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(Nr. 3533.) Allerhoͤchster Erlaß vom 7. April 1852., betreffend die Verleihung der fiskali-
schen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussee von Lands-
berg a. d. W. bis zur Grenze des Landsberger Kreises.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den chausseemäßigen
Ausbau der Straße von Landsberg a. d. W. bis zur Grenze des Landsberger
Kreises zum Anschlusse an die über Berlinchen durch den Soldiner und Pyritzer
Kreis nach Stargard in Pommern zu führende Chaufsee durch die zu dem
Zwecke gebildete Baugesellschaft genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß
das Recht zur Expropriation der in den Bauplan fallenden Grundstücke, sowie
das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien,
nach Maaßgabe der Bestimmungen für die Staats-Chausseen, auf die gedachte
Straße Anwendung finden soll. Zugleich genehmige Ich für dieselbe die Er-
hebung eines Chausseegeldes nach dem für die Staats-Chausseen jedesmal gel-
tenden Chausseegeld-Tarife. Auch sollen die dem Tarife vom 29. Februar 1840.
angehängten Bestimmungen über die Chausseepolizei-Vergehen auf die Eingangs
bezeichnete Straße Anwendung finden.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Charlottenburg, den 7. April 1852.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Nr. 3634.)