Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1847. (38)

54 
Religionsgesellschaften, (Forts.) 
bestimmt der Umfang ihrer Rechte im besondern Falle 
die ihnen ertheilte Konzession. (S§. 4. u. 6. der Zusam- 
menstellung.) 124. 125. — geduldete, bei welchen den 
zur Feier ihrer Religionshandlungen bestellten Personen 
die Befugniß nicht zusteht, auf bürgerliche Rechtsverhält- 
nisse sich beziehende Amtshandlungen mit ridilrechtlicher 
Wirkung vorzunehmen, Anordnungen für die bürgerliche 
Beglaubigung der bei solchen vorkommenden Geburten, 
Heirathen u. Sterbefälle durch die Ortsgerichte. (Patent 
u. V. v. 30. März 47.) 122. 125— 128. 
Neliglonsgrundsätze, welche mit der Ehrfurcht gegen 
die Gottheit, dem Gehorsam gegen die Gesetze, der 
Treue gegen den Staat und der allgemeinen Sittlichkeit 
unvereinhar sind, dürsen im Staate nicht ausgebreitet 
werden. — A. L. R. Thl. 1I. Tit. 11. SS, 13—15. — 
(Patent v. 30. März 47.) 121. 123. 
Neligionsübungen, den Einzelnen steht es frei, mit 
Genehmigung der Obrigkeit sich zu solchen zu verbinden 
und gemeinschaftliche Zusammenkünfte zu halten, in soweit 
dadurch nicht die gemeine Ruhe, Sicherheit und Ordnung 
gefährdet wird. — A. L. R. Thl. U. Tit. 6. SS. 1—3. 
u. Tit. 11. §#S. 9. u. 10. — (Patent v. 30. Mäcg 47.) 
121. 123. — eine solche Verbindung hat aber nur die- 
selben Rechte, wie jede andere erlaubte Privatgesellschaft. 
— Thl. U. Tit. ö. Ss. 11—14. des A. L. R. — (ebend.) 
121. 123. — sie steht als solche unter der sortwährenden 
Aufsicht des Staats, welcher sic verbieten kann, sobald 
lich findet, daß sie andern gemeinnützigen Absichten und 
Anstalten hinderlich oder nachtheilig ist. — Th. U. Tit. 6. 
S. 4. des A. L. R. — (ebend.) 121. 123. 
Neligionsunterricht, die für solchen in öffentlich auf- 
genommenen Kirchengesellschaften bestellten Personen haben 
mit andern Beamten im Staate gleiche Rechte. — A. 
L. R. Thl. Il. Tit. 11. 88. 19. 906. u. 97. — (Patent 
v. 30. März 47.) 121. 124. — an solchem darf es 
keinem jüdischen Kinde während des schulpflichtigen Alters 
sehlen. (G. v. 23. Juli 47. §. 62.) 275. — oals beson- 
dere Lehrer für solchen können nur solche Personen zuge- 
lassen werden, welche zur Augübung eines Elementar- 
Schulamts vom Staate die Erlaubniß erhalten haben. 
(ebend. §. 62.) 275. 
Sachregister. 1847. 
ReußzGreitz, 
Neuß-Lobenstein-Ebersdorf, 
Reuß-Schleig, 
im Thüringschen Zoll= und Handelsvereine, sind sämmtlich 
dem zwischen Preußen und Großbritanien bestehenden 
Vertrage v. 13. Mai 1846. wegen gegenseitigen Schutzes 
der Autorenrechte gegen Nachdruck und unbesugte Nach- 
bildung unter dem 1. Juli 47. v. 15. desselben Monats 
ab beigetreten. (Minist.-Bekanntmach, v. 4. Juli 47.) 
9 
Fürstenthümer, 
245. 
Revisions= und Kassationshof,, Rheinischer, als Re- 
kurs-Instanz in dem Bezirke des Justigsenats zu Ehren- 
breitstein gegen die Entscheidungen des Ehrenraths der 
Justizkommissarien, Advokaten und Notarien über deren 
Dienstentlassung. (V. v. 30. April 47. §S. 16.) 199. — 
auch gegen erkannte geringere Strafen, wenn der Staats- 
anwalt bei jenem den Rekurs eingelegt hat. (ebend. S. 17.) 
199. 
Rheder, siche Schiffsrheder. 
Rhein, alter regulirter, zwischen den Orken Keeken und 
Griethausen, Tarif, nach welchem die Abgaben für die 
Benugzung desselben zu erheben sind. (A. K. O. nebst 
Tarif v. 11. Oktbr. 47.) 357. 
Rbeinisches Strafgesetzbuch, slehe letz. 
Rbeinpreußische Feuerversicherungs= Gesell- 
schaft zu Düsseldorf, deren Auflösung und Anordnun- 
gen für die Abwickelung ihrer Geschäfte. (A. K. O. v. 
41. Janr. 47.) 74—76. 
Rbeinprovinz, Verfahren im Bezirke des Appellations- 
gerichtshofes zu Cöln bei Kompetenzkonflikten zwischen den 
Gerichten und Verwaltungsbehörden. (G. v. 8. Apr. 47. 
S. 8.) 171. 172.— in den zu jenem Bezirke gehörigen Lun- 
destheilen bewendet es rüicksschtlich der Juden bei den über die 
Feststellung der Geburten, Heirathen und Sterbefälle beste- 
henden Vorschristen. (G. v. 23. Juli 47. §. 22.) 257. 
— Einführung der Gesindeordnung für dieselbe v. 19. 
Aug. 1814. auch in den Kreisen Rees und Duisburg, vom 
1. Janr. 1818. ab. (V. v. 21. Septbr. 47.) 350. — 
Regulirung der Tarifsätze für die Privat-Fähranstalten 
in ders. nach dem Normal-Fährtarif v. 27. Mai 1829. 
(A. K. O. v. 27. Dezbr. 46. nobst letzterem.) 77—79. 
— Anordnungen zum Schutze der Fabrikzcichen von Eisen- 
und Stahlwaaren und deren Verpackung in derselben. 
(V. vom 18. Aug. 47.) 333—312. — Organisation 
Nellinghausen, Ort, slehe Chausseebau Nr. 25. 
Reundanten, siehe Baurendanten. 
Resolnte, deren Abfassung durch die Ortspolizeibehör- 
der neuen Deichschauen auf dem linken Rheinufer abwärts 
ven Neuß. (V. v. 7. Mai 38.) 106— 109. — Eindei- 
chung der Grundstücke der Katastergemeinden Strünw, 
den in Pfändungs-Angelegenheiten bei Ubertretungen 
feldpoligeilicher Vorschriften. (Feldpoligei- Ord. v. 1. Novbr 
47. 68. 60. 61.) 388. — Rekursverfahren gegen solche. 
(ebend. §. 67.) 389. — s. auch Strafresolute. 
Lank und Langst unter Aufhebung der in §. 2. Nr. 1. u. 3 
obiger Verord. entgegen stehenden Bestimmungen. (V. v. 
5. Febr. 47.) 106. — Verbot der Fischerei in den Ge- 
wässern ders. auf dem linken Rheinufer, in woelchen die
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.