Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

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(Nr. 3520.) Allerhöchster Erlaß vom 17. März 1852., betreffend die Verleihung der fiska- 
lischen Vowechte sowie des Chausseegeld - Erhebungsrechts für den Bau 
der Chaussee von Eschbach über Immekeppel bis zur Engelskirchen-Wip- 
perfürther Gemeinde-Chaussee bei Lindlar. 
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee 
von Eschbach an der Köln-Olper Staatsstraße über Immekeppel bis zur En- 
gelskirchen-Wipperfürther Gemeinde-Chaussee bei Lindlar genehmigt habe, be- 
stimme Ich hierdurch, daß das Recht zur Expropriation der für diese Chaussee 
erforderlichen Grundstücke, sowie das Recht zur Entnahme der Chausseebau- 
und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen 
geltenden Bestimmungen auf die gedachte Straße Amwendung finden soll. Zu- 
gleich will Ich den Unternehmern dieses Chausseebaus das Recht zur Erhebung 
des Chausseegeldes nach dem für die Staals-Chausseen jedesmal geltenden 
Chausseegeld-Tarife verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 
29. Februar 1840. angehängren Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Ver- 
gehen auf die Eingangs gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Charlottenburg, den 17. März 1852. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
(Nr. 3300—33521.) 14 (Nr. 3521.)
	        
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