Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

zweimal gleichlautend ausgefertigte Erklärung soll, nach erfolgter gegenseitiger 
Auswechselung, Kraft und Wirksamkeit in den beiderseitigen Landen haben und 
öffentlich bekannt gemacht werden. 
Berlin, den 23. März 1832. 
Königlich Preußisches Ministerium der answärtigen 
Angelegenheiten. 
(L. S.) von Manteuffel. 
V.ee Erklärung wird, nachdem sie gegen eine übereinstimmende Erkld- 
rung des Großherzoglich Sachsen-Weimarschen Staats-Ministeriums vom 
29. März d. J. ausgewechselt worden ist, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Berlin, den 25. April 1852. 
Der Minister-Präsident, Minister der auswärtigen Angelegenheiten. 
von Manteuffel. 
(Nr. 3532.)
	        
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