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(Nr. 3500.) Allerhöchster Erlaß vom 1. März 1852, betreffend die Verleihung der fiska-
lischen Vomechte 2c. 2c. für den Bau einer Gemeinde-Chaussee von der
Brilon-Almer Provinzial-Chaussee bei Nieder-Alme über Büren und Stein-
hausen nach dem Bahnhofe in Geseke.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge-
meinde-Chaussee von der Brilon-Almer Provinzkal= Chaussee bei Nieder-Alme
über Büren und Steinhausen nach dem Bahnhofe in Geseke genehmigt habe,
will Ich hiedurch den betheiligten Gemeinden das Expropriationsrecht zum
Zwecke der Erwerbung der in die Straßenlinie fallenden Grundstücke, sowie
die fiskalischen Vorrechte wegen Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-
Materialien von benachbarten Grundstlücken, imgleichen das Recht zur Erhe-
bung des Chausseegeldes nach dem jedesmal für die Staats-Chausseen geltenden
Chausseegeld-Tarife verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom
29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-
Vergehen auf die gedachte Strecke Anwendung finden.
Gegenwärtiger Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Charlottenburg, den 1. März 1852.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den
Finanzminister.
(Nr. 3501.)