Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

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Die öffentlichen Bekanntmachungen in Bezug auf diese Kreisschuld 
erfolgen durch das Leobschützer Kreisblatt, durch den öffentlichen Anzeiger der 
Wi“ Regierung in Oppeln und durch eine der in Breslau erscheinenden 
eitungen 
h u Desen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift 
erthei 
Leobschuͤtz, den ten 1852. 
Die ständische Kommission für die Chausseebauten im Kreise 
Leobschütz. 
Mit dieser Obligation sind 20 Zinskupons mit der Unterschrift des hierunter ver- 
zei neten Landraths ausgegeben, deren Rückgabe bei früherer Einlösung des Kapitals mit 
der Schuldverschreibung erfolgt. 
Formular. 
  
Zins Kuporn 
zu der Leobschützer Kreis-Obligation 
Lilt. A. über Thaler Preußisch Kurant. 
Inhaber dieses empfängt in der Zeit vom 26. Juni bis 2. Juli 185 
gegen Rückgabe dieses Kupons an halbjährigen Zinsen von der Kreis-Kom- 
munalkasse in Leobschütz . .. . . .. Thaler ... ... . ... Silbergroschen. 
Leobschuͤtz, den ten 1852. 
Der Landrath. Der Rendant der Kreis-Kommunal-Kasse. 
Sitt. A. weiß. 
B. blau. 
C. roth. 
D. gelb. 
  
(Nr. 3621.)
	        
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