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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stgaten.
r. 17. —.—
(Nr. 3555.) AUlerhöchster Erlaß vom 21. April 1852., betreffend die Berleihung der fiska-
lischen Vonechte c. für den Bau einer Chaussee von der Appelhülsen-
Coesfelder Staatsstraße in Coesfeld über Borken und Bocholt bis zur Werth-
Emmericher Gemeinde-Chaussee in Werth.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee
von der Appelhülsen-Coesfelder Staatsstraße in Coeefeld über Borken und Bochole
bis zur Werth-Emmericher Gemeinde-Chaussee in Werth genehmigt habe, be-
stimme Ich hierdurch, daß das Recht zur Expropriation der zur Chaussee er-
forderlichen Grundstücke, sowie das Recht zur Entnahme der Chausseebau=
und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen
geltenden Bestimmungen auf die oben gedachte Straße Anwendung sinden sol-
len. Zugleich will Ich den diesen Chausseebau ausführenden Gemeinden und
Korporationen gegen Uebernahme der künftigen Unterhal#ung der Chaussee das
Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach dem für die Staats-Chausseen
jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarife verleihen. Auch sollen die dem Chaus-
seegeld -Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der
Chausseepolizei-Vergehen auf diese Straße Anwendung finden.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Charlottenburg, den 21. April 1852.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
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Jahrgang 1551. (Pr. 3555.—3556. 36 (Nr. 3556.)
Ausgegeben zu Berlin den 28. Mai 1852.