Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

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Inbesondere treten außer Kraft das Gesetz vom 7. Juni 1821. wegen 
Untersuchung und Bestrafung des Holzdiebstahls, und die dasselbe ergaͤnzenden 
und erlaͤuternden Bestimmungen, sowie alle seitherigen allgemeinen und beson- 
deren Forst-Ordnungen, soweit sie sich auf den Gegenstand des gegenwärtigen 
Gesetzes beziehen. 
Wo in irgend einem Gesetze auf die bisherigen Bestimmungen über den 
Holzdiebstahl verwiesen wird, treten die Vorschriften des gegenwärtigen Ge- 
setzes an deren Stelle. 
Urkundlich unter Unserer Hochsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck- 
tem Königlichen Insiegel. 
Gegeben Sanssouci, den 2. Juni 1852. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
v. Manteuffel. v. d. Heydt. Simons. v. Raumer. v. Wesiphalen. 
v. Bodelschwingh. v. Bonin. 
(Nr. 3574.)
	        
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