Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

— 417 — 
orto für 
Artikel 58. 
Zur Berechnung des Porko für Transitsendungen ist bei mehreren Tran= # 
sitli ien die Meilenzahl auf Durchschnittsentfernungen zurückzuführen. 8 
Artikel 59. 
Für jede Fahrpostsendung wird ein Gewichtporto berechnet, ein Werth- 
porto jedoch nur dann erhoben, wenn auf der Sendung ein Werth deklarirt is. 
Artibel 60. 
Als Minimum des Gewichtporto wird für jede Taxirungsstrecke bis 
10 Meilen 3 Kreuzer oder 1 Silbergroschen 
über 10 bis 20 6 2 Ob 
und über 20 9 3 
angenommen. 
Fuͤr alle Sendungen, fuͤr welche sich durch Anwendung des Tarifs nach 
dem Gewichte ein höheres Porto ergiebt, soll erhoben werden: 
für jedes Pfund auf je fünf Meilen Kreuzer Konv.-Münze oder zwei Sil- 
berpfennige, oder der entsprechende Betrag in der Landesmüunze. 
Ueberschießende Lothe über die Pfunde werden gleich Einem Pfunde gerechnet. 
Für Werthsendungen soll erhoben werden: 
bis zur Entfernung von 50 Meilen 
für jede Hundert Gulden zwei Krenzer, und für jede Hundert Thaler Ein 
Silbergroschen, 
über 50 Meilen 
für jede Hundert Gulden vier Kreuzer und für jede Hundert Thaler zwei 
Silbergroschen, 
mit der Maaßgabe, daß für geringere Summen als Hundert der Betrag für 
das volle Hundert erhoben werden soll. 
Ueber die der Austarirung und Abrechnung bei der Fahrposi zu Grunde 
zu legende Währung versiändigen sich die Nachbarstaaten. 
Artikel bl. 
Die Werthdeklaration hat in jedem einzelnen Vereinsbezirke nach der in Werthvekla- 
demselben bestehenden Silberwäahrung zu erfolgen, und die Taxe isi demgemäß raon. 
entweder nach dem in Gulden oder nach dem in Thalern angegebenen Werthe 
zu bemessen. Besteht eine Geldsendung aus fremden, das ist, im Postbezirke 
der Aufgabe nicht allgemein als Landeswährung geltenden Geldsorten, so hat 
der Aufgeber, und aushülfsweise der annehmende Postbeamte die Reduktion 
vorzunehmen. 
Bei Werthsendungen vom Auslande erfolgt die Reduktion in die landes- 
übliche Silberwährung durch die Eingangs-Grenzpostanstalt. 
Jahrgang 1852. (Nr. 384.) 57 Ar-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.