Sachregister.
Lehrfächer, auf den Universitäten, zu welchen derselben
auch Juden zugelassen werden können. (G. v. 23. Juli
47. §. 2.) 203. — nicht naturalisirte Juden der Provinz
Posen bleiben davon ausgeschlossen. (ebend. §. 33. Nr. 1.)
269.
Lebrlinge der Handeltreibenden, Streitigkeiten aus
dem Verhältnisse der letztern zu erstern gehören zur Kom-
petenz der Handelsgerichte. (G. v. 3. April 47. S. 19.)
186. — desgl. aus Handelsgeschäften, die von dens. für
ihren Prinzipal vorgenommen fiund. (ebend. §. 19.) 186.
— als solche dürfen ausländische Juden ohne Genehmi-
gung des Ministers des Innern nicht angenommen wer-
den. (G. v. 23. Juli 47. s. 71.) 278. — Spasfe für
die Übertretung dieser Vorschrift. (ebend. . 71.) 278.
Leibrenten, Staatsausgabe = Betrag für dies. (Haupt-
Finanz-Etat v. 12. März 47. Nr. IV. 3.) 166.
Leinwand, Strafe für das unbefugte Bleichen ders.
auf Grasangern oder Hecken. Geldpolizei= Ordn. v. 1.
Novbr. 47. 8. 41. Nr. Z.) 383.
Leistungen, in den Synagogengemeinden, Anordnungen
für dies. (G. v. 23. Juli 47. §S. 68.) 274. 275. —
persönliche der Juden, als solcher, an die Staatskasse,
deren Aufhebung ohne Entschädigung. (G. v. 23. Juli
47. §. 23.) 267. — bei derartigen Leistungen an Käm-
mereien, Grundherren, Institute 2c. behält es vorläufig
sein Bewenden; es werden jedoch weitere Bestimmungen
über deren Aufhebung und Ablösungen vorbehalten. (ebend.
5 3.) 207.
Kleferungsverträge , (Kontrakte), im kaufmännischen
Verkehr über bewegliche Gegenstände, mit Einschluß der
Aktien und anderer geldwerthen Papiere, schriftlich abge-
schlossen, Herabsetzung des Stempels zu solchen auf
15 Sgr. (A. K. O. v. 30. April 47.) 201.
Lippe, Fürstenthum, dasselbe ist dem Münzkartel v. 21.
Oltbr. 45. beigetreten. (Minist.-Bekanntmachung v. 21.
Septbr. 47.) 355. f.
Liqnidations-Prozesse, erbschaftliche, über das Ver-
mögen und den Nachlaß von Handeltreibenden, gehören
vor die Handelsgerichte. (G. v. . April 47. S. 20. Nr. 5.)186.
Literarische Institute, Staatsausgabe Betrag für
dies. (Haupt-Finanz= Etat v. 12. März 47. Nr. III.
C. b.) 154.
Lokal-Verordnungen,, besondere, über seldpolizeiliche
Vorschriften, deren Erlaß, Genehmigung und Bestäti-
gung. (Feldpolizei = Ordn. v. 1. Novbr. 47. S§. 2. 25.
27. 31. 35. 36. 73. 74.) 376.
Lootsengebühren, deren Entrichtung von fremden
Kriegsfabrzeugen in den diesseitigen Häfen. (A. K. O.
v. 1. Febr. 47.) 113. — die entgegenstehenden Bestim-
mungen der Lootsengelder-Tarife werden hierdurch ausge-
hoben. (ebend. Nr. 4.) 113. — Binnen., für den Hafen
Jahrgang 1847.
1847.
Lootsengebühren, (Forts.)
von Pillau, wegen des dens. nur bedingungsweise zuste-
henden Liegegeldes von 15 Sgr. für jede Nacht. (NA. K.
HO. v. 19. Febr. 47. und Minist.-Bekanntmach. v. 7. Mai
47.) 111. 202.
Lotterien, öffentliche, innerhalb Landes ohne aus-
drückliche Genehmigung der Minister des Innern und der
Finanzen von Privatpersonen unternommen, Bestrafung
der letztern dafür nit einer fiskalischen Geldbuße bis zu
500 Rthlr. (V. v. 6. Juli 47.) 201. 202. — desgl. der-
jfenigen, welche in auswärtigen diesseits nicht zuge-
lassenen Lotterien spielen, sich dem Verkaufe der Loose
für solche unterziehen, oder einen solchen Verkauf als
Mitteleperson befördern. (ebend. §S. 1.) 262. —
LotteriesPetwaltnag,EinnahmenusidAusgdbeu
ders. (Haupt-Finanz-Etat v. 12. März 47. Nr. 6.) 140.
Luxemburg, Großherzogthum, der wegen des Beitritts
desselben zu dem Zollsysteme Preußens und der übrigen
Staaten des Zollvereins abgeschlossene Vertrag vom 8.
Febr. 1842. wird mit folgenden Abänderungen bis zum
letzten Dezember 1853. verlängert. (Vertrag v. 2. April
47.) 283—285. — Beibehaltung des dort eingeführten
Dezimal- (Maaß- und Gewichts-) Systems, so wie des
französischen Münzsußes für die Dauer des gegenwärti-
gen Vertrages, der im Art. 11. des Vertrages vom 8.
Febr. 42. getroffenen Verabredung ungeachtet. (ebend.
Art. 2.) 284. — Einrichtung der dortigen Zollverwal-
tung nach einer anderweiten besondern Übereinkunft in
Folge des Art. 16. des Vertrages v. Z. Februar 42.
(ebend. Art. 3.) 284. — ohne zweijährige Aufkündigung
vor Ablauf des gegenwärtigen Vertrages, soll letzterer
auf 12 Jahre, und sofort von 12 zu 12 Jahren, als ver-
längert angesehen werden. (ebend. Art. 4.) 284.
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M.
Mackenrode, Ort, s. Chausseebau Nr. 20
Magdeburger Kegierungsbezirk, Strafbefugnisse der
Deichkommissarien in dems. (A. K. O. v. 30. April 47.)
210. — s. auch Deichkommsssarien.
Magdeburg-Potsdam-Berlin, siehe Eisen bah-
nen Nr. 2.
Magdeburg- Wittenbergesche Eisenbahn, (.
Eisenbahnen Nr.
Magisträte, Garnrang sachverständiger Taratoren durch
dieselben behufs der Abschätung der durch Übertretungen
der Feldpolizei--Orbnung v. 1. Novbr. 47. herbeigeführ-
ten Schäden. (§. 65. ders.) 389.
Mahblsteuer, Staats--Einnahme-Betrag aus ders. (Haupt-
Finanz- Etat v. 12. März 47. Nr. 8. Uil. k.) 146. —
Beiträge der Kommunen zu den Erhebungskosten ders.
(ebend. §. 8. Lt d.) 148. — bis zum 1. Aug. 1847.
f er-