Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

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Grundsteuerfreiheiten, bestehende, vorbertitende 
Maßregeln zu deren verheißenen Aufhebung. (V. v. 
29. Juni 49.) 237. 236. — vorläusige Aufstellung der 
St theilungs-Nachweis (ebend. §. 1.) 237. 
— Bilrung von Kreiskommissionen oder Kreis-Abthei- 
lungs - Kommissionen zur Mitwirkung für jene Zwecke. 
(656. 2 — 6.) 237. 238. — Verpflichtung aller Behör- 
den, Gemeinden und Privatpersonen, die in ihren Hän- 
den befindlichen Flurkarten, Risse, Pläne 2c. und sonstige 
Schriftstücke den Kommissionen und deren Vorsitzenden 
zur Einsicht und Benutzung zugänglich zu stellen. 
(ebend. S. 7.) 238. 
Grundstücke, über deren Zertheilung, Abzweigung und 
Abtrennung können fortan auch von Notarien rechtsgül- 
#g Verträge ausgenommen werden, in Anwenrung des 
S. 2. des Gesetzes vom J. Janr. 45. (V. v. 2. Janr. 
49. §. 31.) 10. — sie sind aber verpflichtet, solche Ver- 
träge an die betreffende Hypothekenbehorde einzusenden. 
(ebend. S. 31.) 10.— (unbewegliche Güter), der Pflege- 
befohlenen, deren subhastationsfreie Veräußerung. (V. v. 2. 
Janr. 49. S. 11.) 5. — s. auch ländliche Grundstücke. 
Gürtler , Nachweis deren Befähigung zum Vetriebe 
ihres Gewerbes vor dessen selbstständigem Beginn. (V. 
v. 9. Febr. 49. §. 2.3.) 98. — Strafbestimmung für 
Übertretung oder Umgehung dieser Vorschrift. (ebend. 
8. 74.) 109#. 
Güter, zusammengehöriger Komplex von solchen, in ver- 
schiedenen Gerichtsbezirken belegen, Führung des Hy— 
pothekenbuches über solche und Leitung von Segquestra- 
tionen und Subhastationen derselbeu. (V. v. 2. Janr. 
49. §. 10.) 5. — unbewegliche Güter der Pflegebe- 
sohlenen, deren subhastationsfreie Veräußerung. (V. v. 
2. Janr. 10. §S. 14.) 5. 
H. 
Habelschwerdt, Kreis, s. Handelskammern. 
Hafengelder, in dem Tarif für deren Erbebung in 
Stettin v. 25. Aug. 48. (Ges.-Samml. S. 219.) soll 
es unter I. B. 10., statt: „Kreide für je 3 Centner 
1 Sgr.“ heißen: „Kreide für je 30 Ctr. 1 Sgr.“ 
(Minist.-Berichtigung vom 30. Dezbr. 46.) 01. die 
Tarife derselben für den Hasen von Pillau, vom 18. 
Oktdr. 1##886. und für den Hafen von Memel v. 19. 
April 1844. bleiben beide mit den inzwischen auf Grund 
besonderer Anordnungen eingetretenen Ermäßigungen 
einzelner Abgaben bis auf Weiteres in Kraft. (A. E. 
v. 12. Janr. 49.) 92. 
Halle, Stadt, Errichtung eines Gewerbegerichte für de- 
ren Gemeindebezirk, welches daselbst seinen Sitz haben 
soll. (A. E. v. 11. Juli 49.) 347. 
Hamm, Stadtt, s. Eisenbahnen Nr. 5. 
  
Sachregister. 
1849. 
Handdienste, Ermittelung der Normalpreise für deren 
Ablösung. (G. v. 19. Novbr. 49. 8. 4. A.) 414 
Haudelsgerichte, besondere, in welchen die Rechts- 
pflege durch sochkundige von den Berufsgenossen frei 
gewählte Richter verwaltet oder mit verwaltet wird, 
deren Errichtung an Orten, wo sich dazu ein Bedürfniß 
ergiebt. (V. v. 2. Janr. 49. §. 18.) 6. — dieselben 
entscheiden über den Rekurs und die Appellation gegen 
die Bescheide und Erkenntnisse der Gewerbegerichte. (V. 
v. 9. Febr. 49. §. 34.) 123. — wo jene nicht bestehen, 
entscheidet das Kreis= oder Stadtgericht des Bezirks 
darüber. (rbend. §. 54.) 123. — wo solche beslehen, ist 
bei diesen die Amortisation von Wechseln nachzusuchen. 
(Einführungs = Ord. zur allgem. deutschen Wechselord- 
nung, v. ö. Janr. 40. S. 2.) 49. — im Bezirke des Ap- 
pellationsgerichtshofes zu Cöln, vor solche gehören die 
Klagen aus eigenen Wechseln auch dann, wenn sie 
weder von Handeltreibenden unterschrieben sind, noch 
Handelsgeschäfte zur Veranlassung haben — Art. 636. 
637. des Rheinischen Handels-Gesetzbuches —. (V. v. 
6. Janr. 49. HS. 6.) 50. 
Handelskammern, Personen, welche durch einen Be- 
schluß ders. von deren Mitgliedschaft ausgeschlossen sind, 
können auch nicht an der Wahl der Mitglieder eines 
Gewerberaths und deren Stellvertreter theilnehmen. 
(V. v. 9. Febr. 49. §. 7. Nr. 3.) 94. 95. 
Errichtung derselben für einzelne Städte und Kreise, 
und zwar: 
1) für den Bezirk der Stadt Breslau (N. E. v. 
30. März 49.) 146. 
2) für die Kreise Glatz und Habelschwerdt, 
im Breslauer Regierungsbezirke. (A. E. vom 
10. März 49.) 145. — Sig ders. in der Stadt 
Glatz. (ebend.) 145. 
3) für die Kreise Reichenbach, Schweidnitz 
und Waldenburg. (A. E. v. 10. März 49.) 
145. — Sitz ders. in der Stadt Schweidnitz. 
(ebend.) 145. 
4) für die Kreise Hirschberg und Schönau, 
im Regierungsbezirke Liegnitz. (A. E. v. 30. Juli 
4.) 348. — Sitz derselben in der Stadt Hirsch- 
berg. (ebend.) 348. 
5) für den Kreis Landeshut, im Regierungsbe- 
zirke Liegnip. (A. E. v. 30. Juli 49.) 349. — 
Si ders. in der Stadt Landshut. (ebend.) 349. 
6) für die Stadt und den Kreis Görlitz. (A. E. v. 
19. Novbr. 49.) 435. — Sih ders. in letz- 
terer. (ebend.) 435. 
7) für den Kreis Siegen. (I. E. v. 25. Mai 
49.) 215. — Siß ders. in der Stadt Siegen. 
(ebend.) 215. 
Han-
	        
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