Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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ihn in die Stelle eines Civil-Adjunkten, oder 
Landgerichts-Assessors wirder eintreten zu 
lassen. 
III. 
So lange er die Funktionen eines Kri- 
minal = Adjunkten versiehr, ist derselbe zwar 
vorzugsweise dazu zu gebrauchen, er ist aber 
auch gehalten, so oft er in diesem Fache nicht 
hinlängliche Beschädftigung findet, oder son- 
stige sehr dringende Geschäfte zu 
besorgen sind, sich auch in der Eigenschaft 
eines Civil:= Adjunkten gebrauchen zu lassen, 
so wie er selbst, wenn seine Geschäfte sich 
häufen, durch das übrige Personale unter- 
stüze werden solle. 
IV. 
Zur näheren Bestimmung der ihm nach 
dem neuesten Diären-Reglement gebührenden 
Taggelder sezen Wir fest: 
a) Bei jedem visum repertum ausser- 
halb seines Sizes, sofern der -Ort, wo 
die Handlung vorgenommen werden soll, 
noch in der Grenze des mit der Krimi- 
nal-Jurisdiktion besonders beauftragten 
Landgerichts liegt, hat er 3 fl.; 
b) in so ferne aber der Ort, wo das visom 
repertum aufgenommen wird, in einem 
andern dieser extendirten Kriminal= Juris: 
diktion einverleibten Landgerichte gelegen 
ist, s fl. Diaten zu verrechnen. 
V. 
In Erwägung endlich der besonders 
schwierigen und lästigen Arbeiten, welch mit 
der Kriminal= Inquistrion verbunden sind, in 
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Erwägung der besondern Qualisikation, wel- 
che diese Arbeiten erfodern; bestimmen Wir 
demselben eine Funktions-Zulage von 150 fl. 
auf so lange, als er die Stelle eines Krimi- 
nal: Adjunkten bekleiden wird. 
VI. 
Rücksichtlich des übrigen Gehaltes ist 
der Kriminal-Adjunke, so wie des Standes 
und Ranges, dem Civil-Adjunkten gleichge- 
stellt. 
Nach dieser bekannt gegebenen rorläufi- 
gen Bestimmung wollen Wir zu Kriminal- 
Ad)unkten provisorisch ernennen: 
I. für das Landgericht Ried: 
den Mathias Goth, bisher zweiten Asses 
sor bei dem Landgerichte Nürnberg; 
II. für das Landgericht Braunau: 
den Martin Ried, bisher zweiten Assessor 
bei dem Landgerichte Kempten; 
III. für das bandgericht Burghausen: 
den Johann Glzle, bisher zweiten As- 
sessor bei dem Landgerichte Gleusdorf; 
IV. für das Landgericht Schärding: 
den Georg Eberl, bioher zweiten Assessor 
bei dem Landgerichte Passau. 
Die genannten Individuen, deren No- 
mination durch gegenwärtiges Regierungs= 
blatt bekannt gemacht wird, haben sich gleich 
dem sub 13. h. von Uns bestimmten Landge- 
richts Personale, ohne eine weitere Abbe- 
rufung abzuwarten, ungesämmt an den Ort 
ihrer ihnen hiemit bekannt gegebenen Be- 
stimmung zu verfügen, und es gilt für sie 
der unter obigem Tage ergangene Auftrag an