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Wilbeimsbahn, in Schleslen, slehe Eisenbahnen
t. 9.
Wiũcaertlãrungen, rechtliche, bei Abfassung ders.
ist den Juden nur der Gebrauch der deutschen oder einer
andern lebenden Sprache, sowie der deutschen oder latei-
nischen Schriftzüge gestattet. (G. p. 23. Juli 47. S. 6.)
264. — Strafe von funfzig Thlr. oder sechswöchentlichem
Gefängniß, wenn jene Vorschrift übertreten wird. (ebend.
S. 6.) 264.
Wittenberge, Stadt, Elbbrücke bei ders., siehe diese.
— Wittenberge-Magdeburgische Eisenbahn, siehe Eisen-
bahnen Nr. 3.
Wittwen und Waisen von Justizbeamten,
zu deren Unterstützungsfonds fließen die vom Ehrenrathe
der Justizkommissarien, Advokaten und Notarien erkanm-
ten Geldstrafen, nach Abzug der davon zu deckenden
Kosten. (V. v. 30. Apr. 47. S. 19.) 199.
Wittwenkasse, Civil-, Zuschußbetrag an dieselbe aus
der Garantie vom Jahre 1775., als Passivum der Ge-
neral-Staatskasse. (Haupt-Finanz--Etat v. 12. März 47.
Nr. U. 6.) 152.
Wittwenkasse, große Berliner Prediger= und Schul-
lehrer-, Allerhöchste Bestätigung deren Statuten. (A.
K. O. v. 20. Apr. 47.) 280. — die von ders. zu zah-
lenden Begräbnißgelder können nicht mit Arrest belegt
werden. (ebend.) 280.
Wochenmärkte, Beschränkung der Vor.= u. Aufkäuferei
auf solchen zur Verhütung der künstlichen Steigerung der
Preise der Lebensmittel. (A. K. O. v. 23. Apr. 47.)
192. — Ermächtigung der städtischen Ortsbehörben, für
die nächste Zeit und bis zum 1. Oktbr. 1847. den
Zwischenhändlern und Wiederverkäufern den Einkauf von
Lebenemitteln erst von 11 Uhr Vormittags ab zu gestat-
ten. (ebend.) 192.
Wodhl, öffenkliches, siehe let.
Wohlthätigkeitsanstalten, Ausgabebetrag für solche
aus Staatefonds. (Hanpt-Finanz-Etat v. 12. März 47.
Nr. IlI. 2. h. und i#l.) 150.
Wohasitz, in wie sern nicht naturalisirte Juden der
Provinz Posen solchen auf dem Lande nehmen können.
(G. v. 23. Juli 47. §. 33. Nr. 3.) 269.
Wollin,Stadt, Erhebung eines städtischen Bohlwerke-
und Pfahlgeldes daselbst, v. 1. Jam. 1848. ab, mit dem
Vorbehalte einer Revision von fünf zu fünf Jahren.
(A. K. O. v. 10. Novbr. 47. nebst Tarif.) 404.
à5%
Zahlungen, Auordnungen für deren Leistung an die bei
Eisenbahn- und andern öffentlichen Bauten beschäftigten
Handarbeiter. (V. v. 21. Dezbr. 46. S§. 8. 9. 10. 12.
15. 21—23. 26.) 22—27. 29—31.
Sachregister.
Jahlungsunfäbigkeit, die Erllärung derselben seltens
1847.
der dem Haudelsstande angebörenden Mitglieder der
Handelsgerichte gieht deren Amtssuspension und Dienst-
entfernung nach sich. (G. v. 3. Apr. 47. S. 13.) 184.
Jänke#, unter den bei Eisenbahn-- und andern
öffentlichen Bauten angestellten Handarbeitern, deren An-
stiften begründet die Entlassung aus ver Arbeit. (V. v.
21. Dezbr. 46. S§. 14. und 26.) 24. 27. 30
Jeitschriften, in den deutschen Bundesstnaten mit Ge-
nehmigung erschienen, bleiben nebst deren Verfasser, Her-
ausgeber oder Verleger, in Beziehung auf Preßvergehen
auberdem den Landesgesepen der einzelnen Bundesstaaten
unterworfen. (Patent v. 8. Apr. 47. über die Publika-
tion des Bundesbeschlusses v. 14. Juni 32., betr. die
Auslegung des §.7. des Bundesbeschlusses v. 20. Septbr.
1819. in jener Beziehung, in Verbindung mit Art. IIN.
des Censur- Edilts v. 18. Oktbr. 19.) 189. — Ver-
öffentlichung ständischer Verhandlungen durch dies. (A.
K. O. v. 11. Dezbr. 46.) 2.
Jeitungen, in den beutschen Bundesstaaten mit Geneh-
migung erschienen, bleiben nebst deren Verfasser, Her-
ausgeber oder Verleger, in Beziehung auf Preßvergehen.
außerdem den Landesgesetzen der einzelnen Bundesstaaten
unterworsen. (Patent v. 8. Apr. 47. über die Puhblila-
tion des Bandesbeschlusses v. 14. Juni 32., betr. die
Auslegung des §.7. des Bundesbeschlusses v. 20. Septbr.
1819. in jener Beziehung, in Verbindung mit Art. XIII.
des Censur-Edikts v. 18. Oktbr. 19.) 189. — Ber-
’ ständischer Verhandlungen durch dies. (A.
K. O. v. 11. Dezbr. 46.) 2.
Zelte, auf Messen und Märklen den Wiederwerkäufern
zum Gebrauche überlassen, deren Miethe ist unter den
zu entrichtenden Marktstandsgeldern nicht begriffen. (V.
v. 4. Oktbr. 47. §S. 3.) 396. f.
Zeugen, vollgültige, als solche die zur Aufrechthaltung
der öffentlichen Ordnung kommandirten Militairpersenen
in den wegen Beleidigungen, Widerseplichkeiten oder
anderer Geseßzübertretungen eingeleiteten Untersuchungen.
(G. v. B. Apr. 47.) 1960. — als solche können extn#rts
Personen von den Handelsgerichten unmittelbar vorge-
laden und durch die gesetzlichen Zwangsmittel zum Erscheinen
angehalten werden. (G. v. 3. Apr. 47. S. 27.) 187. — deren
Vorladung und eidliche Vernehmung in den vor dem Ehren-
rathe der Justizkommissarien, Advokaten und Notarien schwe-
benden Untersuchungen. (V. v. 30. Apr. 47. §s. 7. und 8.)
197. 198. — deren Vernehmung in Pfändungs-Apgele-
genheiten bei Übertretungen feldpolixellicher Vorschnsten.
(Feldpolizei--Ord. v. 1. Novbr. 47. S. 56.) 387.
Zeugeneide (eidliche Zeugnisse), in Ansehung der Pflicht
zur Ablegung ders. und der ihnen beizulegenden Glanb-
würdigkeit findet sowol in Civil = als Kriminalsachen
zwi-