Sachregister.
Sonagogengemeinden (Judenschaften), (Forts.)
Repräsentanten zu veranlassen und zur Ausführung zu
bringen 2c. (ebend. §. 44.) 271. — Wahl und Befug-
nisse des Vorsitzenden in dem Vorstande. (ebend. §. 50.)
273. — Wahl und Anstellung der Verwaltungsbeamten
durch dens., nach Anhörung der Repräsentanten daröber.
(ebend. §. 45.) 271. — die Repräsentanten-Ver-
sammlung vertritt die Gemeinde und ist befugt, verbin-
dende Beschlüsse für bies. zu fassen, auch konwollirt sie
die Verwaltung des Vorstandes 2c. (ebend. ss. 46. u. 47.)
271. 272. — Wahl und Befugnisse des Vorsitzenden in
bers. (ebend. §. 50.) 273. — zur Einführung neuer Auf-
lagen, Aufnahme von Anleihen, Ankauf von Grundstücken,
so wie zur freiwilligen Veräußerung von Grundstücken
und Realberechtigungen der Synagogengemeinde ist auch
noch die Genehmigung der Regierung erforderlich. (ebend.
K. 48.) 272. — Beaufslchtigung der Gemeinde-Verwal-
tung durch die Regierungen, so wie die Untersuchung und
Entscheidung der Beschwerden Einzelner durch dies. (ebend.
S. 49.) 272. 273. — Aufstellung eines der Bestätigung
des Oberpräsidenten unterliegenden Statuts für dies.
(ebend. §. 50.) 273. — sofern dazu der Entwurf inner-
halb der gesetzten Frist nicht eingeht, ist von der Regie-
rung über die dem Statute vorbehaltenen Bestimmungen
ein die Synagogengemeinde bindendes Reglement zu er-
lassen. (ebend. S. 50.) 273. — in allen Angelegenheiten
der Synagogengemeinden geht der Rekurs an die Regie-
tung und gegen deren Entscheidung an die Oberpräsl-
denten. (ebend. §. 49.) 273. — der Rechtsweg gegen
die Entscheidung der Regierung ist nur dann zulässig,
wenn die Klage auf einen speziellen privatrechtlichen Titel
gegründet wird. (ebend. §. 49.) 273.
4
Taback, inländischer, Einnahme- Betrag aus der Steuer
von dems. (Haupt-Finanz- Etat v. 12. März 47. §. 8.
E#t. i.) 146. — vereinsländischer, Einnahme-Betrag der
Übergangssteuer von *) (Haupt. Finanz-Etat v. 12.
März 47. Nr. 8. b.) 144
Tafeln, zur Abgrenzung, Absperrung ober Vermessung
von Grundstücken oder Wegen dienend, Strafe für deren
Fortnahme, Vernichtung oder Unkenntlichmachung. (Feld-
polizei--Ord. v. 1. Novbr. 47. J. 43. Nr. 4.) 384
Tauben, welche Jemand hält, ohne ein wirkliches Recht
dazu zu haben, sind, wenn sie im Freien betroffen werden,
ein Gegenstand des Thierfanges. — Allg. Landrecht,
Thl. 1. Tit. 9. §S. 111. — (Feldpolizei-Ord. v. 1. Novpbr.
47. §. 40.) 383. — kann durch Gemeindebeschlüsse auch
auf die Tauben der zum Halten ders. Berechtigten aus-
gedehnt werden, wenn dies. zur Saat-= und Erntezeit im
Freien und besonders auf den Ackem betroffen werden.
Jahrgang 1817.
1847. 65
Tauben, (Forts.)
(ebend. §. 40.) 383. — bergl. Gemeindebeschlüsse bedürfen
jedoch zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung der Regierung.
Cbend. S. 40.) 38.
stalten, Staatsausgabe-Betrag
frr bies. (Haupt-Finanz-Etat . 12. März 47. Nr. III.
lit. C. c.) 154.
Taxatoren, sachverständige, deren Bestellung und gericht-
liche Vereidung für Abschätzungen der durch Ubertretun-
gen der Feldpolizei-Ordnung v. 1. Novbr. 1847. herbei-
geführten Schäden. (§. 65. ders.) 389. — Festsetzung
und Zahlung der Gebühren für solche. (ebend. §S. 66.) 389.
Tecklenburg, Kreis, Einführung der Schiedsmänner in
demselben. (A. K. O. v. 12. Juli 47.) 323.
Templiner Kreisobligationen, auf jeden Inhaber
lautend, zum Vetrage von 104,000 Thlr., deren Aus-
fertigung und Emission mit vier Prozent jährl. Verzin-
sung zur Ausführung von Chausseebauten. (Allerh. Privil.
v. 2. Aug. 47.) 332—334. — allmählige Amortisation
ders. aus dem vom Kreise aufzubringenden Tilgungsfonds
nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung.
(ebend.) 333.
Theaterverein, Bonner, Allerhöchste Bestätigung der
Statuten der unter diesem Namen gebildeten Aktiengesell-
schaft. (Minist.-Bekanntmach, v. 1. Mai 47.) 202.
Thierarzeneischule in Berlin, ..·.
Thiekårzte,Depakt.-u.Kreis-, Ausgabebeträge für
dies. aus Staatsfonds. (Haupt-Finanz-Etat v. 12. März
47. Nr. Ul. 1. E. b. u. e.) 156.
Thische Eisenbahn, siehe Eisenbahnen
Nr. 10. — Cöln-- Minben- Thüringer Verbindungsbahn,
siehe Eisenbahnen Nr. 12.
Thüringischer Zoll= und Handelsvereln, die
denselben bildenden Staaten sind dem zwischen Preußen
und Großbritanien bestehenden Vertrage v. 13. Mai 1846.
wegen gegenseitigen Schutzes der Autorenrechte gegen
Nachdruck und unbefugte Nachbildung unter dem 1. Juli
47. vom 15. desselben Monats ab beigetreten. (Minist.=
Bekanntmach. v. 4. Juli 47.) 245.
Tische, auf Messen und Märkten den Verkäufern zum
Gebrauche überlassen, deren Miethe ist unter den zu ent-
richtenden Marktstandsgeldern nicht begriffen. (V. v. 4.
Oktbr. 47. §. Z.) 395. f.
Todesfälle (Sterbefälle), in geduldeten Religions-
gesellschaften, Anzeigen von solchen bei den Orts-
gerichten. (V. v. 30. März 47. §5§. 4. 9. 11. u. 13.)
120. 127. — Strasen für schuldbare Versäumniß der zu
solchen Anzeigen bestimmten Fristen. (ebend. S§. 11. u. 12.)
127. — Tragung auch der Kosten für desfalls erforder-
liche ortsgerichtliche Ermittelungen seitens der Säumigen.
(ebend. s. 11.) 127. — die Ortspolizeibehörden sind ver-
v pflich