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(Nr. 3549.) Allerhöchster Erlaß vom 21. April 1852., beereffend die Bewilligung der fiska-
lischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-Chaussee
von der Aachen-Trierer Staatsstraße in Hanscheid über Lammersdorf nach
der Montjoie-Oürener Bezirkastraße in Witzerath.
N.## Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge-
meinde-Chaussee von der Aachen-Trierer Staatsstraße in Hanscheid über Lam-
mersdorf nach der Montjoie-Dürener Bezirksstraße in Witzerath genehmigt habe,
bestimme Ich, daß das Recht zur Expropriation der für die Chaussee erforderlichen
Grundstücke, sowie das Recht zur Emnahme der Chausseebau= und Unterhal-
lungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen geltenden Be-
stimmungen auf die gedachte Straße Anwendung finden sollen. Zugleich will
Ich der Gemeinde Lammerêödorf gegen Uebernahme der künftigen vorschrifts-
maßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erbebung des Chausseegeldes
für eine Meile nach dem jedesmal für die Staats-Chausseen geltenden Chaus-
seegeld-Tarife verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Fe-
bruar 1840. angehängten Vorschriften wegen der Chausseepolizei-Vergehen für
die gedachte Straße Gültigkeit haben.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Charlottenburg, den 21. April 1852.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeite#n
und den Finanzminisier.
(Nr. 3550.)