Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1851. (42)

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mern der alsdann ausgelooseten, sondern auch diejenigen der schon früher aus- 
gelooseten, noch nicht abgehobenen und noch nicht gerichtlich mortifizirten Prio- 
ritäts-Obligationen bekannt gemacht werden. 
C. 11. 
Die in den G. Z. 7. 8. 9. vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntma- 
chungen erfolgen durch zwei Breslauer Zeitungen, den Preußischen Staats- 
Anzeiger und eine auswärtige Zeitung. 
Zu Urkund dieses haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privile- 
gium Allerhöchst eigenhändig vollzogen und mit Unserm Königlichen Insiegel 
ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Loligananen in 
Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staats zu 
geben oder Rechten Dritter zu prcjudiziren. 
Das gegenwärtige Privilegium ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt 
zu machen. 
Gegeben zu Charlottenburg, den 24. März 1851. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
von der Heydt. von Rabe. Simons. 
  
Schema I. 
Priorität S Obligation 
der 
Oberschlesischen Eisenbahn-Gesellschaft 
.. Wegen Erneuerung der Kupons nach 
Jeder Obligation sind 20 Kupons y.. dem Wlauf von 10 Jahren erfolgen 
auf 10 Jahre beigegeben. jedesmal besondere Bekanntmachungen. 
über 
100 Thaler Preufsisch Courant. 
Inhaber dieser Obligation hat auf Höhe des obigen Betrages von Ein- 
bundert Thalern Preußisch Kourant Antheil an dem in Gemaßheit des Aller- 
böchsten Privilegiums v0o emittirten Kapitale von Einer Million 
Thalern Preußisch Kourant Prioritäts-Obligationen der Oberschlesischen Eisen- 
bahn-Gesellschaft. 
Breslau, den 
Der Verwaltungsrath der Oberschlesischen Eisenbahn-Gesellschaft. 
Elngetragen im bLagerbuche .4 
Die Depositarien der Kontroll-Kasse. Der Haupt-Rendant. 
O#. 3369) Schema
	        
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