Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

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(Nr. 3124.) Allerhöchster Erlaß vom 4. Mal 1849., betreffend den Angriff der Arbeiten 
auf der Eisenbahnstrecke von Dirschau nach Danzig. 
A- Ihren Bericht vom 17. April d. J. genehmige Ich, mit Vorbehalt der 
Justimmung der Kammern, daß mit den Erdarbeiten für die beabsichtigte 
Zweigbahn von Dirschau nach Danzig, soweit als es zur Beschäftigung er- 
werbloser Arbeiter nothwendig wird, unverweilt vorgeschritten werde. Zugleich 
bestimme Ich, daß das Recht zur Expropriation derjenigen Grundstücke, welche 
zur Ausführung dieser Bahn nebst Zubehör nach dem von dem Ministerium 
für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten festzustellenden Bauplane erfor- 
derlich sind, so wie das Recht zur vorübergehenden Benutzung fremder Grund- 
stücke nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Eisenbahn-Unterneh 
vom 3. November 1838. zur Anwendung kommen soll. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetzsammlung bekannt zu machen. 
Charlottenburg, den 4. Mai 1849. 
O# 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydr. 
An den Staatsminister v. d. Heydkt. 
  
(Nr. 3125.)
	        
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