Sachregister.
Miethe, für Buden, Zelte, Tische, Unterlagen, Stangen
oder sonstige Vorrichtungen, welche auf Messen und
Märtten den Verkäufern zum Gebrauche überlassen wer-
den, ist unter den zu entrichtenden Marktstandsgeldern
nicht begriffen. (V. v. 4. Oktbr. 47. §F. 3.) 396.
Militalr-Durchmarsch= und Etapven-Konven-
tion, siehe Durchmarsch= u. Konvention.
Militairpersone#n, zur Aufrechthaltung der öffentlichen
Ordnung kommandirt, Glaubwürdigkeit ders. als voll-
gültige Zeugen in den wegen Beleidigungen, Widersetz-
lcchkeiten oder anderen Gesetzübertretungen während dieser
Dienstleistung, eingeleiteten Untersuchungen. (G. v. B.
Apr. 47.) 196. — Untersuchung und Bestrafung der von
bens. begangenen Polizei-Kontraventionen, in Anwendung
des §. 3. Thl. II. des Militair-Strafgesetz4buchs. (A. K. O.
v. 19. Aug. 47.) 334. — darnach gebührt die Unter-
suchung und Bestrafung der Ubertretung militair-
polizeilicher Anordnungen seitens der Militairpersonen den
Militairbefehlshabern, resp. den Militairgerichten. (ebend.)
334. — Militairpersonen des Soldatenstandes, slehe letz.
Militalrpolizelliche Anorduungen, die Unter-
suchung und Entscheitung wegen deren Übertretung von
Militairpersonen gehört vor die Militairbefehlshaber,
resp. die Militairgerichte, in Anwendung des §F. Z. Thl. II.
des Militair - Strasgesetzbuchs. (A. K. O. v. 19. Aug.
4. 334.
Militair-Strafgesetzbuch, lehe Strafgesetzbuch
für das Preußische Heer.
Militairuniform, der Verlust des Rechts verabschie-
deter Offiziere, solche zu tragen, schließt von der Aus-
übung ständischer Rechte gänzlich aus. (G. v. 23. Juli
47. s. 2. Nr. 1.) 279.
Militair-Verwaltung, eigene Einnahme-Beträge
aus ders. (Haupt-Finanz-Etat v. 12. März 47. Nr. 12. 3.)
150. — desgl. Ausgabebeträge für dies. (ebend. Nr. UI.
4.) 158—160. — Reservefonds zur Deckung des Mehr-
bedarfs beim WM .Verpflegungo= Fonds der Armee.
(ebend. Nr. V. 5.) 106
Minden-Cöln und Göln-Minden-Thöriuger
Verbindungsbahn, slehe Eisenbahnen Nr. 11.
—*
Minister, stehe Staatsminister.
Ministerium der answärtigen Angelegenbel-
ten,Ausgabebeträge für dasselbe. (Haupt-Fmanz-Etat
v. 12. März 47. III. 3.) 158
Ministerium der geistlichen, Unterrichts= und
Medizinal-Anugelegenbeiten, Staats-Ein-
nahme- Betrag aus dessen Verwaltung. (Haupt-Finanz-
Etat v. 12. März 47. Nr. 12. a.) 150. — desgl. Aus-
gabebeträge für dasselbe. (ebend. Nr. III. 1.) 152—150
— dessen Chef entscheidet mit dem Minister des Innern,
1847. 43
Ministerium ber Belstlichen, Unterrichts -= und
M % (orts.)
ob beie Streitigkeiten in den Synagogengemeinden über
deren innere Kultuseinrichtungen, ein abgesonderter Got-
tesdienst oder die Bildung einer neuen Synagoge zu ge-
statten sei. (G. v. 23. Juli 47. §. 53.) 274. — decgl.
Emennung der Mitglieder der für die Beilegung von
Streitigkeiten über die inneren Kultuseinrichtungen der
Juden zu errichtenden Kommission nebst den Stellver-
tretern durch dieselben. (ebend. §. 55.) 274. — desgl.
Festsetzung der Beihülfe aus Kommunalmitteln für be-
sonders bestehende jüdische Schulen durch eben dieselben,
in Ermangelung gütlicher Vereinbarung. (ebend. §. 67.
Nr. 3.) 276. 277. — Entscheidung des Chefs desselben
bei obwaltenden Differenzen über die Absonderung jübi-
scher Schulen von den ordentlichen Ortsschulen. (ebend.
S. 66.) 270. — derselbe hat in Gemeinschaft mit den
Ministern des Innern und der Justiz das Erferderliche
wegen Ausführung des Gesetzes über die Verhältnisse
der Juden zu veranlassen. (G. v. 23. Juli 47. §. 73.)
278.
Ministerinm der Gesetzrevision, Ausgabebeträge
für dasselbe. (Haupt-Finanz- Etat v. 12. März 47.
Nr. 1. 5. lft. c.) 100.
Ministerium des Königl. Hauses, Ilte Abthl.
Ausgabebeträge für dasselbe. (Haupt-Finanz-Etat v.
12. Märnz 47. Nr. III. b.) 162.— s. auch Domainen-
und Forstverwaltung.,
Ministerium d. Junern (Minister d. Innern),
— Staats-Einnahme-Belrag aus dessen Verwaltung-
(Haupt-Finang = Etat v. 12. März 47. Nr. 12. a.) 150.
— desgl. Ausgabebeträge für dasselbe, einschließlich der
General-Kommissionen, des Revisions-Kollegiums für
Landes-Kultursachen rc. (ebend. Nr. III. 2.à —l.) 156. f.
— Einberufung der ständischen Deputation für das Staats-
schuldenwesen durch deus. (V. v. . Febr. 47. §S. 5.) 44.
— auch muß dems. der aus der Mitte ders. gewählte
Vorsitpende angezeigt werden. (ebend. §. 6.) 44. —
— ohne dessen und des Finanzministers Genehmigung
dürfen von Privatpersonen innerhalb Landes keine öffent-
lichen Lotterien unternommen, keine Glücksbuden errichtet
und keine öffentlichen Ausspielungen beweglicher oder un-
beweglicher Sachen veranstaltet werdeu. (V. v. 5. Juli
47. S. 1. u. 2.) 262. — dasselbe soll gemeinschaftlich wit
dem Finanzministerio die Behörden über die Ausführung
der Verordnung v. 21. Dezbr. 46., die Annahme und
Beaufsichtigung der bei Eisenbahn - und andern öffent-
lichen Bauten beschäftigten Arbeiter betr., mit der er-
forderlichen Anweisung versehen. (G. 28. ders.) 27. —
dasselbe hat mit dem Finanzministerium über die Aus-
führung der Verordnung v. 4. Oktbr. 1847., die Erhe-
f bung