Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

— 460 — 
(Fr. 3605.) Allerhschster Erlaß vom 21. Juni 1852., betreffend die Bewilligung der fiska- 
lischen Rechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von Loslau 
nach Rzuchow. 
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee 
von Loslau nach Rzuchow genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß auf 
diese Straße das Expropriationsrecht für die zur Chaussee erforderlichen Grund- 
stücke und das Recht zur Entnahme der Chausseeneubau= und Unterhaltungs- 
Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen geltenden Bestim- 
mungen, Anwendung sinden sollen. Zugleich verleihe Ich dem Kreise Rybnick 
das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes auf dieser Chaussee nach dem für 
die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarife und den darauf 
bezüglichen Vorschriften. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. 
Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen 
für die in Rede stehende Straße Gültigkeit haben. 
Der gegenwärtige Erlaß isi durch die Gesetz-Sammlung zur offentlich en 
Kenntniß zu bringen. 
Sanssouci, den 21. Juni 1852. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
(Nr. 3000.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.