Sachregister. 1847.
Waldeck, Fürstenthum, dasselbe ist nebst dem Fürsten-
thum Pyrmont dem Münzkartel vom 21. Oktbr. 1845.
beigetreten. (Minist.-Bekanntmachung vom 21. Septbr.
47.) 355. f.
Walkenried, Ort, stehe Chausseebau Nr. 18.
Waälle, zur Ab- oder Zuleitung des Wassers dienend,
Strase für deren Beschädigung. (Gelbpolizei-Orbn. v. 1.
Novbr. 47. §. 43. Nr. 5.) 384. — ist letztere mit ge-
meiner Gefahr verbunden, so unterliegt solche der ander-
weit in den Gesetzen bestimmten strengern Strafe. (ebend.
§. 43.) 385.
Warnung, als Dieziplfnarstrafe, auf solche zu erkennen,
ist der Ehrenrath der Justizkommissarien, Advokaten und
Notarien befugt. (V. v. 30. Apr. 47. S. 12.) 198.
Warnungszeichen (Tafeln, Pfähle, Strohwische rc.),
zur Abgrenzung, Absperrung oder Vermessung von Grund-
stücken oder Wegen dienend, Strafe für deren Fortnahme,
Vernichtung oder Unkenntlichmachung. (Felbpolizei = Ord.
v. 1. Novbr. 47. J. 43. Nr. 4.) 384
Wartegelder , Ausgabebetrag ders. (Haupt-Finanz-
Etat v. 12. März 47. Nr. IV. 3.) 166.
Wartung gepfändeten Viehes, Kosten für solche, slehe
osten.
Wäsche, Strafe für das unbefugte Trocknen ders. auf
Grasangern oder Hecken. (Feldpolizei-Ord. v. 1. Novbr.
47. §s. 41. Nr. 3.) 383.
Wasser, zur Bewässerung von Grundstücken dienend,
Strafbarkeit des unbefugten Ableitens desselben. (Feld-
polizei = Ord. v. 1. Novbr. 47. S. 42. Nr. 7.) 384. —
zur Ab- oder Zuleitung desselben dienende Anlagen —
Gräben, Wälle, Rinnen 2c. — Strafe für deren Be-
schädigung. (Feldpolizei = Ord. v. 1. Novbr. 47. §. 43.
Nr. 5.) 384. — ist letztere, wie z. B. bei Deichen oder
Dämmen, mit gemeiner Gefahr verbunden, so unterliegt
solche der anderweit in den Gesetzen bestimmten stren-
gern Strafe. (ebend. §. 43.) 385.
Wassersgefahr, die aus Schiffe-, Bodmerei-, Fracht-
und Waarerwersicherungen gegen dieselbe entstehenden
Streitigkeiten gehören zur Kompetenz der Handelsgerichte.
(G. v. 3. Apr. 47. §S. 19.) 185
Weserlingen, Gemeinde, slehe Chausseebau Nr. 15.
Wege, Privat-, Swase für denjenigen, welcher durch
Abpflügen, Abgraben oder andere dergl. Handlungen an
benachbarten Grundstücken einen Privacweg ganz oder
theilweise sich zueignet. (Feldpolizei-Ord. v. 1. Novbr. 47.
5. 43. Nr. 1.) 384. — Privat-, durch Warnungszeichen
geschlossene, Strafe für das Gehen, Reiten, Fahren oder
Viehtreiben auf solchen. (Feldpolizei--Ord. v. 1. Nov. 47.
6. 41. Nr. 1.) 383.
Weiden, eingefriedigte, oder deren Betreten durch War-
nungszeichen untersagt ist, Strafe für das Gehen, Reiten,
Welden, Gorts.)
Fahren oder Viehtreiben über l“m ———
v. 1. Novbr. 47. §. 41. — slehe auch
Vieh und Ftuauß- 79 470
Wein, inländischer, Einnahme-Betrag aus der Steuer
von dems. (Haupt-Finanz-Etat v. 12. März 47. §. 8. b.)
146. — vereinsländischer, und Most, Einnahme-Betrag
der —— rn dems. (Haupt-Finanz-Etat vom
12. Märg 47. Nr. 8. b.) 144.
Weinberge, Snaf- für das unbefugte Betreten ders.
und das Halten einer Nachlese in dens. (Geldpolizei-Ord.
v. 1. Nopbr. 47. 8. 41. Nr. 1. und 2.) 383.
Wesel, Chaussee von dort nach Borken, siehe Chaussee-
bau Nr. 24.
Westphalen, Provinz, Anordnungen für die Beerdigun-
gen auf fremben Kirchhöfen in ders., mit Rücksicht auf
die Vorschrift des S. 189. Thl. I. Tit. 11. des A. L. K.
(V. v. 15. März 47.) 116. — Regulirung der Tarif-
sätze für die Privat-ZFähranstalten in ders. nach dem
Normal-Fährtarif v. 27. Mai 1829. (A. K. O. v. 27.
Dezbr. 46. nebst letz.) 77—79. — Anordnungen zum
Schutze der Fabrikzeichen an Eisen- und Stahlwaaren
und deren Berpackung in ders. (V. v. 18. Aug. 47.)
335—342.
Westphältscher Provinzial-Landtag, s. Land-
tage, Provinzial-
Westpreußische adelige Feuersozietät, s. letz.
Widerseszlichkelten, während der Dienstleistung der
zur Aufrechthaltung der öffentlichen Ordnung komman-
dirten Militairpersonen verübt, Glaubwürdigkeit der letz-
tern als vollgültige Zeugen in den wegen jener eingelei-
teten Untersuchungen. (G. v. 8. Apr. 47.) 196. —
gegen die Anordnungen der Aufsichtsbeamten seitens der
Handarbeiter bei Eisenbahn= und andem öffentlichen
Bauten, deren Bestrafung. (V. v. 21. Dezbr. 46. 5. 14.
und 26.) 24. 27. 30.
Wiesen, nicht abgeerntete oder eingefriedigte, oder deren
Betreten durch Warnungszeichen untersagt ist, Strafe
für das Gehen, Reiten, Fahren oder Viehtreiben über
solche. (Feldpolizei-Ord. v. 1. Novbr. 47. s. 41. Nr. 1.)
383
Wildpret, in Berlin eingehend, Erhebung einer Stener
von dems. zum Besten der städtischen Armenkasse. (A.
K. O. v. 8. März 47.) 195. — bei solcher fund die
zum Schutze der Schlachtsteuer bestehenden Strafbestim-
mungen in Anwendung zu bringen. (ebend.) 195. —
von dem zum Zollvercine nicht gehörigen Auslande ein-
gehend, in wie fern solches von dieser Stener befreit
bleibt. (ebend.) 195.
Wilbelm= (Prinz-) Eisenbahn, im Dösseldorfer Re-
gierungebezirke, stehe Eisenbahnen Nr. 16.
Wil-