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mern der alsdann ausgelooseten, sondern auch diejenigen der schon früher aus-
gelooseten, noch nicht abgehobenen und noch nicht gerichtlich mortifizirten Prio-
ritäts-Obligationen bekannt gemacht werden.
C. 11.
Die in den G. Z. 7. 8. 9. vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntma-
chungen erfolgen durch zwei Breslauer Zeitungen, den Preußischen Staats-
Anzeiger und eine auswärtige Zeitung.
Zu Urkund dieses haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privile-
gium Allerhöchst eigenhändig vollzogen und mit Unserm Königlichen Insiegel
ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Loligananen in
Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staats zu
geben oder Rechten Dritter zu prcjudiziren.
Das gegenwärtige Privilegium ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt
zu machen.
Gegeben zu Charlottenburg, den 24. März 1851.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
von der Heydt. von Rabe. Simons.
Schema I.
Priorität S Obligation
der
Oberschlesischen Eisenbahn-Gesellschaft
.. Wegen Erneuerung der Kupons nach
Jeder Obligation sind 20 Kupons y.. dem Wlauf von 10 Jahren erfolgen
auf 10 Jahre beigegeben. jedesmal besondere Bekanntmachungen.
über
100 Thaler Preufsisch Courant.
Inhaber dieser Obligation hat auf Höhe des obigen Betrages von Ein-
bundert Thalern Preußisch Kourant Antheil an dem in Gemaßheit des Aller-
böchsten Privilegiums v0o emittirten Kapitale von Einer Million
Thalern Preußisch Kourant Prioritäts-Obligationen der Oberschlesischen Eisen-
bahn-Gesellschaft.
Breslau, den
Der Verwaltungsrath der Oberschlesischen Eisenbahn-Gesellschaft.
Elngetragen im bLagerbuche .4
Die Depositarien der Kontroll-Kasse. Der Haupt-Rendant.
O#. 3369) Schema