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(Nr. 3520.) Allerhöchster Erlaß vom 17. März 1852., betreffend die Verleihung der fiska-
lischen Vowechte sowie des Chausseegeld - Erhebungsrechts für den Bau
der Chaussee von Eschbach über Immekeppel bis zur Engelskirchen-Wip-
perfürther Gemeinde-Chaussee bei Lindlar.
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee
von Eschbach an der Köln-Olper Staatsstraße über Immekeppel bis zur En-
gelskirchen-Wipperfürther Gemeinde-Chaussee bei Lindlar genehmigt habe, be-
stimme Ich hierdurch, daß das Recht zur Expropriation der für diese Chaussee
erforderlichen Grundstücke, sowie das Recht zur Entnahme der Chausseebau-
und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen
geltenden Bestimmungen auf die gedachte Straße Amwendung finden soll. Zu-
gleich will Ich den Unternehmern dieses Chausseebaus das Recht zur Erhebung
des Chausseegeldes nach dem für die Staals-Chausseen jedesmal geltenden
Chausseegeld-Tarife verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom
29. Februar 1840. angehängren Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Ver-
gehen auf die Eingangs gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Charlottenburg, den 17. März 1852.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
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