Volltext : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

1633

Koͤniglich-Baierisches

1634

Regierungsblatt.

 

LII.  Stuͤck.  Muͤnchen,  Mittwoch  den  zo.  September  1812.

 

Bekanntmachungen.

 

(Einen  Beitrag  Seiner  des  Herrn  Herzogs  Wilhelm
  von  Baiern  Durchlaucht  für  die  Verwundeten
  und  Kranken  des  im  Felde  stehenden
  kdniglichen  Armeekorps  betreffend.)

Ministerium  der  auswärtigen
Angelegenheiten.

Auf  Befehl  Seiner  Majestät  des  Königs.

Sen  Durchlaucht  der  Herr  Herzog  Wil
helm  von  Baiern  haben  zur  Unterstüzung
der  Verwundeten  und  Kranken  des  gegenwär#ig
  im  Felde  stehenden  königlichen  Armerkorps
  die  Summe  von  10,o00  fl.  bestimmt,
und  dabei  den  Wunsch  geaͤußert,  daß  ein
Zehntheil  davon  ausschließlich  dem  Höchstdesselben
  Namen  fuͤhrenden  6.  Linien-Infanterie-Regimente
  augewiesen  werden  moͤge.
Von  des  Koͤnigs  Majestaͤt  ist  dieses  edelmuͤ-thige
  Anerbieten  mit  der  lebhaftesten  Erkenntlichkeit
  angenommen,  und  die  Verwendung
der  erwähnten  Summe  nach  der  Absicht  des
Durchlauchtigen  Wohlthäters  angeordnet  worden.
  Allerhöchstdieselben  befehlen,  daß  solches,
  so  wie  das  Seiner  herzoglichen  Durchlaucht

  dießfalls  bezeugte  besondere  allergnddigste

Wohlgefallen  durch  das  Regierungsblatt  zur
allgemeinen  Kenntniß  gebracht  werde.

München  den  18.  September  1812.
Graf  von  Montgelas.
Durch  den  Minister
der  General=  Sekretär
Baumiller.

 

(Eine  Konkurrenz  einiger  Gemeinden  des  Rezat-Kreises
  für  Kriegskosten-Entschädigung  betreffend.)


Ministerium  der  auswärtigen
Angelegenheiten.

Auf  Befehl  Seiner  Majestät  des  Königs.

Nach  dem  Antrage  des  königlichen  General-Kommissartats
  und  der  Finanz=  Direkzion
des  Rezat-Kreises  genehmigen  Seine  königliche
Majestät  den  zwischen  dem  Johann  Pfister

é#und  Peter  Mais  zu  Simonshofen  mit  den

übrigen  Stationsgliedern  von  Heuchlingen,  wes

gen  Entschädigung  des  im  Jahre  1  806  erlittenen

Verlustes  von  drei  Pferden  und  einem  Wagen

getrofsenen  Vergleich,  gemäß  welchem  diese

mit  Ausnahme  der  Gemeinde  Heuchlingen  ein

Averssonal:  Quantum  von  200  fl.  an  die  Be-(115)