Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1847. (38)

Sachregister. 
Miethe, für Buden, Zelte, Tische, Unterlagen, Stangen 
oder sonstige Vorrichtungen, welche auf Messen und 
Märtten den Verkäufern zum Gebrauche überlassen wer- 
den, ist unter den zu entrichtenden Marktstandsgeldern 
nicht begriffen. (V. v. 4. Oktbr. 47. §F. 3.) 396. 
Militalr-Durchmarsch= und Etapven-Konven- 
tion, siehe Durchmarsch= u. Konvention. 
Militairpersone#n, zur Aufrechthaltung der öffentlichen 
Ordnung kommandirt, Glaubwürdigkeit ders. als voll- 
gültige Zeugen in den wegen Beleidigungen, Widersetz- 
lcchkeiten oder anderen Gesetzübertretungen während dieser 
Dienstleistung, eingeleiteten Untersuchungen. (G. v. B. 
Apr. 47.) 196. — Untersuchung und Bestrafung der von 
bens. begangenen Polizei-Kontraventionen, in Anwendung 
des §. 3. Thl. II. des Militair-Strafgesetz4buchs. (A. K. O. 
v. 19. Aug. 47.) 334. — darnach gebührt die Unter- 
suchung und Bestrafung der Ubertretung militair- 
polizeilicher Anordnungen seitens der Militairpersonen den 
Militairbefehlshabern, resp. den Militairgerichten. (ebend.) 
334. — Militairpersonen des Soldatenstandes, slehe letz. 
Militalrpolizelliche Anorduungen, die Unter- 
suchung und Entscheitung wegen deren Übertretung von 
Militairpersonen gehört vor die Militairbefehlshaber, 
resp. die Militairgerichte, in Anwendung des §F. Z. Thl. II. 
des Militair - Strasgesetzbuchs. (A. K. O. v. 19. Aug. 
4. 334. 
Militair-Strafgesetzbuch, lehe Strafgesetzbuch 
für das Preußische Heer. 
Militairuniform, der Verlust des Rechts verabschie- 
deter Offiziere, solche zu tragen, schließt von der Aus- 
übung ständischer Rechte gänzlich aus. (G. v. 23. Juli 
47. s. 2. Nr. 1.) 279. 
Militair-Verwaltung, eigene Einnahme-Beträge 
aus ders. (Haupt-Finanz-Etat v. 12. März 47. Nr. 12. 3.) 
150. — desgl. Ausgabebeträge für dies. (ebend. Nr. UI. 
4.) 158—160. — Reservefonds zur Deckung des Mehr- 
bedarfs beim WM .Verpflegungo= Fonds der Armee. 
(ebend. Nr. V. 5.) 106 
Minden-Cöln und Göln-Minden-Thöriuger 
Verbindungsbahn, slehe Eisenbahnen Nr. 11. 
—* 
Minister, stehe Staatsminister. 
Ministerium der answärtigen Angelegenbel- 
ten,Ausgabebeträge für dasselbe. (Haupt-Fmanz-Etat 
v. 12. März 47. III. 3.) 158 
Ministerium der geistlichen, Unterrichts= und 
Medizinal-Anugelegenbeiten, Staats-Ein- 
nahme- Betrag aus dessen Verwaltung. (Haupt-Finanz- 
Etat v. 12. März 47. Nr. 12. a.) 150. — desgl. Aus- 
gabebeträge für dasselbe. (ebend. Nr. III. 1.) 152—150 
— dessen Chef entscheidet mit dem Minister des Innern, 
1847. 43 
Ministerium ber Belstlichen, Unterrichts -= und 
M % (orts.) 
  
ob beie Streitigkeiten in den Synagogengemeinden über 
deren innere Kultuseinrichtungen, ein abgesonderter Got- 
tesdienst oder die Bildung einer neuen Synagoge zu ge- 
statten sei. (G. v. 23. Juli 47. §. 53.) 274. — decgl. 
Emennung der Mitglieder der für die Beilegung von 
Streitigkeiten über die inneren Kultuseinrichtungen der 
Juden zu errichtenden Kommission nebst den Stellver- 
tretern durch dieselben. (ebend. §. 55.) 274. — desgl. 
Festsetzung der Beihülfe aus Kommunalmitteln für be- 
sonders bestehende jüdische Schulen durch eben dieselben, 
in Ermangelung gütlicher Vereinbarung. (ebend. §. 67. 
Nr. 3.) 276. 277. — Entscheidung des Chefs desselben 
bei obwaltenden Differenzen über die Absonderung jübi- 
scher Schulen von den ordentlichen Ortsschulen. (ebend. 
S. 66.) 270. — derselbe hat in Gemeinschaft mit den 
Ministern des Innern und der Justiz das Erferderliche 
wegen Ausführung des Gesetzes über die Verhältnisse 
der Juden zu veranlassen. (G. v. 23. Juli 47. §. 73.) 
278. 
Ministerinm der Gesetzrevision, Ausgabebeträge 
für dasselbe. (Haupt-Finanz- Etat v. 12. März 47. 
Nr. 1. 5. lft. c.) 100. 
Ministerium des Königl. Hauses, Ilte Abthl. 
Ausgabebeträge für dasselbe. (Haupt-Finanz-Etat v. 
12. Märnz 47. Nr. III. b.) 162.— s. auch Domainen- 
und Forstverwaltung., 
Ministerium d. Junern (Minister d. Innern), 
— Staats-Einnahme-Belrag aus dessen Verwaltung- 
(Haupt-Finang = Etat v. 12. März 47. Nr. 12. a.) 150. 
— desgl. Ausgabebeträge für dasselbe, einschließlich der 
General-Kommissionen, des Revisions-Kollegiums für 
Landes-Kultursachen rc. (ebend. Nr. III. 2.à —l.) 156. f. 
— Einberufung der ständischen Deputation für das Staats- 
schuldenwesen durch deus. (V. v. . Febr. 47. §S. 5.) 44. 
— auch muß dems. der aus der Mitte ders. gewählte 
Vorsitpende angezeigt werden. (ebend. §. 6.) 44. — 
— ohne dessen und des Finanzministers Genehmigung 
dürfen von Privatpersonen innerhalb Landes keine öffent- 
lichen Lotterien unternommen, keine Glücksbuden errichtet 
und keine öffentlichen Ausspielungen beweglicher oder un- 
beweglicher Sachen veranstaltet werdeu. (V. v. 5. Juli 
47. S. 1. u. 2.) 262. — dasselbe soll gemeinschaftlich wit 
dem Finanzministerio die Behörden über die Ausführung 
der Verordnung v. 21. Dezbr. 46., die Annahme und 
Beaufsichtigung der bei Eisenbahn - und andern öffent- 
lichen Bauten beschäftigten Arbeiter betr., mit der er- 
forderlichen Anweisung versehen. (G. 28. ders.) 27. — 
dasselbe hat mit dem Finanzministerium über die Aus- 
führung der Verordnung v. 4. Oktbr. 1847., die Erhe- 
f bung
	        
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