Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

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(Nr. 3509.) Allerhoͤchster Erlaß vom 17. Maͤrz 1852., betreffend den Bau einer Aktien- 
Chaussee von der Coblenz-bütticher Bezirksstraße bei Mayen über Plaidt 
bis zur Cöln-Mainzer Staatsstraße in Andernach, mit einer Zweigstraße 
von Plaidt bis zur Cöln-Mainzer Staatsstraße an den Netterhöfen in 
der Richtung auf Neuwied, und die Verleihung der fiskalischen Vorrechte 
sowie des Chausseegeld-Erhebungsrechts an die betreffende Aktien= Ge- 
sellschaft. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer 
Aktien-Chaussee von der Coblenz-Lütticher Bezirksstraße bei Neryen über Plaidt 
bis zur Cöln-Mainzer Staatsstraße in Andernach mit einer Zweigstraße von 
Plaidt bis zur Cöln-Mainzer Staatsstraße an den Netterhöfen in der Richtung 
auf Neuwied durch die zu diesem Behufe unter der Firma „Aktien-Verein der 
Straße von Mayen nach Andernach und Neuwied“ gebildete Aktien-Gesellschaft 
genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Recht zur Expropriation der für 
die Chaussee erforderlichen Grundstücke, sowie das Recht zur Emnahme der Chaussee- 
bau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen 
eltenden Beskimmungen auf die oben gedachte Straße Anwendung finden sollen. 
r*e will Ich der genannten Akrien-Gesellschaft gegen Uebernahme der 
künftigen Unterhaltung der Chaussee das Recht zur Erhebung des Chaussee- 
eldes nach dem für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld- 
Lursie verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 
1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei -Vergehen auf 
diese Straße Anwendung finden. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Charlottenburg, den 17. März 1852. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffenrliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
r.. 3510.)
	        
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