Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

— 104 — 
(Nr. 3521.) Allerhöchster Erlaß vom 24. März 1852., betreffend die in Bezug auf den Bau 
und die Unterhaltung der Chaussee von Guben nach Cottbus bewilligten 
fiskalischen Worrechte. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den chaussemägigen 
Ausbau der Straße von Guben bis zur Cortbuser Kreisgrenze zum Anschluß 
an die von Cottbus dorthin zu führende Chaussee durch die zu dem Zwecke ge- 
bildete Baugesellschaft genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Recht 
zur Expropriation der in den Bauplan fallenden Grundstücke, sowie das Recht 
zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaß- 
abe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften auf die gedachte Straße 
Anwendung finden soll. Zugleich genehmige Ich für dieselbe die Erhebung eines 
Chausseegeldes nach dem jedesmal für die Staats-Chausseen geltenden Tarife 
und die Anwendung der dem Tarife vom 29. Februar 1840. angehangten Be- 
stimmungen über die Chausseepolizei-Vergehen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Charlottenburg, den 24. März 1852. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister fäür Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
(Nr. 3622.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.