Sachregister.
Nachtzeit, (Forts.)
Panderlegung und Schadenersatz-Leistung, wenn das
Vieh während solcher auf fremde, dem Hütungerechte
nicht unterliegende Grundstücke übertritt. (ebend. §. 3.)
381. 382. — Viehtreiber, welche ihre Heerden zur Nacht.
zeit treiben, müssen von Ort zu Ort einen von ihnen zu
lohnenden Begleiter zur Aufslcht mitnehmen. (ebend.
S. 34.) 382.
Namen, siehe Familiennamen.
National-Kokarde, Personen, welche das Recht, die-
selbe zu tragen, verloren haben, ist der Zutritt zu dem
öffentlichen und mündlichen Verfahren in den vor dem
Kammergerichte und dem Kriminalgerichte in Berlin nach
dem Gesetze v. 17. Juli 46. zu führenden Untersuchun-
gen wegen Verbrechen und Yolizeivergehen nicht zu ge-
statten. (V. v. 7. Apr. 47. §. 1.) 130. — auch nicht zu
dem öffentlichen und mündlichen Verfahren in den nach
der Verordnung v. 21. Juli 46. zu führenden Civilpro-
zessen. (V. v. 7. Apr. 47. 8. 1.) 131. — durch deren
rechtskräftige Aberkennung verlieren die naturalislrten
Juden der Provinz Posen ohne Weiteres die mit der
Naturalisation verbundenen Rechte. (G. v. 23. Juli 47.
S. 30.) 268.
Naturalisation der Juden des Großherzogthums
Posen, allgemeine Bedingungen zur Erlangung ders.,
da dort die bisherige Unterscheidung in naturali-
strte und nicht naturalisirte Juden zur Zeit noch bestehen
bleibt. (G. v. 23. Juli 47. S§. 24—28.) 267. 268.—
Theilnahme der Ehefrauen und der ehelichen Kinder an
den Rechten der Naturalisation. (ebend. §§. 26. 27.)
268. — alle in die Klasse der Naturalisirten ein-
tretenden Juden erhalten von der Regierung des Be-
zirks, in welchem sie wohnen, Naturalisations-
Patente. (ehend. §. 28.) 2683. — Verlust der mit der
Naturalisation verbundenen Rechte wegen rechtskräftig
aberkannter Notional-Kokarde, wegen wissentlich unrich-
tiger Angabe zur Erlangung der Naturalisation und
wegen entzogenen Bürgerrechts. (ebend. S. 30.) 268.—
gegen das, die Entziehung der Naturalisation festsetzende
Resolut der Regierung ist der Rekurs an den Minister
des Innern binnen einer zehntägigen Präklusivfrist zu-
lässig. (ebend. S. 30.) 208. 209. — nicht naturali-
sirte Juden, Führung vollständiger Verzeichnisse von
dens. und Ausfertigung eines Certifikats auf Grund der
letz. (ebend. §§. 31. u. 32.) 209. — besondere Be-
schränkungen, welchen dieselben, als solche, unterworfen
sind. lebend. §. 33.) 200. — rücksichtlich der Verpflich-
tungen ders. sowol, als der naturalisirten Juden, in Be-
ziehung auf die Tilgung und Ablösung der jüdischen Kor-
porations-Schulden verbleibt es bei den bestehenden Vor-
schristen und Anordnungen. (ebend. S. 34.) 270.
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„, vor Ertheilung ders. an
# Juden zur Niederlassung bedarf es der Ge-
nehmigung des Ministers des Innern. (G. v. 23. Juli
47. §. 71.) 278. — (. auch Juden, ausländische,
desgl. Naturalisation. "
Navigationsschulen, an solchen können Juden als
Lehrer zugelassen werden. (G. v. 23. Juli 47. §. 2.)
264. — nicht naturalistrte Juden der Provinz Posen
bleiben davon ausgeschlossen. (ebend. §. 33. Nr. 1.) 269.
Neurode-Glatzer Chausseebau, slehe Chaussee-
bau Nr. 10.
Neusalz, siehe Chausseebau Nr. 14.
Neu-Tüshaus, Ort, stehe Chausseebau Nr. 22.
Nichtigkeitsbeschwerde, Zulässigkeit ders. gegen die
Entscheidungen in der Appellations-Instanz wegen Strei-
tigkeiten zwischen verschiedenen Betbeiligten über das
Recht zur Führung eines Fabrikzeichens für Eisen- und
Stahlwaaren in der Provinz Westphalen und der Rhein--
provinz. (V. v. 18. Aug. 47. 8. 10.) 338.
Nicolai-Goczalkowitzer Chaussee, s. Chaussee-
bau Nr. 13.
Niederlande, siehe Luxemburg.
Niederschlesische Zweigbahn und
Niederschlesisch-Märkische Eisenbahn, Kehe
Eisenbahnen Nr. 6. und Nr. 7.
Nixei, Ort, siehe Chausseebau Nr. 20.
Nordhausen, Stadt, siehe Chausseebau Nr. 20.
Normal-Fährtarif für die Rheinprovinz und die
Provinz Westphalen, stehe Fähranstalten.
Notarien, Bildung eines Ehrenraths unter denselben,
den Justiz-Kommissarien und Advokaten. (V. v. 30. Apr.
47.) 190 — 201. — in der Befugniß der Gerichte, die-
selben zu ihrer Schuldigkeit anzuhalten und mit Orb-
nungsstrafen zu belegen, wird dadurch nichts geändert.
(ebend. §. 3.) 197. — Verfahren wegen Amtssuspen-
sion und Dienstentlassung ders. (ebend. 88. 5. 9. 11. 12.
10. 17. 18.) 197. 198. 199. — die Ausführung der
auf Dienstentlassung lautenden Erkenntnisse des Ehren-
raths ist bei dem betreffenden Landes-Justigkollegium zu
beantragen. (ebend. S. 18.) 199. — s. auch Ehrenrath.
Nothhavelungssachen, nicht streitige, gehören aus-
schließlich vor die Handelsgerichte. (G. v. 3. Apr. 47.
S. 24.) 187.
Nothstand, nach der unergiebigen Ernte im Jahre 1846.,
allgemeine Maßregeln zu dessen Minderung und Abhülfe
durch
1. Erhebt- Ung el
grenze gegen Frankreich zunezenr r*——8. Hülsen-
früchten, Mehl u. andern Mühlenfabrikaten. (A. K. O.
v. B. Janr. 47. nebst Bekanntmachungen des Finanz-
ministers v. 31. Dezbr. 46. und 1. Febr. 47.)69—171.
2. Be-
1847.
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