— 337 —
(Nr. 3157.) Allerhöchster Erlat vom 21. Juli 1849., betreffend die den Ständen des
Bikterfelder Kreises in Bezug auf den chausseemätzigen Ausbau der Straße
von Jörbig bis Stumsdorf bewilligten fiskalischen Vorrechte.
N.-#oen Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den chausseemäßigen
Ausbau der Straße von der Stadt Zörbig nach dem Bahnhofe der Magde-
burg-Leipziger Eisenbahn bei Stumsdorf durch die Stände des Bitterfelder
Kreises genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Recht zur Expro-
priation der für diese Chaussee erforderlichen Grundstücke, sowie das Recht zur
Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien nach Maaßgabe
der für die Staatschausseen geltenden Bestimmungen auf die oben gedachte
Straße Anwendung finden soll. Zugleich will Ich den gedachten Kreisständen
das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach dem für die Staatschausseen
jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarif verleihen. Auch sollen die dem Chaussee-
eld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der
TChaussee-Polizeivergehen auf die Eingangs bezeichnete Straße Anwendung
finden.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Sanssouci, den 21. Juli 1849.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Rabe.
An den Minister für Handel, Gewerbe und oͤffentliche Arbeiten und den
Finanzminister.
(Nr. 3157—3458.) (Fr. 3158.)