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Mahlsteuer, (Forts.)
erlassen, Anordnungen für deren Wiedererhebung. (A. K. O.
v. 25. Juni 47.) 244.
Mäkler, Strafbarkeit ders. wegen unverbraucht geblie-
benen Stempels zu den unter ihrer Mitwirkung schriftlich
abgeschlossenen Kauf= oder Lieserungs-Verträgen im kauf-
märnnischen Verkehr. (A. K. O. v. 30. Apr. 47.) 201.
Mäkler-Atteste, Stempel--Tarifposltion, in B Anwen-
bung derselben ist nichts geändert. (A. K. v. 30.
———
M
t b gen, die aus Sozietäts-
verträgen über solche entstehenden Srreitigkelten gehören
zur ihoe der Handelsgerichte. (G. v. 3. Apr. 47.
5S. 19.) 185.
——“— gelder, Anordnungen für deren Erhebung
im ganzen Umfange der Monarchie für den Gebrauch
öffentlicher Plätze u. Straßen zum Feilhalten von Gegen-
ständen auf Messen und Märkten. (V. v. 4. Oktbr. 47.)
395. 390. — Einführung ders. mit Genehmigung der
Ministerien des Innern und der Finanzen an Orten, wo
solche bisher nicht bestanden haben. (ebend. 5. 1.) 395.
— Festsetzung des Betrages ders. nach der Größe des
gebrauchten Raume und der Dauer des Gebrauchs. (ebend.
§. 2.) 395. — dieser Betrag darf jedoch den Satz von
wei Pfennigen für den Quadratfuß und für einen Tag
des Gebrauchs nirgends übersteigen. (ebend. §. 2.) 395.
— Ausstellung der Tarife für solche während der Meß-
und Marktzeit auf den zum Feilhalten bestimmten Plätzen
und Straßen und Strafe für lberschreitungen dieser
Tarife. (ebend. S. 4.) 396. — bereits bestehende, deren
anderweite Regulirung und Ermäßigung der Tarissätze
für solche nach den Umständen. (ebend. §. 56.) 396. —
in wie fern wegen einer solchen Ermäßigung ein Ent-
schädigungsanspruch, mit Ausschluß des Fiskus, der Käm-
merei oder Gemeinden, stattsinden kann. (ebend. §. 5.) 396.
— Aufhebung der bei Enkrichtung ders. stattgefundenen
Bevorzugungen. (lebend. §. ö.) 396. — Erhöhung der-
selben nach den Vorschriften der SS. 1—4. obiger Ver-
ordnung. (ebend. 8. 6.) 396.
Marriner Aktiengesellschaft, zum Ankause der im
Cösliner Regierungsbezirke belegenen Marriner Güter, Be-
stätigung deren Statuts durch die A. K. O. vom 8.
Janr. 47. (Ministerial-Bekanntmachung darüber v. 27.
Janr. 47.) 68.
Marschälle, Allerhöchste Ernennung eines solchen für
den Herrenstand des vereinigten Landtags sowol, wie für
die Versammlung der Abgeordneten des Ritterstandes der
Städte und Landgemeinden, welcher die Geschäfte zu leiten
und in den Versammlungen den Vorsitz zu führen hat.
(V. v. 3. Febr. 47. S. 18.) 38. — jeder dieser beiden
Marschälle wird in Verhinderungsfällen durch einen, in
Sachregister. 1847.
Marschälle, Gorts.)
gleicher Weise zu ernennenden Vice = Marschall vertreten.
(ebend. §. 18.) 38. — bei Vereinigung sämmtlicher
Stände zu einer Versammlung gebührt die Geschäfte-
leitung und der Vorsitz dem Marschall oder Vice-Marschall
des Herrenstandes. (ebend. §. 18.) 38. — Allerhöchse
Ernennung eines solchen, und in Vertrekung vefselben
eines Vice-Marschalls für die Leitung der Geschäfte und
den Vorsitz auf dem vereinigten ständischen Ausschusse.
(V. v. 3. Febr. 47. 8. 7.) 41. — s. auch General-
Feldmarschälle.
Mastricht-Aachen, siehe Eisenbahnen Nr. 14.
Matrosen, von den Schiffen desertirt, Abkommen mit
dem Königreiche beider Sicilien über deren gegenseitige
Auslieferung. (Handels= und Schifffahrtsvertrag v. 27.
Janr. 47. Art. 19.) 224.
Medizinal-Kollegien, Provinzial--, Auêg
für dies. (Haupt-Zinanz-Etat v. 12. März 47. Nr. II.
lit. E. a) 154.
Medizinalwesen, Staatsausgabe-Beiträge für dasselbe.
(Haupt-Finanz-Etat v. 12. März 47. Nr. III. lii. E)
154
* -
Webl, ũber die GOrenze gegen Frankreich ausgehend, Er--
hebung eines Ausgangszolls von 25 Prozent des durch-
schnittlichen Werths desselben. (A. K. O. v. 8. Jaom. 47.
nebst den Bekanntmachungen des Finanzministers vom
31. Dezbr. 46. u. 1. Febr. 47.) 69—71.
Mehlige Stoffe, Verbot des Branntweinbrennens aus
dens. bis zum 15. Ang. 1847. während des heirschenden
Nothstandes. (A. K. O. v. 1. Mai 47.) 194.
Meldungen, poligeiliche, der bei Eisenbahn= und andern
öffentlichen Bauten zu krlshästienden Handarbeiter. (B.
v. 21. Dezbr. 46. Ss. 4. 6. 7. u. 19.) 22. 25.
Memel, Stadt, Umgestaltung der daselbst für Handels-
sachen bestehenden Gerichtsdeputation in ein Handels-
gericht, auf Antrag der dortigen Kaufmannschaft. (G. v.
3. Apr. 47. F. 2.) 182.
Menden-Balver Straßenbau-Gesellschaft, der
unter diesem Namen zur Erbauung einer Kunststraße von
Menden durch das Hönnethal nach Balve zusammen ge-
tretenen Aktiengesellschaft werden die Rechte einer Korpo-
ration verliehen und zum Gerichtsstande ders. wird das
Land- und Stadtgericht zu Arnsberg bestimmt. (A. K. O.
v. 28. Mai 47.) 259.
Mergel, Strafe für das unbefugte Graben desselben.
(Felppolizei-Ord. v. 1. Novbr. 47. s. 42. Nr. 1.) 384.
Messen, Erhebung von Marktstandsgeldern auf solchen
für den Gebrauch öffentlicher Plätze und Straßen zum
Feilhalten von Gegenständen auf denselben. (V. v. 4.
Oktbr. 47.) 396. 396. — f. auch Marktstandsgelder.
Mie-