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Gesetz-Sammlung
für die
Könige'lichen Preußischen Staaten.
JNr. 37.—
(Nr. 3637.) Allerhöchster Erlaß vom 21. Juli 1852., betreffend die Genehmigung des
revidirten Statuts der Preußischen National-Versicherungs-Gesellschaft
zu Stettin.
A. Ihren Bericht vom 27. Juni c. will Ich die auf Grundlage der Be-
schlüsse der Preußischen National-Versicherungs-Gesellschaft zu Stettin in der
General-Versammlung vom 12. und 13. Januar C. erfolgten Abänderungen
ihrer durch Meine Order vom 31. Oktober 18 15. bestätigten Statuten hier-
durch genehmigen und das danach revidirte, mit den übrigen Anlagen beigehend
urückerfolgende Statut unter dem Vorbchalte hierdurch bestätigen: „daß der
Reierung die Befugniß zustehr, im Allgemeinen oder für besondere Fälle einen
Kommissarius zur Ausübung des Oberaufsichtsrechts zu ernennen, durch den-
selben die General-Versammlungen, die Mitglieder der Oirektion und des Ver-
waltungsrathes der Gesellschaft gültig zu berufen, ihren Berathungen beizu-
wohnen und von den Büchern, Rechnungen und sonstigen Schriftstücken, sowie
von den Kassenbesiänden der Gesellschaft jederzeit Einsicht und Kenntniß zu
nehmen.“
Sanssouci, den 21. Juli 1852.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. Simons. v. Wesiphalen.
An die Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten, der Justiz und des Innern.
Jahrgang 1837. 70 Re-
Ausgegeben zu Berlin den 25. September 1852.