Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

— 337 — 
(Nr. 3157.) Allerhöchster Erlat vom 21. Juli 1849., betreffend die den Ständen des 
Bikterfelder Kreises in Bezug auf den chausseemätzigen Ausbau der Straße 
von Jörbig bis Stumsdorf bewilligten fiskalischen Vorrechte. 
N.-#oen Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den chausseemäßigen 
Ausbau der Straße von der Stadt Zörbig nach dem Bahnhofe der Magde- 
burg-Leipziger Eisenbahn bei Stumsdorf durch die Stände des Bitterfelder 
Kreises genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Recht zur Expro- 
priation der für diese Chaussee erforderlichen Grundstücke, sowie das Recht zur 
Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien nach Maaßgabe 
der für die Staatschausseen geltenden Bestimmungen auf die oben gedachte 
Straße Anwendung finden soll. Zugleich will Ich den gedachten Kreisständen 
das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach dem für die Staatschausseen 
jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarif verleihen. Auch sollen die dem Chaussee- 
eld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der 
TChaussee-Polizeivergehen auf die Eingangs bezeichnete Straße Anwendung 
finden. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Sanssouci, den 21. Juli 1849. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Rabe. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und oͤffentliche Arbeiten und den 
Finanzminister. 
(Nr. 3157—3458.) (Fr. 3158.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.