Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

— 578 — 
(Nr. 3640.) Allerhschster Erlaß vom 27. August 1852. nebst Tarif zur Erhebung der Ab- 
gaben für die Benutzung des Spoy-Kanals zu Eleve und des regulirten 
alten Rheins zwischen den Orten Keeken und Griethausen. 
# sende Ihnen den mit dem Bericht vom 31. v. M. eingereichten revidirten 
Arif zur Erhebung der Abgaben für die Benutzung des Spoy-Kanals zu Cleve 
und des regulirten alten Rheines zhwischen den Orten Keeken und Griethausen, 
nachdem Ich solchen genehmigt und vollzogen habe, anliegend mit dem Auftrage 
zurück, diesen Tarif, welcher vom 1. Oktober d. J. an in Anwendung zu brin- 
den ist, und hinsichtlich dessen eine Revislon von vier zu vier Jahren vorbehalten 
leibt, mit dem gegenwärtigen Erlasse durch die Gesetz-Sammlung zur öffent- 
lichen Kenntniß zu bringen. 
Stettin, den 27. August 1852. 
Friedrich Wilhelm. 
Für den abwesenden Finanzminister: 
v. d. Heydt. v. Raumer. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
Tarif,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.