Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

— 41 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Stgaten. 
  
Jr. 3. — 
  
(Xr. 3487.) Allerhöchster Erlaß vom 7. Januar 1852., betreffend die der Gemeinde Ranis 
in Bezug auf den chausseemäáßigen Ausbau der Gemeinde-Chaussee von 
Ranis bis zur Saalfeld-Pé#necker Staatsstraße bei Crölpa verliehenen 
fiskalischen Vorrechte. 
N.# Ich mittelst besondern Erlasses vom heutigen Tage den Bau einer 
Gemeinde-Chaussee von Ranis bis zur Saalfeld-Pösnecker Staatssiraße bei 
Crölpa genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Recht zur Expropria- 
tion der für diese Chaussee erforderlichen Grundstücke, sowie das Küchr zur Ent- 
nahme der Chausseebau- und Unterhaltungs-Materialien nach Maaßgabe der für 
die Staats--Chausseen geltenden Bestimmungen auf die gedachte Straße An- 
wendung finden soll. Zugleich will Ich der Gemeinde gegen die vorschrifts- 
maßige Unterhaltung der Straße einen der Länge der letzteren entsprechenden 
Antheil an dem im Juge der Saalfeld-Pösnecker Staatsstraße für die Be- 
nutzung beider Straßen zu erhebenden tarifmäßigen Chausseegelde bewilligen; 
auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten 
Besiimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die bezeichnete Kommunal= 
Chaussee Anwendung finden. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Potsdam, den 7. Januar 1852. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminisier. 
  
Johrgang 1852. (Nr. 34687—3488.) (Nr. 3488.) 
Ausgegeben zu Berlin den 28. Februar 1852.
	        
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