Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

Umfang und 
— 2 — 
(Nr. 3475.) Statut des Muͤhlberger Deichverbandes. Vom 29. November 1851. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von 
Preußen rc. 2c. 
Nachdem es fur erforderlich erachtet worden, die Grundbesitzer der Mühl- 
berger Elbniederung Behufs der gemeinsamen Anlegung und Unterhaltung eines 
Deiches gegen die Ueberschwemmungen der Elbe zu einem Deichverbande zu 
vereinigen und nachdem die gesetzlich vorgeschriebene Anhoͤrung der Betheiligten 
erfolgt ist, genehmigen Wir hierdurch auf Grund des Gesetzes über das Deich- 
wesen vom 28. Januar 1848. W. 11. und 15. (Gesetz-Sammlung vom Jahre 
1848. S. 51.) die Bildung eines Deichverbandes unter der Benennung: 
„der Mühlberger Deichverband“, 
und ertheilen demselben nachstehendes Statut: 
Erster Abschnitt. 
S. 1. 
In der am rechten Elbufer von der Königlich Sächsischen Landesgrenze 
, bis zur Dorffeldmark Köttlitz einschließlich sich erstreckenden Niederung werden 
ös. 
die Eigenthümer aller eingedeichten und noch einzudeichenden Grundstücke, welche 
ohne Verwallung bei einem Wasserstande von 22 Fuß 10 Zoll am Mühlber= 
ger Pegel der Ueberschwemmung unterliegen würden, zu einem Oeichverbande 
vereinigt. 
Der Verband bildet eine Korporation und hat seinen Gerichtsstand bei 
dem Kreisgerichte zu Liebenwerda. 
G. 2. 
Dem Deichverbande liegt es ob, einen wasserfreien tüchtigen Deich auf 
20 Fuß Hôhe am Mühlberger Pegel in den durch die Seaatsverwaltungs-Be- 
hörden festzustellenden Abmessungen anzulegen und zu unterhalten. Der Deich 
beginnt bei der Höhe an der Königlich Sachsischen Landesgrenze, führt um die 
Kaatzschhäuser herum längs der jetzigen Deichlinie vor der Fichtenberger Flur, 
eht dann längs dem Borschützer Oeiche vor dem Neuen Lande mit Zurück- 
egung desselben bis auf das Normalprofil des Stromes und mit Fortnahme 
des jetzt dort vorhandenen Flügeldeichs; von hier quer durch die Borschützer 
Wiesen und Hütung nach dem Damme vor den Dammfeldern und Mertitz- 
rücken, verfolgt demnächst die jetzige Deichlinie vor der Mühlberger Flur um 
die Stadt herum nach dem Schloßwerder zu, über diesen sich moͤglichst an den 
dort führenden Weg anschließend, vor dem Dorfe Köttlitz verbel längs dem 
Polderdeiche, mit Zurücklegung der letzten Strecke nach dem Mietzschwerder zu, 
und endlich noch eine Strecke längs der nördlichen Polderseite vor dem Mietzsch- 
werder. — Diese Deichlinie ist auf die im Archive der Regierung zu Merseburg 
deponirte lithographirte Elbstromkarte Blatt 1—3. in rother Farbe aufgetragen. 
Außer
	        
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