Civilgerichts in Kriminal-
Fällen entstehen, fallen der betreffenden Kriminalgerichts-
Obrigkeit zur Last. (Dekl. v. 24. Dezbr. 46.) 45.
Kriminal-Kosten, s. Kriminal-Sachen.
Keiminal-Sachen, Verpflichtung der betreffenden Kri-
minalgerichts-Obrigkeit zur Tragung der Kosten (baaren
Auslagen) in solchen, wenn dabei auch nach §. 20. der
Kriminal-Ordnung das vorläufige Einschreiten eines Civil-
gerichts stattgefunden hat. (Dekl. v. 21. Dezbr. 46.) 45.
Kriminal= Untersuchungen, wegen eines mit ent-
ehrenden Strafen bedroheten Verbrechens, deren Eröff-
nung gegen Angeschuldigte hat die Suspensson ständischer
Rechte zur Folge. (G. v. 23. Juli 47. §. 13. Nr. 1.)
282.
Kultus= Angelegenheiten, christliche, von der Lei-
tung und Beausfsschtigung ders. bleiben die Juden allge-
mein ausgeschlossen. (G. v. 23. Juli 47. §. 2.) 263.
Kultuswesen, der Juden, Anordnungen für dasselbe.
(G. vom 23. Juli 47. S##. 51 —58.) 273— 275. —
Wahl, Anstellung und Bestätigung der Beamten für das-
selbe. (ebend. §. 52.) 273. f. — Beilegung von Sreei-
tigkeiten in den Synagogengemeinden über die innern
Kultus-- Einrichtungen, welche auf Bildung einer neuen
Spnagoge abzielen. (ebend. ss. 53— 57.) 274. — Er-
Sachregister.
1847.
Kultuswesen, der Juden, (Forts.)
richtung einer Kommission für solche Angelegenheiten, aus
neun Kultusbeamten oder andern Männern jdischen
Glaubens, so wie aus einer angemessenen Zahl von Stell-
vertretern bestehend. (ebend. §§s. 53— 57.) 274. — diese
Kommission soll, so oft das Bedürfniß es erfordert, unter
der Aufsicht eines Regierungs- Abgeordneten, in Berlin
zusammentreten. (ebend. §. 54.) 274. — Aufbringung
der Kosten für dieselbe und den Kultus. (ebend. §§. 55.
u. 58.) 274. 275. — die Regierungen haben von den
füdischen Kultuseinrichtungen nur in soweit Kenntniß zu
nehmen und Entscheidung zu treffen, als die öffentliche
Ordnung ihr Einschreiten erfordert. (ebend. S. 51.) 273.
Kuustinstitute, Staatsausgabe -= Betrag für dieselben.
(Haupt-Finanz-Etat v. 12. März 47. Nr. UI. C. b.)
154.
Kunstschulen, an solchen können Juden als Lehrer zu-
gelassen werden. (G. v. 23. Juli 47. §S. 2.) 264. —
nicht naturalisirte Inden der Provinz Posen bleiben da-
von ausgeschlossen. (ebend. F. 33. Nr. 1.) 269.
Kunststraßen, slehe Chausseebau.
Kuratel, gerichtliche, deren Einleitung hat die Suspen-
sion ständischer Rechte zur Folge. (G. v. 23. Juli 47.
§. 13. Nr. 2.) 282.
Kuratelsachen, Stempel- und Kostensteiheit in dens.
(G. v. 23. Dezbr. 46.) 3. — in welchen Fällen die-
selbe darin uus ferner nicht stattfindet. (ebend. §s. 2.
4. u. 6.) 3. 4
Kurien, beide, der zum ersten vereinigten Landtage ver-
sammelt gewesenen Stände, slehe Landtag, vereinigter,
desgl. Herrnstand u. Stände.
Kuriere, gegen solche ist wegen Übertretung feldpolizel-
licher Anordnungen keine Pfändung erlaubt. — Allg. L.
K. Thl. I. Tit. 14. S. 418. — (Felbpolizei-Ordn. v.
1. Novbr. 47. S. 75.) 391. 392.
Küstergüter, dies. sind in der Regel von den gemeinen
Lasten des Staats befreit. — A. L. R. 88. 774—777.—
(Patent v. 30. März 47.) 121. 124.
L.
Landes-Instizkollegien, siehe Justizkollegien.
Landesverbesserungen, Ausgabebetrag für dies.
(Haupt-Finanz-Etat v. 12. März 47. Nr. V. 2.) 166.
Landgerichte, im Bezirke des Appellationshofes in
Cöln, Verfahren bei Kompetenzkonstikten in deren Be-
reich. (G. v. 8. Apr. 47. S. 8.) 172
Landräthe, dieselben bringen die Mitglieder der zur Ver-
waltung der Feldpolizei u. der feldpoligeilichen Gerichtsbar-
keit besonders zu errichtenden Felbämter in Vorschlag. (Felb-
polizei-Ord. v. 1. Novbr. 47. S. 72.) 390. — Bestellung
sachverständiger Taxatoren auf dem Lande durch dies. behufe
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