thumbs: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

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XXXI 
  
Statuten des ländlichen Vorschußvereins zu Krögis 
— der Mobiliar-Brandversicherungsgesellschaft zu Langenleuba- Oberhain 
— der Krankenversicherungsanstalt Saxonia in Leipzig 
— der astronomischen Gesellschaft zu Leipzig 
— des Vorschußvereins zu Lichtenstein-Callnberg 
— des Vorschuß= und Consumvereins zu Lugan 
— des Vorschußvereins zu Oelsnitz 
— des Consum= und Vorschußvereins zu Oelsnitz bei Stollberg. 
— des Krankenunterstützungs= und Begräbnißaussteuervereins zu 
Olbernhau .. ... . 
— der Ostrauer Kalkgenossenschaft 
— des Credit= und Vorschußvereins zu Pegan 
— der Postaer Steinbrechercasse 
— des Gasbeleuchtungs-Actienvereins in Sellerhaufen 
— des Spar= und Vorschußvereins zu Wermsdorf. 
— des Vorschußvereins zu Zöpen und Umgegend 
— des Vorschußvereins zu Zwönitz 
Steinbrechercasse, s. Pesta. 
Steinkoblen-Abbauverein Westphalia zu Lugau — die demselben zu 
Theil gewordene juristische Persönlichkeit ist als erloschen zu betrachten 
Steinkoblen-Actienverein, Er Pebirxgischer, — Bestätigung der Ordnung 
für den Knapp schaftsrexb and auf den Werken desselben Z 
Steinkohlenbauverein, Brückenberg= , Owtckaum — Genehmigung einer 
öffentlichen Anleihe für denselben. 
— ngan Nievern ürschnitzer. — Genchmigung einer r fernerweiten öffent. 
lichen Anleihe für selbigen. 
Steinkohlen, Koke und geformte Kohlen, — Aufhebung des Velgischen, 
für diese Gegenstände in dem neuen Vereinsgzolltarife (Seite 147 fg. 
des dießjährigen Gesetz= und Verordnungsölattes unter Nr. 34b fest- 
gesetzten Eingangszolls 
Stempelabg abe — inwieweit der Sparcasse zu Eisenbers mit Merieben 
eine Befreiung hiervon gestattet ist . 
«1nw1ewe1tdmcpa1-unsVorschußVereme zu I eine Befreiuns 
hiervon gestattet ist. .. - 
— inwieweit dem Vorschuß= und Creditvereine zu Dresden, ingl. den 
Vorschußvereinen im Elsterthale, zu Zwönitz, zu Zöpen und Umgegend 
und zu Brandis eine Befreiung hiervon gestattet ist . 
Stempelsteuer — neue Eintheilung des Landes nach Bezirken in Bezug auf 
deren Verwaltung und der directen Stenern 
Stempeltaxe — Aushebung einer den Quittungsstempelbetreffenden Bestimm- 
ung derselben . 
Stenographisches Institut zu Dresden — Bestätigung der Satzungen der 
von den Mitgliedern desselben errichteten Rätzschstiftung 
Sterbeverein, (. Eibenstock. 
Steuer von inländischem Weine — deren Aufhebung 
Steuerkreise des Landes — deren neue Abgrenzung . 
Steuermaß bei der Verarbeitung getrockneter Rüben zu Zucker 
Steuern, directe, — neue Eintheilung d des Landes aach Veziere in Bezug « 
auf deren Verwaltung 
  
I 
Tag. 
24 Juli 
24 Febr. 
14 Oct. 
9 Dec. 
2 Aug. 
23 Sept. 
14 Febr. 
27 Nov. 
2 Oct. 
30 Nov. 
16 Oct. 
19 April 
9 Nov. 
27 Nov. 
27 Febr. 
11 Febr. 
26 Sept. 
19 Oct. 
0 Juni 
4 Febr. 
27 Juni 
16 Jan. 
19 Jan. 
30 März 
9 Nov. 
.10 Jan. 
8 Dec. 
3 Mai 
9 Nov. 
31 März 
9 Nov. 
  
Seite. 
579 fg. 
637 
681 fg. 
583 fMg. 
597 
89 fg. 
647 
626 
680 
622 fg. 
406 fg. 
638 fg. 
648 fg. 
107 fg. 
91 fg. 
597 fg. 
623 fg. 
579 
473 fg. 
47S8 
47 g. 
69 
142 
633 fg. 
45 fg. 
680 fg. 
206 fg. 
633 fg. 
143 
633 fg. 
  
Paragraph.
	        
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