Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

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(Nr. 3510.) Bekanntmachung, betressend die Allerhöchste Bestätigung der Statuten einer 
unter dem Namen: „Belgisch-Rheinische Gesellschaft der Kohlenbergwerke 
an der Ruhr“ gebildeten Aktien-Gesellschaft. Vom 23. März 1852. 
D. Königs Majestcät haben die Bildung einer Aktien-Gesellschaft unter dem 
Namen: „Belgisch-Rheinische Gesellschaft der Kohlenbergwerke an der Ruhr“, 
mit dem Domizil zu Düsseldorf, welche den Zweck verfolgt, die Erwerbung 
von Kohlenbergwerken in den Bezirken der Bergämter zu Essen und Bochum, 
den Betrieb derselben, die Förderung und Verdußerung von Steinkohlen und 
deren Umwandlung in Koaks, sowie die Erwerbung und Konstruktion alles 
dessen zu bewirken, was zur Erreichung dieser Zwecke erforderlich ist, Allerhöchst 
zu genehmigen und die Gesellschafts-Statuten unter mehreren Maaßgaben zu be- 
stärigen geruhet, welche aus der, nebst den Statuten durch das Amtsblakt der 
Regierung zu Düsseldorf zu veröffentlichenden Allerhöchsten Bestätigungs-Urkunde 
vom 10. März d. J. zu ersehen sind. 
Solches wird nach Vorschrift des §F. 3. des Gesetzes über die Aktien- 
Gesellschaften vom 9. November 1843. hierdurch bekannt gemacht. 
Berlin, den 23. März 1852. 
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
v. d. Heydt. 
  
Jahrgang 1652. 510—3511.) (Nr. 3511.)
	        
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