Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1847. (38)

Sachregister. 
Sonagogengemeinden (Judenschaften), (Forts.) 
Repräsentanten zu veranlassen und zur Ausführung zu 
bringen 2c. (ebend. §. 44.) 271. — Wahl und Befug- 
nisse des Vorsitzenden in dem Vorstande. (ebend. §. 50.) 
273. — Wahl und Anstellung der Verwaltungsbeamten 
durch dens., nach Anhörung der Repräsentanten daröber. 
(ebend. §. 45.) 271. — die Repräsentanten-Ver- 
sammlung vertritt die Gemeinde und ist befugt, verbin- 
dende Beschlüsse für bies. zu fassen, auch konwollirt sie 
die Verwaltung des Vorstandes 2c. (ebend. ss. 46. u. 47.) 
271. 272. — Wahl und Befugnisse des Vorsitzenden in 
bers. (ebend. §. 50.) 273. — zur Einführung neuer Auf- 
lagen, Aufnahme von Anleihen, Ankauf von Grundstücken, 
so wie zur freiwilligen Veräußerung von Grundstücken 
und Realberechtigungen der Synagogengemeinde ist auch 
noch die Genehmigung der Regierung erforderlich. (ebend. 
K. 48.) 272. — Beaufslchtigung der Gemeinde-Verwal- 
tung durch die Regierungen, so wie die Untersuchung und 
Entscheidung der Beschwerden Einzelner durch dies. (ebend. 
S. 49.) 272. 273. — Aufstellung eines der Bestätigung 
des Oberpräsidenten unterliegenden Statuts für dies. 
(ebend. §. 50.) 273. — sofern dazu der Entwurf inner- 
halb der gesetzten Frist nicht eingeht, ist von der Regie- 
rung über die dem Statute vorbehaltenen Bestimmungen 
ein die Synagogengemeinde bindendes Reglement zu er- 
lassen. (ebend. S. 50.) 273. — in allen Angelegenheiten 
der Synagogengemeinden geht der Rekurs an die Regie- 
tung und gegen deren Entscheidung an die Oberpräsl- 
denten. (ebend. §. 49.) 273. — der Rechtsweg gegen 
die Entscheidung der Regierung ist nur dann zulässig, 
wenn die Klage auf einen speziellen privatrechtlichen Titel 
gegründet wird. (ebend. §. 49.) 273. 
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Taback, inländischer, Einnahme- Betrag aus der Steuer 
von dems. (Haupt-Finanz- Etat v. 12. März 47. §. 8. 
E#t. i.) 146. — vereinsländischer, Einnahme-Betrag der 
Übergangssteuer von *) (Haupt. Finanz-Etat v. 12. 
März 47. Nr. 8. b.) 144 
Tafeln, zur Abgrenzung, Absperrung ober Vermessung 
von Grundstücken oder Wegen dienend, Strafe für deren 
Fortnahme, Vernichtung oder Unkenntlichmachung. (Feld- 
polizei--Ord. v. 1. Novbr. 47. J. 43. Nr. 4.) 384 
Tauben, welche Jemand hält, ohne ein wirkliches Recht 
dazu zu haben, sind, wenn sie im Freien betroffen werden, 
ein Gegenstand des Thierfanges. — Allg. Landrecht, 
Thl. 1. Tit. 9. §S. 111. — (Feldpolizei-Ord. v. 1. Novpbr. 
47. §. 40.) 383. — kann durch Gemeindebeschlüsse auch 
auf die Tauben der zum Halten ders. Berechtigten aus- 
gedehnt werden, wenn dies. zur Saat-= und Erntezeit im 
Freien und besonders auf den Ackem betroffen werden. 
Jahrgang 1817. 
1847. 65 
Tauben, (Forts.) 
(ebend. §. 40.) 383. — bergl. Gemeindebeschlüsse bedürfen 
jedoch zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung der Regierung. 
Cbend. S. 40.) 38. 
stalten, Staatsausgabe-Betrag 
frr bies. (Haupt-Finanz-Etat . 12. März 47. Nr. III. 
lit. C. c.) 154. 
Taxatoren, sachverständige, deren Bestellung und gericht- 
liche Vereidung für Abschätzungen der durch Ubertretun- 
gen der Feldpolizei-Ordnung v. 1. Novbr. 1847. herbei- 
geführten Schäden. (§. 65. ders.) 389. — Festsetzung 
und Zahlung der Gebühren für solche. (ebend. §S. 66.) 389. 
Tecklenburg, Kreis, Einführung der Schiedsmänner in 
demselben. (A. K. O. v. 12. Juli 47.) 323. 
Templiner Kreisobligationen, auf jeden Inhaber 
lautend, zum Vetrage von 104,000 Thlr., deren Aus- 
fertigung und Emission mit vier Prozent jährl. Verzin- 
sung zur Ausführung von Chausseebauten. (Allerh. Privil. 
v. 2. Aug. 47.) 332—334. — allmählige Amortisation 
ders. aus dem vom Kreise aufzubringenden Tilgungsfonds 
nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung. 
(ebend.) 333. 
Theaterverein, Bonner, Allerhöchste Bestätigung der 
Statuten der unter diesem Namen gebildeten Aktiengesell- 
schaft. (Minist.-Bekanntmach, v. 1. Mai 47.) 202. 
Thierarzeneischule in Berlin, ..·. 
Thiekårzte,Depakt.-u.Kreis-, Ausgabebeträge für 
dies. aus Staatsfonds. (Haupt-Finanz-Etat v. 12. März 
47. Nr. Ul. 1. E. b. u. e.) 156. 
Thische Eisenbahn, siehe Eisenbahnen 
Nr. 10. — Cöln-- Minben- Thüringer Verbindungsbahn, 
siehe Eisenbahnen Nr. 12. 
Thüringischer Zoll= und Handelsvereln, die 
denselben bildenden Staaten sind dem zwischen Preußen 
und Großbritanien bestehenden Vertrage v. 13. Mai 1846. 
wegen gegenseitigen Schutzes der Autorenrechte gegen 
Nachdruck und unbefugte Nachbildung unter dem 1. Juli 
47. vom 15. desselben Monats ab beigetreten. (Minist.= 
Bekanntmach. v. 4. Juli 47.) 245. 
Tische, auf Messen und Märkten den Verkäufern zum 
Gebrauche überlassen, deren Miethe ist unter den zu ent- 
richtenden Marktstandsgeldern nicht begriffen. (V. v. 4. 
Oktbr. 47. §. Z.) 395. f. 
Todesfälle (Sterbefälle), in geduldeten Religions- 
gesellschaften, Anzeigen von solchen bei den Orts- 
gerichten. (V. v. 30. März 47. §5§. 4. 9. 11. u. 13.) 
120. 127. — Strasen für schuldbare Versäumniß der zu 
solchen Anzeigen bestimmten Fristen. (ebend. S§. 11. u. 12.) 
127. — Tragung auch der Kosten für desfalls erforder- 
liche ortsgerichtliche Ermittelungen seitens der Säumigen. 
(ebend. s. 11.) 127. — die Ortspolizeibehörden sind ver- 
v pflich
	        
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