Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Stgaten. 
  
r. 17. —.— 
  
(Nr. 3555.) AUlerhöchster Erlaß vom 21. April 1852., betreffend die Berleihung der fiska- 
lischen Vonechte c. für den Bau einer Chaussee von der Appelhülsen- 
Coesfelder Staatsstraße in Coesfeld über Borken und Bocholt bis zur Werth- 
Emmericher Gemeinde-Chaussee in Werth. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee 
von der Appelhülsen-Coesfelder Staatsstraße in Coeefeld über Borken und Bochole 
bis zur Werth-Emmericher Gemeinde-Chaussee in Werth genehmigt habe, be- 
stimme Ich hierdurch, daß das Recht zur Expropriation der zur Chaussee er- 
forderlichen Grundstücke, sowie das Recht zur Entnahme der Chausseebau= 
und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen 
geltenden Bestimmungen auf die oben gedachte Straße Anwendung sinden sol- 
len. Zugleich will Ich den diesen Chausseebau ausführenden Gemeinden und 
Korporationen gegen Uebernahme der künftigen Unterhal#ung der Chaussee das 
Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach dem für die Staats-Chausseen 
jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarife verleihen. Auch sollen die dem Chaus- 
seegeld -Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der 
Chausseepolizei-Vergehen auf diese Straße Anwendung finden. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Charlottenburg, den 21. April 1852. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
—.-— 
Jahrgang 1551. (Pr. 3555.—3556. 36 (Nr. 3556.) 
Ausgegeben zu Berlin den 28. Mai 1852.
	        
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