Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

— 1454 — 
(Nr. 3599.) Allerhöchster Erlaß vom 21. Juni 1852., betressend die Verleihung der fiska- 
lischen Vorrechte und des Chaufseegeld-Erhebungsrechts in Bezug auf 
den Bau und die Unterhaltung eincer Gemeinde-Chaussee von der Minden- 
Koblenzer Staatsstraße in Dierdorf uber Brückrachdorf bis zur Nas- 
sauischen Grenze in der Richtung auf Selters. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge- 
meinde-Chaussee von der Minden-Koblenzer Staatsstraße in Dierdorf über 
Brückrachdorf bis zur Nassausschen Grenze in der Richtung auf Selters ge- 
nehmigt, bestimme Ich hierdurch, daß das Recht zur Expropriation der für 
die Chaussee erforderlichen Grundstücke, sowie das Recht zur Entnahme der 
Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die 
Staats-Chausseen geltenden Bestimmungen, auf die gedachte Straße Anwendung 
sinden sollen. Zugleich will Ich den bekheiligten Gemeinden das Recht zur 
Erhebung des Chausseegeldes nach dem für die Staats-Chausseen jedesmal 
geltenden Chausseegeld-Tarife und den darauf bezüglichen Vorschriften verleihen. 
luch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten 
Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf diese Straße zur An- 
wendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Renntniß zu bringen. ' 
Sanssouci, den 21. Juni 1852. 
  
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. ' 
  
(Nk.3600.)
	        
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