Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

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wählt; diese Wahl unterliegt alsdann, auf den Antrag des Oberprasidenten, 
der Genehmigung Unseres Ministers des Innern. 
F. 78. 
Die Anstellung der Büreaubeamten und Diener (G. 65.) bleibt innerhalb 
der durch den Etat festgestellten Schranken dem Provinzialdirektor überlassen. 
. 79. 
Deer Provinzialdirektor, Inspektor und Rendant sind in Beziehung auf 
die mit ihrem Amtsverhältniß verbundenen allgemeinen Rechte und Pflichten 
nach den für Unsere unmittelbaren Staatsbeamten vorhandenen gesetzlichen 
Vorschriften zu beurtheilen; alle anderen Büreaubeamten und Diener werden 
auf Kündigung angestellt, so daß sie der Provinzial-Feuersozietäts-Direktor nach 
gehörig geschehener Kündigung beliebig wieder entlassen kann. 
F. 80. 
Blos die Bestallung für den Provinzial-Feuersozietäts-Direktor wird von 
Unserem Minisier des Innern unmittelbar ausgefertigt und kontrasignirt, und 
von Uns hcbchstselbst vollzogen. Die Bestallungen des Provinzial-Inspektors 
und Provinzial-Kassenrendanten werden von dem Provinzial-Feuersozietäts= 
Direktor ausgefertigt und kontrasignirk, und von Unserem Minister des Innern 
vollzogen. 
Die Bestallungen der übrigen Beamten werden lediglich von dem Mo- 
vinzial-Feuersozietäts-Direktor ausgefertigt und vollzogen. 
S. 81. 
Mit der Verpflichtung der Sozietätsbeamten wird es überall in ähnlicher 
Art, wie bei Unseren landesherrlichen Beamten gehalten. 
Dem Prooinzialdirektor wird der Eid durch den Oberpräsidenten, allen 
übrigen Sozietätsbeamten hingegen durch den Provinzialdirektor abgenommen. 
XllIl. Geschäftsführung der Sozietät. 
K. 82. 
Bei der Provinzial-Feuersozietäts -Direktion wird ein Kataster und für 
jede Bürgermeisterei ein Duplikat desselben geführt, welches alle, das Feuer- 
versicherungsgeschäft betreffende Haupthandlungen nachweisen muß. 
  
§. 83. 
Damit aus den Katasierbüchern in Zusammenstellung mit den Provin- 
zial-Feuersozietäts-Kassenrechnungen zu jeder Zeit alle, das huersozieswesen 
[(i2 
(Nr. 2060.)
	        
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