Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

— 560 — 
Formular. 
Obligation 
des Wittenberger Deichverbandes 
  
Litt. ..... . ... — 
übrr Thaler 
Der Wittenberger Deichverband verschuldet dem Inhaber dieser Schuld- 
verschreibung die Summe vooo Thalern, deren Empfang das unter- 
zeichnete Deichamt bescheinigt. Dasselbe verpflichtet sich hierdurch, die obige 
Schuldsumme, welche einen Theil des r normalmäßigen Hersiellung der 
Deichlinie bestimmten und durch das Allerhoͤchste Privilegium vom ....... . . .. 
(Gesetz-Sammlung Seite genehmigten Gesammtdarlehns von Einmalhundert 
Tausend Thalern bildet uib von Seiten des Glaͤubigers unkuͤndbar ist, nach 
Maaßgabe des umstehend abgedruckten Anleihe= und Amorrisations -Mans zu 
seiner Zeit zu tilgen, abal aber bis zu dem hiernach zu bestimmenden 
Räckzahlungs-Termine mit vier und ein halb Prozent jährlich zu verzinsen. 
Wittenberg, den 
Das Deichamt des Wittenberger Deichverbandes. 
(Unterschrift dreier Mitglieder.) 
Eingetragen im Register A- 
Mt dieser Ooligotion ft sind acht Zinskupons 
1—8. ausgegeben. 
Zinsschein 
zur 
Obligation des Wittenberger Deichverbandes 
Litt. *——. über Rthlr. Sgr. Pf. 
Inhaber dieses Zinsscheins erhan am 2. Januar (resp. 1. Juli) 18. 
die halbjährigen Zinsen mit Rthlr. Sgr. P. gegen Räck- 
gabe desselben. 
Wittenberg,den . ... 
Das Deichamt des Wittenberger Deichverbandes. 
(Unterschrift dreier Mitglieder.) 
Dieser Kupon wird ungültig, wenn sein Geld- 
betrag nicht innerhalb vier Jahren vom Tage 
der Fälligkeit ab erhoben wird. 
Eingetragen im Register 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der W Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei. 
(Rudolph Decker.)
	        
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