Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

Sachregister. 1849. 
Pfandbriefe, (Foris.) — Schlesische. 
verbande bisher ausgeschlossenen ländlichen Grund- 
eigenthums mit solchen. (A. E. v. 11. Mai 49. nebst 
Regulativ.) 182 — 203. 
Pfandleihergewerbe, in wie fern die polizeiliche 
Erlaubniß zu dessen Betriebe zu versagen ist. (V. v. 
9. Febr. 49. S. 68.) 108. 
Pfefferküchler „, Nachweis deren Befählgung zum Be- 
triebe ihres Gewerbes vor dessen selbstständigem Be- 
gimm. (V. v. 9. Febr. 49. §. 23.) 98. — Strafbestim- 
mung für Uebertretung oder Umgehung dieser Vor- 
schrift. (ehend. S. 74.) 109. 
Pferdeausfuhr, über die Grenzen gegen die nicht 
zum deutschen Bundesgebiete gehsrigen Länder, Außhe- 
bung des unter dem 16. März 48. angrordneten Ver- 
bots derselben (A. E. v. 15. Juni 49.) 293 
Pflegebesohlene, zur subhastationsfreien Veräuße- 
rung unbeweglicher Güter ders. (§. 586. Tit. 18. 
Thl. U. allg. L. R. — IA. K. O. v. 10. Nov. 
1830. Ges. Samml. S. 144.) bedarf es nicht weiter 
der Genehmigung der vorgesetzten Behörde, vielmehr 
genügt der Beschluß des kompetenten kollegialischen Ge- 
richts. (V. v. 2. Janr. 49. §. 14.) 5. 
Pflichttreue, auf die Verletzung derselben seltens der 
Beamten soll im Disziplinar-Strafverfahren die Dlenst- 
entlassung erfolgen. (V. v. 11. Juli 49. §. 20.) 274. 
Pillau, Stadt, der dortige Hafengeldtarif v. 18. Oktbr. 
1838. bleibt mit den inzwischen auf Grund besonderer 
Anordnungen eingetretenen Ermäßlgungen einzelner Ab- 
gaben bis auf Weiteres in Kraft. (A. E. v. 12. Janr. 
49.) 92. 
Plakate, in Städten und Ortschaften, für welche Ge- 
genstände und Zwecke deren Anschlagung, Anheftung 
oder sonstige öffentliche Bekanntmachung nur zulässig 
sind. (V. v. 30. Juni 49. §. S8.) 227. — Strafe für 
Übertretungen der desfallsigen Vorschriften. (ebend. 
§. 11.) 228. — Beozeichnung der Stellen durch eine 
allgemeine und öffentlich bekannt gemachte Verfügung 
der Ortspollzeibehhrde, an welchen solche als hiezu un- 
geeignet nicht stattfinden dürfen. (ebend. §. 8.) 2277. — 
auf die amtlichen Bekanntmachungen öffentlicher Be- 
hörden find die vorstehenden Bestimmungen nicht an- 
wendbar. (ebend. §. 8.) 227. 
Platten, zu unerlaubten Druckschriften, deren Vernich- 
tung. (V. v. 30. Juni 49. §. 37.) 234. 
Plätze, öffentliche, slehe Straßen, desgl. Anschlagezettel, 
Mlakate, Druckschriften und Versammlungen. 
Plünderung, an einem in Belagerungszustand erklär- 
ten Orte oder Bezirke, deren kriegsgerichtliche Unter- 
suchung und Bestrafung. (V. v. 10. Mai 49. §. 10.) 
168. 
Jahrgang 1849. 
57 
Politische Verbrechen und Vergehen, welche 
Vergehen nach den Bestimmungen der Verord. v. 30. 
Juni 49, als politische nicht zu betrachten sind. (6. 39. 
ders.) 235. — die in der Verord. v. 29. Juni 49., die 
Verhütung des Mißbrauchs des Versammlungs- und 
Vereinigungsrechts betr., mit Strase bedrohten Hand- 
lungen werden als politische Vergehen nicht betrachtet, 
unbeschadet der Zuständigkelt der Schwurgerichte in An- 
sehung der polinschen Vergehen, welche in Versamm- 
lungen begangen werden. (V. v. 29. Juni 49. §. 20.) 
224. 225. — gerichtliche Untersuchung und Entschei- 
dung politischer Verbrechen, unter Zuziehung von Ge- 
schworenen, als beisitzenden Richtern. (V. v. 3. Janr. 49. 
Ss. 60. 61. und 75.) 24. 25. 28. — als solche gel- 
ten die im Allg. L. K. Thl. II. Tit. 20. Abschn. 2. 
bis Abschn. 5. einschließlich aufgeführten Verbrechen. 
(V. v. 3. Janr. 49. S. ö1.) 24. — jedoch sind als solche 
nicht anzusehen die in den S§. 157—100. 106. 180—195. 
207—213. gedachten Gesetzes- Ubertretungen. (ebend. 
S. 61.) 25. — bei solchen, über welche am 1. April 49. 
noch nicht in erster Instanz erkannt worden, ist das Ver- 
fahren nach den Vorschriften der obigen Verord. v. 3. 
Janr. 49. umzuleiten. (S. 181. ders.) 47. 
Polizeianwalte, dieselben verwalten bei den Unter- 
suchungen wegen Vergehen die Geschäfte des Staats- 
anwalts. (V. v. Z. Janr. 49. §. 28.) 19. — ste werden 
von dem Regierungspräsidenten, nach Anhörung des 
Ober-Staatsanwalts, als solche kommissarisch ernannt, 
über ihre Amtsführung hat aber der Ober-Staats- 
anwalt die Aussicht zu führen. (ebend. §. 28.) 19. 
— im Übrigen findet Alles, was über die Pflichten 
und Befugnisse der Staatsanwalte bestimmt ist, auch 
auf diese Polizeianwalte Anwendung. (ebend. §. 28.) 
19. — durch solche soll vie Verfolgung der Übertreter 
der Polizelstrafgesetze vor Gericht geschehen. (V. v. 
3. Janr. 49. §. 163.) 43. — deren Ernennung, Be- 
aufsichtigung, Befugnisse und Obliegenhelten. (ebend. 
dS. 28. ff. 163. 165. 177.) 19. 43. 45. — Dieszi- 
plinar-Strasoerfahren gegen dieselben. (V. v. 11. Juli 
49. Ss. 61. 70.) 282. 284. 
Polizeiaufsicht, die Verurtheilung zur Stellung 
unter solche, zieht den Verlust des Amtes oder der 
Penslon von selbst nach sich, ohne daß darauf besonders 
erkannt wird. (V. v. 10. Juli 49. §S. 9.) 255. — (V. 
v. 11. Juli 49. §S. 10.) 273. 
Polizeibeamte, die als solche in einer Sache thätig 
gewesen, können in eben ders. nicht auch zugleich Ge- 
schworene sein. (V. v. Z. Janr. 49. §S. 956.) 31. — 
gerichlliche, die Ausnahmen hinsichtlich deren Gerichts- 
standes in den §§. 1. 2. des Gesetzes vom 11. Aug. 48. 
(Ges.-Samml. S. 201.) werden aufgehoben. (V. v. 
h 2.
	        
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