Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1851. (42)

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Schema II. 
Erster Zins-Kupon 
der 
Oberschlesischen Eisenbahn-Prioritäts-Obligation 
AM ... . . . . .. 
zahlbar am 1. Juli 18... 
Inhaber dieses empfängt am 1. Juli 18. die balbfährigen, Zinsen 
der oben benannten Prioritäts-Obligation über Hundert Thaler mit Zwei 
Der Verwaltungsrath der Oberschlesischen Eisenbahn-Gesellschaft. 
" " Der Haupt-Rendant. 
Zinsen, deren Erhebung innerhalb vier » . 
Jahren von de in dem betreffenden Kupon Eingetragen im Kuponbuche 
bezeichneten Zahlungstage an nicht geschehen ——.e 
ist, verfallen zum Vortheil der Gesellschaft. 
Schema IHI. 
Talon 
zu der 
Oberschlesischen Prioritäts-Obligation 
— I. 
Der Produzent dieses Talons erhält ohne weitere Prüfung seiner Legi- 
timation die für die vorstehend bezeichnete Prioritäts-Obligation neu auszufer- 
tigenden Zins-Kupons für die nächsten 10 Jahre. 
Breslau, den 
Der Verwaltungerath der Oberschlesischen Eisenbahn-Gesellf chaft. 
" « Der Haupt-Rendant. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministerinms. 
Berlin, gerruckt in der Königlichen Gehetmen Ober-Hofbuchdruckerel. 
(Rudolph Decker.)
	        
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