— 80 —
(Nr. 3506.) Allerhöchster Erlaß vom 12. Marz 1852., betreffend die in Bezug auf den Bau
und die Unterhaltung einer Chaussee von Beeskow nach Fürstenwalde bewil-
ligten fiskalischen Vorrechte.
N Ich durch Erlaß vom heutigen Tage den von dem Beeskow-Stor-
kower Kreise beschlossenen chausseemäßigen Ausbau der Straße von Beeskow
nach Fürstenwalde genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Recht
zur Expropriation der in den Bauplan fallenden Grundstücke, sowie das Recht
zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaß=
gabe der für die Staats-Chausseen geltenden Vorschriften auf die gedachte
Straße Anwendung finden sollen. Zugleich genehmige Ich fur dieselbe die Erhe-
bung eines Chausseegeldes nach dem jedesmal für die Staats-Chausseen gülti=
gen Tarife und die Anwendung der dem Tarife vom 29. Februar 1840. an-
gehängten Besiimmungen über die Chausseepolizei-Vergehen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenneniß zu bringen.
Charlottenburg, den 12. März 1852.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Nr. 3507.)