Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

— 194 — 
(Nr. 3539.) Allerhöchster Erlaß vom 7. April 1852., betreffend die Verleihung des Chaussee- 
geld= Erhebungsrechtes und der fiskalischen Vorrechte in Bezug auf den 
Ausbau einer Gemeinde-Chaussee von der Cochem-Kaisersescher Kommu- 
nal-Chaussee unweit Landkern über die sogenannte Schöne-Aussicht bis 
zu den Schieferbrüchen bei Müllenbach. 
- Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge- 
meinde-Chaussee von der Cochem-Kaisersescher Kommunal-Chaussee unweit Land- 
kern über die sogenannte Schöne-Aussicht an der Coblenz-Trierer Staatsstraße 
bis zu den Schieferbrüchen bei Müllenbach genehmigt habe, bestimme Ich hier- 
durch, daß das Recht zur Expropriation der in die Straßenlinie fallenden 
Grundstücke, sowie das Recht zur Entnahme der Chaussee-Neubau= und Unter- 
haltungs-Materialien nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden 
Vorschriften auf die gedachte Straße Anwendung finden sollen. Zugleich will 
Ich den dabei betheiligten Gemeinden gegen Uebernahme der künftigen Unter- 
haltung dieser Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes für eine 
halbe Meie nach dem jedesmal für die Staats-Chausseen gültigen Tarife ver- 
leihen. Auch sollen auf dieselbe die dem Tarife vom 29. Februar 1840. ange- 
hängten Bestimmungen über die Chausseepolizei-Vergehen zur Anwendung 
ommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Charlottenburg, den 7. April 1852. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minisier für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
(Nr. 3540.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.