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(Fr. 3605.) Allerhschster Erlaß vom 21. Juni 1852., betreffend die Bewilligung der fiska-
lischen Rechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von Loslau
nach Rzuchow.
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee
von Loslau nach Rzuchow genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß auf
diese Straße das Expropriationsrecht für die zur Chaussee erforderlichen Grund-
stücke und das Recht zur Entnahme der Chausseeneubau= und Unterhaltungs-
Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen geltenden Bestim-
mungen, Anwendung sinden sollen. Zugleich verleihe Ich dem Kreise Rybnick
das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes auf dieser Chaussee nach dem für
die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarife und den darauf
bezüglichen Vorschriften. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29.
Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen
für die in Rede stehende Straße Gültigkeit haben.
Der gegenwärtige Erlaß isi durch die Gesetz-Sammlung zur offentlich en
Kenntniß zu bringen.
Sanssouci, den 21. Juni 1852.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Nr. 3000.)