Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

— 80 — 
(Nr. 3506.) Allerhöchster Erlaß vom 12. Marz 1852., betreffend die in Bezug auf den Bau 
und die Unterhaltung einer Chaussee von Beeskow nach Fürstenwalde bewil- 
ligten fiskalischen Vorrechte. 
N Ich durch Erlaß vom heutigen Tage den von dem Beeskow-Stor- 
kower Kreise beschlossenen chausseemäßigen Ausbau der Straße von Beeskow 
nach Fürstenwalde genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Recht 
zur Expropriation der in den Bauplan fallenden Grundstücke, sowie das Recht 
zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaß= 
gabe der für die Staats-Chausseen geltenden Vorschriften auf die gedachte 
Straße Anwendung finden sollen. Zugleich genehmige Ich fur dieselbe die Erhe- 
bung eines Chausseegeldes nach dem jedesmal für die Staats-Chausseen gülti= 
gen Tarife und die Anwendung der dem Tarife vom 29. Februar 1840. an- 
gehängten Besiimmungen über die Chausseepolizei-Vergehen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenneniß zu bringen. 
Charlottenburg, den 12. März 1852. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
(Nr. 3507.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.