Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1847. (38)

Sachregister. 1847. 
Waldeck, Fürstenthum, dasselbe ist nebst dem Fürsten- 
thum Pyrmont dem Münzkartel vom 21. Oktbr. 1845. 
beigetreten. (Minist.-Bekanntmachung vom 21. Septbr. 
47.) 355. f. 
Walkenried, Ort, stehe Chausseebau Nr. 18. 
Waälle, zur Ab- oder Zuleitung des Wassers dienend, 
Strase für deren Beschädigung. (Gelbpolizei-Orbn. v. 1. 
Novbr. 47. §. 43. Nr. 5.) 384. — ist letztere mit ge- 
meiner Gefahr verbunden, so unterliegt solche der ander- 
weit in den Gesetzen bestimmten strengern Strafe. (ebend. 
§. 43.) 385. 
Warnung, als Dieziplfnarstrafe, auf solche zu erkennen, 
ist der Ehrenrath der Justizkommissarien, Advokaten und 
Notarien befugt. (V. v. 30. Apr. 47. S. 12.) 198. 
Warnungszeichen (Tafeln, Pfähle, Strohwische rc.), 
zur Abgrenzung, Absperrung oder Vermessung von Grund- 
stücken oder Wegen dienend, Strafe für deren Fortnahme, 
Vernichtung oder Unkenntlichmachung. (Felbpolizei = Ord. 
v. 1. Novbr. 47. J. 43. Nr. 4.) 384 
Wartegelder , Ausgabebetrag ders. (Haupt-Finanz- 
Etat v. 12. März 47. Nr. IV. 3.) 166. 
Wartung gepfändeten Viehes, Kosten für solche, slehe 
osten. 
Wäsche, Strafe für das unbefugte Trocknen ders. auf 
Grasangern oder Hecken. (Feldpolizei-Ord. v. 1. Novbr. 
47. §s. 41. Nr. 3.) 383. 
Wasser, zur Bewässerung von Grundstücken dienend, 
Strafbarkeit des unbefugten Ableitens desselben. (Feld- 
polizei = Ord. v. 1. Novbr. 47. S. 42. Nr. 7.) 384. — 
zur Ab- oder Zuleitung desselben dienende Anlagen — 
Gräben, Wälle, Rinnen 2c. — Strafe für deren Be- 
schädigung. (Feldpolizei = Ord. v. 1. Novbr. 47. §. 43. 
Nr. 5.) 384. — ist letztere, wie z. B. bei Deichen oder 
Dämmen, mit gemeiner Gefahr verbunden, so unterliegt 
solche der anderweit in den Gesetzen bestimmten stren- 
gern Strafe. (ebend. §. 43.) 385. 
Wassersgefahr, die aus Schiffe-, Bodmerei-, Fracht- 
und Waarerwersicherungen gegen dieselbe entstehenden 
Streitigkeiten gehören zur Kompetenz der Handelsgerichte. 
(G. v. 3. Apr. 47. §S. 19.) 185 
Weserlingen, Gemeinde, slehe Chausseebau Nr. 15. 
Wege, Privat-, Swase für denjenigen, welcher durch 
Abpflügen, Abgraben oder andere dergl. Handlungen an 
benachbarten Grundstücken einen Privacweg ganz oder 
theilweise sich zueignet. (Feldpolizei-Ord. v. 1. Novbr. 47. 
5. 43. Nr. 1.) 384. — Privat-, durch Warnungszeichen 
geschlossene, Strafe für das Gehen, Reiten, Fahren oder 
Viehtreiben auf solchen. (Feldpolizei--Ord. v. 1. Nov. 47. 
6. 41. Nr. 1.) 383. 
Weiden, eingefriedigte, oder deren Betreten durch War- 
nungszeichen untersagt ist, Strafe für das Gehen, Reiten, 
Welden, Gorts.) 
Fahren oder Viehtreiben über l“m ——— 
v. 1. Novbr. 47. §. 41. — slehe auch 
Vieh und Ftuauß- 79 470 
Wein, inländischer, Einnahme-Betrag aus der Steuer 
von dems. (Haupt-Finanz-Etat v. 12. März 47. §. 8. b.) 
146. — vereinsländischer, und Most, Einnahme-Betrag 
der —— rn dems. (Haupt-Finanz-Etat vom 
12. Märg 47. Nr. 8. b.) 144. 
Weinberge, Snaf- für das unbefugte Betreten ders. 
und das Halten einer Nachlese in dens. (Geldpolizei-Ord. 
v. 1. Nopbr. 47. 8. 41. Nr. 1. und 2.) 383. 
Wesel, Chaussee von dort nach Borken, siehe Chaussee- 
bau Nr. 24. 
Westphalen, Provinz, Anordnungen für die Beerdigun- 
gen auf fremben Kirchhöfen in ders., mit Rücksicht auf 
die Vorschrift des S. 189. Thl. I. Tit. 11. des A. L. K. 
(V. v. 15. März 47.) 116. — Regulirung der Tarif- 
sätze für die Privat-ZFähranstalten in ders. nach dem 
Normal-Fährtarif v. 27. Mai 1829. (A. K. O. v. 27. 
Dezbr. 46. nebst letz.) 77—79. — Anordnungen zum 
Schutze der Fabrikzeichen an Eisen- und Stahlwaaren 
und deren Berpackung in ders. (V. v. 18. Aug. 47.) 
335—342. 
Westphältscher Provinzial-Landtag, s. Land- 
tage, Provinzial- 
Westpreußische adelige Feuersozietät, s. letz. 
Widerseszlichkelten, während der Dienstleistung der 
zur Aufrechthaltung der öffentlichen Ordnung komman- 
dirten Militairpersonen verübt, Glaubwürdigkeit der letz- 
tern als vollgültige Zeugen in den wegen jener eingelei- 
teten Untersuchungen. (G. v. 8. Apr. 47.) 196. — 
gegen die Anordnungen der Aufsichtsbeamten seitens der 
Handarbeiter bei Eisenbahn= und andem öffentlichen 
Bauten, deren Bestrafung. (V. v. 21. Dezbr. 46. 5. 14. 
und 26.) 24. 27. 30. 
Wiesen, nicht abgeerntete oder eingefriedigte, oder deren 
Betreten durch Warnungszeichen untersagt ist, Strafe 
für das Gehen, Reiten, Fahren oder Viehtreiben über 
solche. (Feldpolizei-Ord. v. 1. Novbr. 47. s. 41. Nr. 1.) 
383 
Wildpret, in Berlin eingehend, Erhebung einer Stener 
von dems. zum Besten der städtischen Armenkasse. (A. 
K. O. v. 8. März 47.) 195. — bei solcher fund die 
zum Schutze der Schlachtsteuer bestehenden Strafbestim- 
mungen in Anwendung zu bringen. (ebend.) 195. — 
von dem zum Zollvercine nicht gehörigen Auslande ein- 
gehend, in wie fern solches von dieser Stener befreit 
bleibt. (ebend.) 195. 
Wilbelm= (Prinz-) Eisenbahn, im Dösseldorfer Re- 
gierungebezirke, stehe Eisenbahnen Nr. 16. 
Wil-
	        
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