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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stgaten.
JNr. 18.—
(Nr. 3559.) Allerhöchster Erlaß vom 21. April 1852., betreffend die Bewilligung der fiska-
lischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Straße von Pe-
terswaldau nach Steinkunzendorf.
N. v Ich durch Meinen Erlaß vom 23. April 1847. den chausseemäßigen
Ausbau der Straße von Peterswaldau nach Steinkunzendorf durch den für
diesen Zweck zusammengetretenen Aktienverein genehmigt habe, bestimme Ich
bierdurch, daß auf diese Straße das Expropriationsrecht für die zur Chaussee
erforderlichen Grundstücke und das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und
Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen gelten-
den Bestimmungen Anwendung finden sollen. Zugleich verleihe Ich dem ge-
nannten Aktienverein das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes auf dieser
Chaussee nach dem für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-
Tarife. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. an-
gehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen für die in Rede
stehende Straße Gültigkeit haben.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Charlottenburg, den 21. Aptil 1852.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Jahrsang 1853. (Nr. 3859—3560.) 39 (Tr. 3560.)
Ausgegeben zu Berlin den 1. Juni 1852.