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(Nr. 3510.) Bekanntmachung, betressend die Allerhöchste Bestätigung der Statuten einer
unter dem Namen: „Belgisch-Rheinische Gesellschaft der Kohlenbergwerke
an der Ruhr“ gebildeten Aktien-Gesellschaft. Vom 23. März 1852.
D. Königs Majestcät haben die Bildung einer Aktien-Gesellschaft unter dem
Namen: „Belgisch-Rheinische Gesellschaft der Kohlenbergwerke an der Ruhr“,
mit dem Domizil zu Düsseldorf, welche den Zweck verfolgt, die Erwerbung
von Kohlenbergwerken in den Bezirken der Bergämter zu Essen und Bochum,
den Betrieb derselben, die Förderung und Verdußerung von Steinkohlen und
deren Umwandlung in Koaks, sowie die Erwerbung und Konstruktion alles
dessen zu bewirken, was zur Erreichung dieser Zwecke erforderlich ist, Allerhöchst
zu genehmigen und die Gesellschafts-Statuten unter mehreren Maaßgaben zu be-
stärigen geruhet, welche aus der, nebst den Statuten durch das Amtsblakt der
Regierung zu Düsseldorf zu veröffentlichenden Allerhöchsten Bestätigungs-Urkunde
vom 10. März d. J. zu ersehen sind.
Solches wird nach Vorschrift des §F. 3. des Gesetzes über die Aktien-
Gesellschaften vom 9. November 1843. hierdurch bekannt gemacht.
Berlin, den 23. März 1852.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
v. d. Heydt.
Jahrgang 1652. 510—3511.) (Nr. 3511.)