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Religionsgesellschaften, (Forts.)
bestimmt der Umfang ihrer Rechte im besondern Falle
die ihnen ertheilte Konzession. (S§. 4. u. 6. der Zusam-
menstellung.) 124. 125. — geduldete, bei welchen den
zur Feier ihrer Religionshandlungen bestellten Personen
die Befugniß nicht zusteht, auf bürgerliche Rechtsverhält-
nisse sich beziehende Amtshandlungen mit ridilrechtlicher
Wirkung vorzunehmen, Anordnungen für die bürgerliche
Beglaubigung der bei solchen vorkommenden Geburten,
Heirathen u. Sterbefälle durch die Ortsgerichte. (Patent
u. V. v. 30. März 47.) 122. 125— 128.
Neliglonsgrundsätze, welche mit der Ehrfurcht gegen
die Gottheit, dem Gehorsam gegen die Gesetze, der
Treue gegen den Staat und der allgemeinen Sittlichkeit
unvereinhar sind, dürsen im Staate nicht ausgebreitet
werden. — A. L. R. Thl. 1I. Tit. 11. SS, 13—15. —
(Patent v. 30. März 47.) 121. 123.
Neligionsübungen, den Einzelnen steht es frei, mit
Genehmigung der Obrigkeit sich zu solchen zu verbinden
und gemeinschaftliche Zusammenkünfte zu halten, in soweit
dadurch nicht die gemeine Ruhe, Sicherheit und Ordnung
gefährdet wird. — A. L. R. Thl. U. Tit. 6. SS. 1—3.
u. Tit. 11. §#S. 9. u. 10. — (Patent v. 30. Mäcg 47.)
121. 123. — eine solche Verbindung hat aber nur die-
selben Rechte, wie jede andere erlaubte Privatgesellschaft.
— Thl. U. Tit. ö. Ss. 11—14. des A. L. R. — (ebend.)
121. 123. — sie steht als solche unter der sortwährenden
Aufsicht des Staats, welcher sic verbieten kann, sobald
lich findet, daß sie andern gemeinnützigen Absichten und
Anstalten hinderlich oder nachtheilig ist. — Th. U. Tit. 6.
S. 4. des A. L. R. — (ebend.) 121. 123.
Neligionsunterricht, die für solchen in öffentlich auf-
genommenen Kirchengesellschaften bestellten Personen haben
mit andern Beamten im Staate gleiche Rechte. — A.
L. R. Thl. Il. Tit. 11. 88. 19. 906. u. 97. — (Patent
v. 30. März 47.) 121. 124. — an solchem darf es
keinem jüdischen Kinde während des schulpflichtigen Alters
sehlen. (G. v. 23. Juli 47. §. 62.) 275. — oals beson-
dere Lehrer für solchen können nur solche Personen zuge-
lassen werden, welche zur Augübung eines Elementar-
Schulamts vom Staate die Erlaubniß erhalten haben.
(ebend. §. 62.) 275.
Sachregister. 1847.
ReußzGreitz,
Neuß-Lobenstein-Ebersdorf,
Reuß-Schleig,
im Thüringschen Zoll= und Handelsvereine, sind sämmtlich
dem zwischen Preußen und Großbritanien bestehenden
Vertrage v. 13. Mai 1846. wegen gegenseitigen Schutzes
der Autorenrechte gegen Nachdruck und unbesugte Nach-
bildung unter dem 1. Juli 47. v. 15. desselben Monats
ab beigetreten. (Minist.-Bekanntmach, v. 4. Juli 47.)
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Fürstenthümer,
245.
Revisions= und Kassationshof,, Rheinischer, als Re-
kurs-Instanz in dem Bezirke des Justigsenats zu Ehren-
breitstein gegen die Entscheidungen des Ehrenraths der
Justizkommissarien, Advokaten und Notarien über deren
Dienstentlassung. (V. v. 30. April 47. §S. 16.) 199. —
auch gegen erkannte geringere Strafen, wenn der Staats-
anwalt bei jenem den Rekurs eingelegt hat. (ebend. S. 17.)
199.
Rheder, siche Schiffsrheder.
Rhein, alter regulirter, zwischen den Orken Keeken und
Griethausen, Tarif, nach welchem die Abgaben für die
Benugzung desselben zu erheben sind. (A. K. O. nebst
Tarif v. 11. Oktbr. 47.) 357.
Rbeinisches Strafgesetzbuch, slehe letz.
Rbeinpreußische Feuerversicherungs= Gesell-
schaft zu Düsseldorf, deren Auflösung und Anordnun-
gen für die Abwickelung ihrer Geschäfte. (A. K. O. v.
41. Janr. 47.) 74—76.
Rbeinprovinz, Verfahren im Bezirke des Appellations-
gerichtshofes zu Cöln bei Kompetenzkonflikten zwischen den
Gerichten und Verwaltungsbehörden. (G. v. 8. Apr. 47.
S. 8.) 171. 172.— in den zu jenem Bezirke gehörigen Lun-
destheilen bewendet es rüicksschtlich der Juden bei den über die
Feststellung der Geburten, Heirathen und Sterbefälle beste-
henden Vorschristen. (G. v. 23. Juli 47. §. 22.) 257.
— Einführung der Gesindeordnung für dieselbe v. 19.
Aug. 1814. auch in den Kreisen Rees und Duisburg, vom
1. Janr. 1818. ab. (V. v. 21. Septbr. 47.) 350. —
Regulirung der Tarifsätze für die Privat-Fähranstalten
in ders. nach dem Normal-Fährtarif v. 27. Mai 1829.
(A. K. O. v. 27. Dezbr. 46. nobst letzterem.) 77—79.
— Anordnungen zum Schutze der Fabrikzcichen von Eisen-
und Stahlwaaren und deren Verpackung in derselben.
(V. vom 18. Aug. 47.) 333—312. — Organisation
Nellinghausen, Ort, slehe Chausseebau Nr. 25.
Reundanten, siehe Baurendanten.
Resolnte, deren Abfassung durch die Ortspolizeibehör-
der neuen Deichschauen auf dem linken Rheinufer abwärts
ven Neuß. (V. v. 7. Mai 38.) 106— 109. — Eindei-
chung der Grundstücke der Katastergemeinden Strünw,
den in Pfändungs-Angelegenheiten bei Ubertretungen
feldpoligeilicher Vorschriften. (Feldpoligei- Ord. v. 1. Novbr
47. 68. 60. 61.) 388. — Rekursverfahren gegen solche.
(ebend. §. 67.) 389. — s. auch Strafresolute.
Lank und Langst unter Aufhebung der in §. 2. Nr. 1. u. 3
obiger Verord. entgegen stehenden Bestimmungen. (V. v.
5. Febr. 47.) 106. — Verbot der Fischerei in den Ge-
wässern ders. auf dem linken Rheinufer, in woelchen die