Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

— 361 — 
Gesetz-Sammlung 
fuͤr die 
Koͤniglichen Preußischen Staaten. 
  
— Nr. 24. — 
(Nr. 3578.) Statut des Schlusselburger Deichverbandes. Vom 21. April 185 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von 
Preußen 2c. 1c. 
Nachdem es für erforderlich erachtet worden, die Grundbesitzer der Nie- 
derungen von Ilvese, Heimsen, von Schlüsselburg und in der Schlottmarsch 
behufs der Anlegung und Unterhaltung von Deichen gegen die Ueberschwem- 
mungen der Weser. zu Oeichverbänden unter einer gemeinschaftlichen Verwal- 
tung zu vereinigen, und nachdem die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung der 
Betheiligten erfolgt ist, genehmigen Wir hierdurch auf Grund des Gesetzes über 
das Deichwesen vom 28. Jannar 1848., W. 11. und 15. (Gesetz-Sammlung 
vom Jahre 1848. Seite 54.), die Bildung eines Gesammt-Deichverbandes un- 
ter der Benennung des Schlusselburger Deichverbandes, und ertheilen demsel- 
ben nachsiehendes Statut: 
Erster Abschnitt. 
G. 1. 
In den am linken lAfer der Weser in der Feldmark Schlüsselburg und umsang und 
an dem rechten lfer von Iloese bio Heimsen und vom Vorwerk Hühnerberg Bso#a# 
bis zur Hannoverschen Grenze sich erstreckenden drei Niederungen werden die des. 
Eigenthümer aller eingedeichten und noch einzudeichenden Grundsiücke, welche 
ohne Verwallung bei einem Wassersiande von 18 Fuß am Schlüsselburger Pe- 
gel der Ueberschwemmung unterliegen würden, zu Oeichverbänden unter einer 
gemeinschaftlichen Verwaltung vereinigt. Oie einzelnen Deichverbandsbezirke 
theilen sich nach den verschiedenen Niederungen, welchen sie angehören, in 
1) den am rechten Weserufer belegenen Verbandsbezirk der Dorfschaften 
Ilvese und Heimsen; 
Jahrgang 18527. (Nr. 3578.) 49 
Ausgegeben zu Berlin den 24. Juni 1852.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.