Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

(Nr. 3561.) Allerhöchster Erlaß vom 3. Mai 1832., betreffend die Bewilligung der fiskali- 
schen Vorrechte 2c#. für den chausseemäßigen Ausbau der Straße von 
Teltow nach Zehlendorf. 
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den chausseemäßigen 
Ausbau der Straße von Teltow nach Zehlendorf durch die Gemeinde Teltow 
genehmigt habe, besiimme Ich hierdurch, daß das Recht zur Expropriation der 
in den Bauplan fallenden Grundstücke, sowie das Recht zur Entnahme der 
Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der Bestim- 
mungen für die Staats-Chausseen auf die gedachte Straße Anwendung finden 
soll. Zugleich genehmige Ich für dieselbe die Erhebung eines Chausseegeldes 
für eine hulte Meile nach dem jedesmal für die Staars-Chausseen geltenden 
Chausseegeld-Tarife. Auch sollen die dem Tarife vom 29. Februar 1840. an- 
ehängten Vorschriften über die Chausseepolizei-Vergehen auf die bezeichnete 
Bra Anwendung finden. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Potsdam, den 3. Mai 1852. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminisier. 
  
C##. 361—3551.) 39* (r. 3562.)
	        
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