Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1852. 
XXI 
  
Datum 
des 
Gesetzes 2c. 
Ausgegeben 
u 
s 
Berlin. 
Inh a l t. 
Nr. 
des 
Stücks. 
Nr. 
des Ge- 
setzes. 
Seite. 
  
1852. 
2. August. 
  
1852. 
10. August. 
13. Septbr. 
17. August. 
27. Septbr. 
31. August. 
W. Septbr. 
31. Dezbr. 
27. Septbr. 
13. 
. 
  
Allerhöchster Erlaß, durch welchen die halben und 
Viertel-Kronenthaler, soweit dieselben in 
den Hohenzollernschen Landen noch gese- 
lichen Kurs haben, vom 1. September 1852. 
ab dort außer Kurs gesetzt werden. 
Verordnungüber die Bildung der Ersten Kammer. 
Bekanntmachung über die Allerhöchste Bestätigung 
des Statute der unter dem Namen: „Herforder 
Verein für Leinen aus reinem Handgespinnst“ 
errichteten Aktien-Gesellschaft. 
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung der 
fiskalischen Vorrechte und des Chausscegeld-Er- 
hebungsrechts in Bezug auf den Bau und die 
Unterhaltung einer Aktien = Chaussece von 
Berlin über Alt-Landöberg und Strausberg 
nach Prätzel. 
Bekanntmachung über die Allerhöchste Bestätigung 
des Statuts des Aktienvereins zum chaussee- 
mäßigen Ausbau der Straße von Neurode 
über Scharfeneck nach Tuntschendorf. 
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung der 
fiskalischen Vorrechte 2c. zum Bau der Kreis- 
haussec von Lauenburg nach Leba, von 
Victzig an jener Chaussee westlich bis zur 
Stolper Kreisgrenze in der Richtung auf Ze- 
zenow, von Vietzig östlich quer durch den 
Kreis bis zur Grenze des Danziger Regierungs-= 
bezirks bei Schluschow und von Lauenburg 
südlich über Zewitz bis zur Stolper Kreisgrenze. 
Allerhöchster Erlaß, betr. die Rechtsverhälknisse 
der Fürstlich Hohenzollernschen HKäuser. 
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Bewilligung der 
fiskalischen Rechte für den Bau und die Unter- 
haltung einer Chaussee von Nawicz über 
Herrnstadt, Winzig und Steinau nach Lüben. 
Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber 
lautender Obligationen des Wittenberger 
Deichverbandes bis zum Betrage von 
100,000 Rthlrn. 
Allerhöchste Genehmigungs-Urkunde, betreffend die 
Auflösung der Niederschlesisch-Märkischen 
Eisenbahngesellschaft, nebst dem Ver- 
trage vom — Juni 1852. wegen Uebereignung 
der genannten Bahn an den Staat. 
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einsetzung einer 
Behörde unter dem Namen „Königliche Di- 
rektion der Niederschlesisch-Märkischen 
Eisenbahn.“ 
  
32. 
e8 
49. 
38. 
36. 
37. 
3613. 
3635. 
3618. 
3630. 
3642. 
3636. 
3639. 
  
  
492. 
549-556. 
528. 
581. 
* 
8
	        
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