Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

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(Nr. 3549.) Allerhöchster Erlaß vom 21. April 1852., beereffend die Bewilligung der fiska- 
lischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-Chaussee 
von der Aachen-Trierer Staatsstraße in Hanscheid über Lammersdorf nach 
der Montjoie-Oürener Bezirkastraße in Witzerath. 
N.## Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge- 
meinde-Chaussee von der Aachen-Trierer Staatsstraße in Hanscheid über Lam- 
mersdorf nach der Montjoie-Dürener Bezirksstraße in Witzerath genehmigt habe, 
bestimme Ich, daß das Recht zur Expropriation der für die Chaussee erforderlichen 
Grundstücke, sowie das Recht zur Emnahme der Chausseebau= und Unterhal- 
lungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen geltenden Be- 
stimmungen auf die gedachte Straße Anwendung finden sollen. Zugleich will 
Ich der Gemeinde Lammerêödorf gegen Uebernahme der künftigen vorschrifts- 
maßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erbebung des Chausseegeldes 
für eine Meile nach dem jedesmal für die Staats-Chausseen geltenden Chaus- 
seegeld-Tarife verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Fe- 
bruar 1840. angehängten Vorschriften wegen der Chausseepolizei-Vergehen für 
die gedachte Straße Gültigkeit haben. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Charlottenburg, den 21. April 1852. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeite#n 
und den Finanzminisier. 
  
(Nr. 3550.)
	        
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