(Nr. 3505.) Allerhöchster Erlaß vom. 10. März 1852., brtreffend die Verleihung der fiska-
lischen Vorrechte 2c. für den Bau einer Gemeinde-Chaussee von der Cöln-
Frankfurter Staatsstraße in Kircheio über Asbach nach der Bendorf-Unkeler
Straße in Linz.
N Ich duch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge-
meinde-Chaussee von der Cöln-Frankfurter Staalsstraße in Kircheip über As-
bach nach der Bendorf-Unkeler Straße in Linz genehmigt habe, bestimme Ich,
daß das Recht zur Expropriation der für die Chaussee erforderlichen Grund=
stücke, sowie das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhallungs-
Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen geltenden Beslim-
mungen auf die gedachte Strage Anwendung finden sollen. Zugleich will Ich
den dadei betheiligten Gemeinden gegen Uebernahme der künftigen vorschrifts-
mägigen Unterhaltung der Straßt das Recht. zur Erhebung des Chausseegeldes
nach dem jedesmal für die Staats-Chausseen geltenden Chausseegeld-Tarife ver-
leihen. Auch sollen die dem Chausseegeld -Tarife vom 29. Febrnar 1840. an-
gehängten Vorschriften wegen der Chausseepolizei -Vergehen für die gedachte
Straße Gultigkeit haben.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen. ·
Charlottenburg, den 10. März 1852.
Friedrich Wilhelm.
v., d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Nr. 3305—33 112 (Nr. 3506.)