Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

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(Nr. 3597.) Allerhöchster Erlaß vom 21. Juni 1852., betreffend die Bewilligung der fiska- 
lischen Rechte fur den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von 
Schönau nach Ketschdorf. 
N# Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den chausseemäßigen 
Ausbau der Straße von Schöônau nach Kerschdorf durch den Kreis Schönau 
genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß auf diese Straße das Expropria- 
tionsrecht für die zur Chaussee erforderlichen Grundstücke und das Recht zur 
Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe 
der für die Staats-Chausseen geltenden Bestimmungen, Anwendung finden 
sollen. Zugleich verleihe Ich dem Kreise Schönau das Recht zur Erhebung 
des Chausseegeldes auf dieser Chaussee nach dem für die Staats-Chausseen 
jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarife und den darauf bezüglichen Vorschriften. 
Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten 
Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen für die in Rede stehende 
Straße Gültigkeit haben. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur bffentlichen 
Kenntnig zu bringen. 
Sanssouci, den 21. Juni 1852. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
(Nr. 3598.)
	        
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